Beiträge von Manni-Maker

    Die Aktienverluste werden aber mit diesen Gewinnen nicht verrechnet. Wie soll ich da Kapitalertragssteuer sparen können?

    Richtig. Ich drücke es nochmal anders aus: Deine Frage war, ob der Verkaufszeitpunkt der Aktien mit Verlust eine Rolle spielt. Das tut er, wenn …

    • Du im laufenden Jahr schon Aktien mit Gewinn verkauft hast und dadurch wieder ein Teil des FSA frei wird
    • oder Du noch in diesem Jahr vor hast, Aktiengewinne zu realisieren.

    Nachteile entstehen keine, wenn Du jetzt verkaufst. Vorteile hast Du aber auch nur, wenn einer der beiden oben genannten Punkte zutrifft.

    Hallo Isa_Isny,


    das Angebot ist tatsächlich sehr merkwürdig. Interessant wäre zu wissen wie diese Anlage Deinem Schwiegervater angeboten wurde. Als Aktie, Anleihe, Beteiligung, Bankeinlage?

    Garantierte Einlagesicherung zu 100%

    Die deutsche bzw. europäische Einlagensicherung sichert nur Einlagen, also z. B. Guthaben auf Girokonten, Cashkonten, Sparbüchern etc., bei Banken in der EU ab.


    Dieses Anlageangebot sieht für mich aber eher nach einer Anleihe aus, wobei aber auch das nicht ganz eindeutlich ist. Auf Seite 2 steht aber etwa in der Kopfzeile "Antrag Anleihe".

    Anleihen sind NICHT durch die gesetzliche Einlagensicherung gedeckt.

    Damit ist dieses Versprechen schon sehr fadenscheinig. Und dann ist da noch der Zinssatz "ab 6,7 %". Grundsätzlich deutet ein hoher Zins auch auf ein erhöhtes Risiko der Anlage hin.


    Ich würde dringend von einer Anlage abraten – und womöglich auch gleich von weiteren Empfehlungen des freien Finanzberaters.

    Da hat Kater.Ka natrülcih vollkommen Recht mit. Ich bin da vollkommen auf dem falschen Dampfer gewesen. Am Kern einiger meiner Aussagen ändert das aber nichts. Richtig wäre:

    Du wirst für 21 Aktien 21 weitere neue Aktien erhalten. Die Gesellschaft wandelt hier Gewinnrücklagen in Stammkapital um. Es werden weitere Aktien ausgegeben und der Kurs je Aktie sinkt, da ja mehr Stück Aktien vorhanden sind. Du machst durch die Maßnahme grundsätzlich erstmal keinen Gewinn oder Verlust und musst auch nicht selbst Geld zum Bezug der neuen Aktien zahlen.

    Du kannst nun wählen, ob Du die Aktien haben möchtest oder die Option auf den Aktienbezug verkaufen willst. In dem Fall erhältst Du 21 x 0,167 EUR je Aktie Option (also je alter Aktie) ausgezahlt, hast aber am Ende nur noch 1 Aktie mit einem entsprechend geringeren Kurs von dann 0,167 EUR.

    In beiden Varianten hast Du am Ende den gleichen "Wert".


    Wie Du den Auftrag erteilen musst ist vom Broker abhängig. Ggf. hast Du mit dem Schreiben auch ein Antwortformular erhalten. Schau aber auch nochmal nach, ob in der Mitteilung nicht vielleicht steht was passiert, wenn Du nichts machst (also, ob dann z. B. die Aktien geliefert werden).

    Hallo Moneypenie,


    das Thema Anlage in Immobilien ist recht umfangreich. Ich vermute, dass Du in erster Linie vom Kauf einer Immobilie sprichst. Wenn man eine Immobilie als Geldanlage nutzt, dann ist das in der Regel mit der Absicht verbunden, die Immobilie zu vermieten und so regelmäßige Einnahmen daraus zu generieren. Theoretisch könnte man Immobilien auch als Anlage mit der Hoffnung auf Preissteigerungen kaufen, um diese dann später teurer wieder zu verkaufen. Letzteres ist Spekulation und keine sinnvolle Geldanlage.


