Beiträge von RaNZArA

    Die Rückmeldung vom Schlichter ist relativ früh eingetroffen.


    Schlichtungsvorschlag:

    "Dem Antragssteller wird empfohlen, von seinem Anliegen Abstand zu nehmen."


    (Eine Bitte:

    Falls ihr persönliche Daten entdeckt, welche ich versehentlich nicht gelöscht habe, gebt bitte Bescheid.)


    skalar

    tom70794

    Galileo


    Ein Update.


    Zum 6. Juni gab es die Stellungname der Debeka.

    Die Ombudsstelle gab mir nochmals die Gelegenheit mich gegenüber der Stellungname zu äußern. Darauf habe ich verzichtet. Ich wusste auch nicht wirklich was ich noch der Stellungsname hinzufügen sollte. Es war ja alles gesagt so mein Gedanke.


    Leider hatte ich den Brief der Stellungname nicht zeitig hochgeladen. Eventuell hättet ihr ja doch noch ein paar Tipps für die Stellungname gehabt.


    Im Anhang findet ihr die Stellungname der Debeka.

    Hallo Zusammen,


    Mal ein kurzes Update und die Frage ob von mir eine Handlung erforderlich ist.


    2023-03-15: Ich habe den Schlichtungsantrag eingereicht.

    2023-05-12: Ich habe die Schlichtungsstelle per Mail auf einen baldigen Fristablauf hingewiesen.


    Welcher Fristablauf?:

    Die Debeka hat in Ihrem Schreiben vom Februar auf die Kündigung und Auszahlung des Bausparkontos zum 25.05.2023 hingewiesen. Diesem habe ich zwei Tage darauf widersprochen. Die Debeka hat dies nicht interessiert. Siehe Post 15 und 25.


    Erstmals habe ich dann am 20.05.2023 eine Info von der Schlichtungsstelle erhalten.

    Ganz viel stand noch nicht drin. Ich habe ein Aktenzeichen bekommen, mein Anliegen sei eingegangen und wird nun bearbeitet. Mein Fall läge nun der Debeka vor, welche nun die Möglichkeit hat, sich zu meinem Anliegen zu äußern, und Ihre Sicht der Dinge zu beschreiben.


    Nun habe ich eben gesehen, dass die Debeka vor drei Tagen das Geld, ohne Zinsbonus, überwiesen hat. Die Debeka hat also ihre angedrohte Kündigung wahr gemacht.


    Muss ich etwas unternehmen? Das Geld evtl. zurücküberweisen?


    Vielen Dank schonmal tom70794  Galileo und allen Anderen.

    Hallo Zusammen,

    es ist ein Antwortschreiben der Debeka eingetroffen.


    In meinem Schreiben an die Debeka hatte ich ja darglegelegt, warum der Bausparvertrag noch nicht voll bespart ist und somit daher seitens der Debeka nicht gekündigt werden kann (Siehe Post Nr. 15).


    Allerdings wurden die hervorgebrachten Argumente scheinbar ignoriert und wieder die Aussage gemacht, dass der Bausparvertrag aufgrund der Zinsen voll sei.


    Im Anhang findet Ihr das Schreiben. Was wäre für mich der nächste Schritt?


    Vielen Dank schonmal!


    Text für die Google und Forum Suche:

    Bausparen ist zielgerichtetes Sparen, um für wohnungswirtschaftiche Verwendungen ein Darlehen alten. Dies sieht schon die Präambel der Allgemeinen Bedingungen für Bausparvertráge (ABB) vor. Wir sind vertraglich dazu verpflichtet, Ihr Bausparguthaben zu verzinsen und Ihnen bei Erfülung der Voraussetzungen ein Bauspardarlehen zur Verfügung zu stellen.

    Zu Ihr Bausparvertrag wurde über eine bestimmte Bausparsumme abgeschlossen. Die vertraglich fest gelegte Bausparsumme kann weder durch das Bausparguthaben (inkl. Zinsgutschriften), noch durch das Bauspardarlehen überschritten werden. Bei einem vollständig besparten Bausparvertrag können Sie kein Bauspardarlehen mehr erhalten. Denn dessen Höhe ergibt sich aus der Differenz zwischen Bausparsumme und Bausparguthaben. Ist die Bausparsumme erreicht, haben wir unse- re vertraglichen Leistungen vollständig erbracht. Wir sind dann dazu berechtigt, den Bausparver trag nach § 488 Abs.3 BGB zu kündigen.