    Der Kauf und die Vermietung einer Immobilie ist mit einem größeren "organisatorischen" Aufwand verbunden: Nach dem Kauf müssen Mieter gefunden werden, Mietverträge erstellt, Nebenkostenabrechnungen erstellt werden. Die Immobilie sollte instand gehalten werden usw. Es finden sich für all diese Sachen Dienstleister, die das aber natürlich nicht für umstonst machen. Eine Eigenverwaltung erfordert mindestens Zeit, etwas Erfahrung und Vorwissen ist noch dazu hilfreich. Weiterer Nachteil ist die Finanzierungsfrage: Sofern das Geld nicht auf der hohen Kante liegt, ist in der Regel eine Finanzierung erforderlich.


    Vorteile sind dann zum Beispiel die regelmäßigen Einnahmen (Stichwort "passives Einkommen") oder der Sachwert der Immobilie selbst (welche zu einem gewissen Grad auch einen Inflationsschutz bietet). Steuerlich können etwa Zinsaufwendungen für die Finanzierung und ein Teil des Kaufpreises von den Einnahmen abgezogen werden.


    Als "einfachere" Alternative stünden die Geldanlage in z. B. Immobilien-ETF, in Immobilien-Fonds, REITS oder in Immobilien-Aktien zur Wahl. Auch die haben alle wieder ihre Vor- und Nachteile.

    Hallo Mike_M,


    Du wirst für 1 Aktie 21 weitere neue Aktien erhalten. Die Gesellschaft wandelt hier Gewinnrücklagen in Stammkapital um. Es werden weitere Aktien ausgegeben und der Kurs je Aktie sinkt, da ja mehr Stück Aktien vorhanden sind. Du machst durch die Maßnahme grundsätzlich erstmal keinen Gewinn oder Verlust und musst auch nicht selbst Geld zum Bezug der neuen Aktien zahlen.

    Du kannst nun wählen, ob Du die Aktien haben möchtest oder die Option auf den Aktienbezug verkaufen willst. In dem Fall erhältst Du 21 x 0,167 EUR je Aktie ausgezahlt, hast aber am Ende nur noch 1 Aktie mit einem Kurs von dann 0,167 EUR.

    • Vorher: 1 Aktie zu 3,67 EUR
    • Nachher bei Annahme der Aktien: 1 + 21 = 22 Aktien zu je 0,167 EUR = 3,67 EUR insgesamt
    • Nachher bei Verkauf der Optionen: 1 Aktie zu 0,167 EUR + 21 x 0,167 EUR aus dem Verkauf = 3,67 EUR insgesamt

    Wie Du den Auftrag erteilen musst ist vom Broker abhängig. Ggf. hast Du mit dem Schreiben auch ein Antwortformular erhalten. Schau aber auch nochmal nach, ob in der Mitteilung nicht vielleicht steht was passiert, wenn Du nichts machst (also, ob dann z. B. die Aktien geliefert werden).

    Die Gewinne sind etwas höher als die Verluste

    Die Frage die ich habe ist, macht es einen Unterschied für die Steuern, wann ich verkaufe?

    Wenn die Gewinne in diesem Jahr so hoch sind, dass der Freistellungsauftrag nicht ausreicht, um Kapitalsteuer zu vermeiden, dann macht es einen Unterschied. Man kann die Verluste durch den Verlustübertrag quasi nie "zu früh", wohl aber "zu spät" realisieren. Wenn der FSA nicht ausreich also lieber jetzt verkaufen.

    Denn wenn die Kapitalertragssteuer erst einmal einbehalten wurde, ist die i. d. R. weg. Verluste im nächsten Jahr können nicht rückwirkend gegengerechnet werden.

    Hallo ColonelWest,


    Du scheinst wohl in einer sehr ähnliche Situation zu sein wie ich. Eine "wahrheitsgemäße Überprüfung auf Herz und Nieren" ist wirklich schwer zu bekommen. Am ehesten wäre eine Beratung bei einer Verbraucherzentrale aus meiner Sicht in Frage gekommen – am Ende wird Dir aber niemand die Entscheidung über das Vorgehen mit dem Vertrag abnehmen und die Informationen was geht und wie bekommst Du hier auch kostenlos.


    Für eine einigermaßen zutreffende Bewertung im Einzelfall sind so einige persönliche Angaben zu Dir und Deinem Vertrag nötig, wie chris2702 auch schon schrieb. In meinem Fall habe ich die Entscheidung daran festgemacht: 1) Was bringt "alternative Anlage" mir im Vergleich (= ich investiere das Geld selbst ohne komplizierten Vertrag). 2) Welche Folgen hätte eine Auflösung oder Ruhendstellung des Riester-Vertrags?

    Aktien von Immobilienunternehmen sind meiner Meinung nach nicht das selbe wie Immobilien-Fonds/-ETF. Es sind weiterhin Aktien - mit einem (mindestens theoretischen) Risiko des Totalverlusts. In Immobilienfonds wird durch die enthaltenen Immobilien ein Totalverlust nicht eintreten, da im Worst-Case eine Liquidierung der Immobilien noch Geld einbringt. Also: wer wirklich Immobilien als "sicherere" Anlageklasse und Stabilisator (Stichwort Volatilität) im Portfolio sucht, der sollte tatsächlich echte Immobilien-Fonds/-ETF wählen.


    Pablo Was Deine Frage nach der Verschuldung und dem "Management-Stil" angeht, bieten die Jahresabschlüsse Antworten. Die großen Gesellschaften haben die Abschlüsse meist direkt auf der Webseite verlinkt. Als schnellere Alternative hilft ein Blick auf einige Kennzahlen wie der (dynamische) Verschuldungsgrad, die FK-Quote usw.

    Ich habe zufällig mal den Jahresabschluss (2018) von Vonovia etwas genauer untersucht. Deine Beschreibung einer "defensiven" Immobilienaktie trifft da nicht ganz drauf zu. Ich habe mal nur ganz knapp aus der Kennzahlenübersicht des Berichtes – ganz stark vereinfacht/etwas überspitzt ausgedrückt – die Einnahmen aus Mieten (Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit) und die Immobilienkäufe (Cashflow aus der Investitionstätigkeit) markiert. Kurzum wäre danach hier ein ordentlicher Verlust entstanden.


    Der Screenshot ist ein Teil der Seite 28 aus dem Geschäftsbericht 2018, der hier zu finden ist.

    Hallo MrMoep,


    Du kannst die Angaben zu Ausgabeaufschlag und Rücknahmeabschlag einfach getrost ignorieren solange Du über die Börse kaufst. Die ausführliche Erklärung hat Kater.Ka bereits geliefert.


    Die Angaben zu Ausgabe- und Rücknahmeaufschlag sind nur für den Erwerb über Finanzdienstleister. Das heißt eine Bank könnte den Fonds wie einen aktiven Fonds vertreiben und dabei einen Aufschlag berechnen. Daher steht auf manchen Plattformen, auf denen Du Infos zu den Kosten etc. abrufen kannst, die Abgabe "Ausgabeaufschlag bis zu X %". Bei Abschluss eines Sparplans oder bei einem Kauf/Verkauf erhältst Du vor der verbindlichen Auftragserteilung immer eine "ex ante"-Kosteninformation. Dort sollte dann zu erkennen sein, dass Du keinen Ausgabeaufschlag, sondern maximal die Transaktionsgebühren zahlst.

    Gleichfalls muss jährlich eine "ex post"-Information der tatsächlich gezahlten Gebühren bereitgestellt werden. Daraus ist es aber meist schwieriger eine einzelne Transaktion/einen einzelnen Sparplan nachzuvollziehen.

    Du musst bei Kündigung die "Kapitalerträge" versteuern. Darauf würde dann Kapitalertragssteuer berechnet. Mir scheint auf den ersten kurzen Blick, dass das bei Dir meine ich aktuell nicht der Fall ist.

    "Verhindern" kannst Du das sonst am einfachsten über den Freistellungsauftrag (801 EUR Kapitalerträge pro Jahr und Person bleiben steuerfrei). Den müsstest Du ggf. gegenüber dem Versicherer noch erklären (oder der Bank, je nachdem wo die Versicherung geführt wird).