    Mit unserem Schreiben vom 23. Februar2023 haben wir Sie darüber informiert, dass wir Ihren Ver trag kündigen können wenn der Bausparvertrag vollständig bespart wird. Auch der Bundesgerichts hof hat bestätigt, dass vollständig angesparte Bausparverträge gekündigt werden durfen (Urteil vom 21. Februar 2017, XI ZR 185/16 und XI ZR 272/16).

    Wir halten daher an der ausgesprochenen Kündigung zum 25. Mai 2023 fest.

    Um einen Zinsbonus zu erhalten, müssten Sie auf das Bauspardarlehen verzichten (Ziffer 3.3 der Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge). Durch die Zinskapitalisierung am 22. Februar 2023 hat Ihr Bausparguthaben aber die vereinbarte Bausparsumme erreicht. Infolge- dessen besteht keine Diferenz mehr zwischen Bausparguthaben und Bausparsumme und Ihr An- spruch auf Gewährung eines Bauspardarlehens erlischt. Das hat allerdings zur Folge, dass Sie auch nicht mehr die für den Zinsbonus notwendige Verzichtserklärung abgeben können.

    Ein solcher Verzicht setzt rechtlich eine Willenserklärung voraus, d.h. der Verzichtswillen muss aus- drücklich oder konkludent zum Ausdruck gebracht werden. Darin, dass der Bausparvertrag vollstän- dig bespart wurde, liegt kein konkludenter Darlehensverzicht von Ihnen. Denn dem Schweigen des Vertragspartners kommt grundsätzlich im Rechtsverkehr kein Erklärungsgehalt zu, sofern dies nicht ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart wurde.

    Auch mehrere Gerichte und die Schlichtungsstelle des Verbands der privaten Bausparkassen e.V. haben uns bereits bestätigt, dass in diesem Fall kein Anspruch auf einen Zinsbonus mehr besteht.

    Haben Sie noch Fragen? Wir helfen lhnen- auch telefonisch-gerne weiter

    Hier nochmal ein Update zu dem Text. Leider bekomme ich meinen Beitrag oben nicht mehr nachträglich bearbeitet.


    Vielen Dank schonmal, dass macht Hoffnung.


    Ich werde den Verzicht möglichst zeitnah erklären.

    @goetzmar, dir würde ich auch empfehlen es nicht zu lange zu warten... . So viel Unterschied an Geld ist es am Ende auch nicht.


    Ich habe mal einen Entwurf zusammengebastelt. Allerdings bin ich nicht sicher ob meine Argumentation so richtig und ausreichend ist. Hättet Ihr da eventuell noch ein paar Tipps?


    Hallo Zusammen, ich bin der ursprüngliche Ersteller dieses Threads.


    Ich habe gestern einen Brief von der Debeka bekommen.

    Ich vermute ich habe den Zeitpunkt für den Darlehensverzicht verpasst... .

    Mir wurde mitgeteilt, dass die Zinsen bis heute schon ausreichen um die Bausparsumme zu füllen. Damit sei ein Kredit unmöglich und damit entfalle der Zinsbonus. Diese Argumentation erscheint mir auch zunächst nicht unlogisch.


    Ich hatte gedanklich noch keine Eile, da ich ebenfalls wie tom70794 dachte, dass im Laufe des Jahres ausreichen sein wird.

    Dann wirst Du wohl erst Ende 2023 mit der dannn fälligen Zinszahlung die 12000€ überschreiten.

    Dann wäre wohl 2.HJ 2023 für Darlehensverzicht ausreichend.

    Oder besteht noch Hoffnung?




    Hier der Text des Briefes für die Suchfunktion und Google

    Zusammen mit den Zinsen, die dieses Jahr bereits erwirtschaftet wurden, ist somit die Bausparsumme erreicht. Sinn und Zweck des Bausparens ist es, zielgerichtet zu festen, marktunabhängigen Guthabenzinsen ein zuvor vereinbartes Guthaben anzusparen und damit einen Anspruch auf ein günstiges Darlehen für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen zu erwerben. So geben es auch die Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) vor, denen Sie bei Vertragsabschluss ausdrücklich zugestimmt haben. Inzwischen haben Sie bereits die volle Bausparsumme angespart- und damit die vertraglich vereinbarte Obergrenze erreicht. Ein Bauspardarlehen können wir Ihnen damit nicht mehr zur Verfügung stellen, weil sich dessen Höhe stets aus der Differenz zwischen Bausparsumme und Bausparguthaben ergibt. Allerdings können Sie sich ab sofort Ihr Bausparguthaben auszahlen lassen. Bitte weisen Sie uns spätestens bis zum 31.03.2023 an, Ihnen Ihr Bausparguthaben auszuzahlen. Bitte teilen Sie uns dazu in einem schriftlichen und von Ihnen unterschriebenen Zahlungsauftrag mit, an welche Bankverbindung wir das Bausparguthaben überweisen sollen. Mit dem Wegfall des Anspruchs auf ein Bauspardarlehen entfällt auch der Anspruch auf einen Zinsbonus statt Ihnen das Bausparguthaben auszuzahlen, bieten wir Ihnen ein Festgeldkonto mit frei wählbaren Laufzeiten von drei Monaten bis zehn Jahren oder ein Entnahmedepot an. Wenn Sie sich für diese Alternative interessieren, teilen Sie uns das bitte bis zum 31.03.2023 mit. Gerne machen wir Ihnen dann ein konkretes Angebot.

    Nur für den Fall, dass Sie Ihr Bausparguthaben nicht innerhalb der genannten Frist abrufen sollten, kündigen wir den Bausparvertrag vorsorglich schon jetzt gemäß S 488 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zum 25 05.2023. Das Bausparguthaben würden wir Ihnen anschließend überweisen, Wenn uns zum Ablauf der Kündigungsfrist keine Bankverbindung von Ihnen vorliegt, werden wir das Guthaben auf einem Festgeldkonto mit einer Laufzeit von drei Monaten zu dern dann gültigen Zinssatz anlegen. Eine Bestätigung hierüber erhalten Sie anschließend mit einem separaten Schreiben. Wenn Sie eine Wohnungsbauprämie beantragt haben, beachten Sie dazu bitte die Hinweise in unseren früheren Schreiben

    Hallo Zusammen,


    ich habe, folgenden Brief von der Debeka erhalten.

    Auf der letzten Seite wird mir die Umstellung in einen neuen Bausparvertrag angeboten (Option 1) sowie eine "unkomplizierte Kapitalauszahlung inkl. Darlehensverzicht" (Option 2).


    Bei Option 1 entfällt der Zinsbonus, dass ist klar ersichtlich.

    Bei Option 2 verfällt dieser scheinbar auch, trotz Darlehensverzicht.

    Sehe ich das richtig? Dafür hätte man den Vorteil einer "unkomplizierten" Auszahlung. Zudem "verzichtet die Debeka auf die Einhaltung eventuell vorhandener Fristen".


    Finde ich nicht sehr nett von der Debeka, wenn da verklausuliert mehrere hundert Euro an Zinsbonus stillschweigend verschwinden... . Oder irre ich ich da?




    Hier ist der Text des Briefes, damit dieser Eintrag bei Google auffindbar ist:


    Ich möchte mir die günstigen Kreditzinsen von nur 1,4 % p. a. sichern


    die Darlehenszinsen für Immobilienkredite steigen im Eiltempo. Innerhalb eines Jahres haben sie sich bereits mehr als verdreifacht und ein weiterer Anstieg ist wahrscheinlich. Gleichzeitig verlieren festverzinste Sparanlagen durch die hohe Inflation an Attraktivität. In diesen turbulenten Zeiten ist es wichtig, Ihre Sparverträge auf den Prüfstand zu stellen und mit Ihren Zielen abzuglei-

    chen.


    ML15 Rückantwort Einzelvertrag

    Hiermit beantrage ich, den oben genannten Bausparvertrag nach Tarif BSt in die Tarifvariante BS5-R zum 1. Januar 2022

    umzustellen, Das Bausparguthaben inklusive Bewertungszahl schreiben wir Ihrem Bausparvertrag gut Eine eventuell vorge-

    merkte Wohnungsbauprämie bleibt Ihnen erhalten. Durch die Tarifumstellung entfällt ein möglicher Anspruch auf Zinsbonus

    bzw. die Rückerstattung der Abschlussgebühr.


    Ich möchte mir das Kapital aiis meinem Bausparvertrag unkompliziert auf die neue Bankverbindung auszahlen lassen

    Ich wünsche die Auszahlung des Kapitals, die Beendigung des Vertrags und erkläre den Darlehensverzicht. Dabei verzichtet die Debeka auf die Einhaltung eventuell vorhandener Fristen und zahlt das Guthaben ohne Abzug eines möglichen Kündigungsdiskonts aus. Überweisen Sie bitte das Bausparguthaben inklusive noch gutzuschreibender anteiliger Guthabenzinsen an folgende neue Bankverbindung:

    Ich melde mich kurz zurück. Die Kündigung ist durch und das Geld habe ich heute erhalten.