    In der Steuererklärung dürftest Du Deine Einzahlungen in die Versicherung ja nicht abgesetzt haben können (das wäre nur z. B. bei Riester möglich), sodass auch dort keine Steuernachzahlung entsteht.

    Bei der Einkommensteuer werden verschiedene Arten von Einkünften zunächst einmal unabhängig voneinander betrachtet. Unter anderen sind das in Deinem Fall die "Einkünfte aus "Nicht selbstständiger Arbeit" (also klassisch Lohn/Gehalt) und Einkünfte aus "Vermietung und Verpachtung" (also bei Dir Mieteinkünfte). Wenn überhaupt, dann ist also die Variante 2 "weniger falsch".


    Von den jeweiligen Einkünften kannst Du jeweils Werbungskosten sowie ggf. Sonderausgaben absetzen, die Dein zu versteuerndes Einkommen reduzieren.

    Du kannst z. B. nicht einfach den Kaufpreis als Grundlage der AfA nehmen, sondern musst u. a. den Wert des Grundstücks herausrechnen. Ansonsten können auch etwa die Grundsteuer usw. als Werbungskosten bei Vermietung geltend gemacht werden.


    Die Details in Deiner Situation solltest Du – wie Joergi auch schon erklärt hat – im Zweifel besser mit einem Steuerberater klären.

    Hallo Bayer66,


    was ich zu dem bereits verlinkten Ratgeber noch hinzufügen möchte: Leider bieten eben nur zwei Banken eine VL-Anlage in ETF an. Solltest Du aber schon ein Depot bei einem anderen Anbieter besitzen, womöglich sogar mit anderen Sparplänen, dann solltest Du dir gut überlegen, ob Du nun zwingend für die VL ein weiteres Depot bei einer dieser Banken eröffnest.


    Im Zweifel fährst Du dann doch "günstiger" oder mindestens unkomplizierter und übersichtlicher, wenn Du bei Deinem aktuellen Depotführer einen VL-Fondssparplan in einen aktiv verwalteten Fonds eröffnest. In dem Fall kannst Du ja noch entscheiden, den Anteil, den Du selbst tragen möchtest (die 13,41 EUR), unabhängig von den VL in einen ETF zu investieren.


    Ansonsten denk bei der VL-Anlage auch daran, dass Du ggf. noch von der Arbeitnehmersparzulage profitieren könntest. Hier der Finanztip-Ratgeber dazu: https://www.finanztip.de/vermo…n/arbeitnehmersparzulage/

    Vielen Dank für Eure schnellen Antworten!


    @chris2702 Meerschweinchen sind ein super Vorschlag, ich werde es mal bei der Arbeit anbringen. Aber du hast schon Recht mit deiner Vermutung ;)


    Ich habe derzeit den Deka-Zukunftsplan. Aufgrund der noch sehr hohen Restlaufzeit des Vertrags war ich bislang (außer 2-4 Monaten) ausschließlich in der Variante mit 100% Aktienquote allokiert. Der Vertrag ist was das angeht echt nicht schlecht und ist nur etwa aufgrund der sehr hohen Volatiöität im Frühjahr in den etwas defensiveren Fonds gewechselt.

    Du hast aber vollkommen Recht damit, dass in vielleicht 15 Jahren eher so 50-50 investiert werden wird. Das würde aber rechnerisch ja noch nachteiliger für den Riester-Vertrag aussehen.


    Die Zahlen zum Einkommen etc. sind nicht meine tatsächlichen, aber das Ergebnis vom Vergleich bleibt das selbe.


    Und zu deinem zweiten Punkt: Ich mache das natürlich nicht, aber ich wollte doch zumindest eine Chance für den Riester-Vertrag geben, indem der Vorteil, den er eben hat (Steuererstattungen) wieder gewinnbringend mit angelegt werden. Wenn überhaupt würde ich das natürlich nicht in den Riester-Vertrag machen. In der Datei dient es nur dazu, die beiden Alternativen vergleichen zu können.


    Aber dann klingt es für den Moment ja so, dass ich es auch besser wie Altsachse halten kann. Einige gute aktive Fonds und ETFs – und den Riester kann ich mir dann eher sparen.


    Bevor mich also auch die Riester-Depression erwischt wie Pantoffelheld könnte ich ja noch den FSA ausnutzen und mich nun einfach vom Vertrag trennen. Dann gibt es auch keine bösen Träume mehr. Ich habe keine großen Hoffnungen, dass die Förderung in absehbarer Zeit und auf eine Weise angepasst wird, die mich noch umstimmt.

    Hallo zusammen,


    ich lese schon seit Start des Finanztip-Forums hier das ein oder andere Thema und habe mich nun auch entschieden, Teil der Gemeinschaft zu werden. Zum Einstieg habe ich auch gleich mal das Thema Altersvorsorge.


    Ich besitze bereits seit Ende 2015 einen fondsbasierten Riester-Vertrag. Der Vertrag wird auch durch Finanztip in der Empfehlungsliste geführt. Ich habe aktuell den Vorteil, dass die Kosten (genauer der Ausgabeaufschlag) für mich vergünstigt ist. Ich habe auch aus dem beruflichen Kontext ein ganz solides Fachwissen zum Thema und informiere mich auch darüber hinaus selbst. Seit ich das Thema im diesem Jahr nochmal angeschaut habe, überlege ich, ob ich nun diesen Vertrag nun behalten möchte.


    Ich hatte (war ja auch Zeit) schon vor längerem eine Excel-Datei gebastelt, die ich nun nochmal aktualisiert habe (siehe Anhang – ich hoffe ich darf den einfach so hier anhängen). Als Alternative zum Riester-Vertrag sehe ich einen Aktien-ETF-Sparplan. Im Grunde werden diese beiden Alternativen gegenübergestellt. Zulagen und mögliche Steuererstattungen werden für den Vergleich vollständig in den Vertrag investiert. Die Steuern in der Auszahlungsphase (bzw. bei Verkauf des ETF am Ende) sind nur vereinfacht dargestellt.

    Ich würde nun aber gerne von Euch etwas Feedback haben, ob ich in der Rechnung gravierende Fehler eingebaut oder etwas wichtiges vergessen habe. Schön ist was anderes, aber die Excel erfüllt für mich die Aufgabe ;) Riester-Kalkulation FT-Forum.xlsx


    Unterm Strich scheint es mir so, dass ich mit einem ETF-Sparplan so gut wie immer gleich oder gar besser herauskomme. Natürlich kann niemand die Wertentwicklung garantieren, aber da ich für Riester-Vertrag und ETF die selbe Rendite (nur unterschiedliche laufende Kosten) unterstelle sollte das ja keinen Unterschied machen. Ich habe noch 35+ Jahre bis zur Rente und kein Problem damit, auf diese Laufzeit keine Garantie wie im Riester-Vertrag zu bekommen.

    Mich stören besonders die Einschränkungen beim Riester hinsichtlich einmaliger Entnahmen und der zwingenden lebenslangen Verrentung. Beim ETF-Plan bleibe ich einfach flexibler.


    Wie seht Ihr die Sache: Sollte ich den Vertrag auflösen, ruhen lassen oder weiterfürhen? Mein Riester ist momentan gut in der Gewinnzone (insgesamt rund 10,5 TEUR Bestand, davon 1,5 TEUR Gewinn). Bei der Auflösung müssen natürlich Zulagen und ggf. Steuern zurückgezahlt werden. Ein Verlustgeschäft wird es aber trotzdem nicht.

    Ich habe ohnehin ETF-Sparpläne als private Altersvorsorge neben dem Riester-Vertrag, die dann erhöht werden könnten. Angaben zu Familie, Gehalt etc. mache ich erstmal nicht - in der Excel schneidet ja fast immer der ETF-Plan besser ab.


    Ich freue mich auf Eure Gedanken und wünsche einen schönen Abend!


    TLDR: Hi, bin neu hier und möchte Eure Meinung hören. Ich finde vor allem die Unflexibilität von Riester ein Problem. Habe eine Excel zum Vergleich Fonds-Riester zu ETF-Sparplan. ETF scheint fast immer besser. -> 1) Habe ich dort einen Fehler drin? 2) Was denkt Ihr zum Thema "Riester jetzt auflösen".