    Ich bin weiterhin zufrieden mit der Entscheidung.


    Über die Steuerbescheinigung konnte ich ermitteln, dass mich der ganze Spaß mindestens 1083€ gekostet hat. Dies wurde mir als negativer Kapitalertrag ausgewiesen.


    Wobei ich nichtmal weiß, ob dort etwaiige Gebühren berücksichtigt sind. Wahrscheinlich ist es deutlich mehr als 1083€... .


    Vielen Dank nochmals!

    Du hast bereits herausgearbeitet, dass eine Kündigung keine nennenswerte Nachteile bringt (sofern du anstatt dessen dann wo anders investierst). Wenn du aber Bauchschmerzen damit hast, wenn du nur daran denkst diesen alten Vertrag zu behalten solltest du ihn abstoßen. Alleine weil er dich dann nicht mehr umtreibt.

    Sehr guter Punkt. Der Vertrag hat mir schon etliche Stunden an Nerven und Arbeit gekostet. Es treibt mich echt noch in den Wahnsinn wenn ich mich weiter damit beschäftigen muss.




    Unwichtige Hintergrundgeschichte

    Dass ich den Vertrag kritisch betrachten sollte, habe ich beim nachrechnen der regelmäßigen Dynamikerhöhung bemerkt.


    Hierbei war mir aufgefallen, dass der Mehrbeitrag (durch die Dynamikerhöhung) trotz Restlaufzeit von 33 Jahren nicht vollständig in der garantierten Einmalzahlung am Ende wiederzufinden ist.


    Vor lauter Kosten reichten 33 Jahre bei 0,9% (Rechnungszins für die Dynamikerhöhung) nicht aus um mir zurückzahlen was eingezahlt wurde. Wer denkt sich nur so einen Unsinn aus... .

    Da kann ich das Geld doch lieber in ein Erdloch vergraben.

    Details zur Rechnung:

    __________________________________________


    Vor der Dynamik

    Beitrag pro Jahr: 738,81€

    Anzahl verbleibender Jahre: 33

    Kapitalabfindung zum 01.08.2052: 42.048€


    Nach der Dynamik

    Beitrag pro Jahr: 775,49€
    Anzahl verbleibender Jahre: 33

    Kapitalabfindung zum 01.08.2052: 43.167€


    Differenz zwischen vor und nach der Dynamik

    Mehrbeitrag pro Jahr: 36,68€

    Anzahl verbleibender Jahre: 33

    ==> 1.210,44€ Mehrbeitrag über die Restlaufzeit


    Kapitalabfindung vor Dynamik: 42.048€

    Kapitalabfindung nach Dynamik: 43.167€

    Differenz der Kapitalabfindung: 1.119€

    ______________________________________


    Wenn man nun die Mehrkosten und das Mehr an Kapitalabfindung vergleicht.

    - 1.210,44€ Mehrbeitrag über die Restlaufzeit

    +1.119€ Differenz der Kapitalabfindung:

    _________

    - 91,44€


    Resultat:

    Obwohl 33 Jahre der "Sparanteil" verzinst wird, verliere ich am Schluss 91,44€.

    Vielen dank an euch beide schonmal!

    Der BU-Baustein enthält nur die Beitragsfreistellung im Fall der Fälle und keine weiteren Leistungen. So würde ich es jetzt herauslesen.

    Korrekt. Die BU bezieht sich nur auf die Beitragsfreistellung.


    Ich habe eine gesonderte BU. Aber das ist ein anderes Kapitel. Da sind mir leider aktuell wegen der Gesundheitsfragen die Hände gebunden.

    zunächst würde ich mich fragen, ob es mir wichtig ist, in 40 Jahren eine Rente von 128 Euro monatlich oder 42.000 Auszahlung zu bekommen.

    Überhaupt nicht wichtig. Im Nachhinein hätte ich so einen Vertrag niemals abgeschlossen.

    Das Geld in einem ETF-Sparplan wäre mir genauso wertvoll.

    Hallo zusammen,


    ich habe einen Rentenversicherungsvertrag der LVM im Jahr 2010 abgeschlossen. Leider habe ich das Gefühl, dass mich dieser Vertrag auf lange Sicht eine Menge Geld kostet.


    Mein derzeitiges Alter: 28 Jahre

    Geschlecht: Männlich


    Es handelt sich um die „LVM-BU-Rente Plus“ mit Beitragsrückgewähr und 30 Jahre Rentengarantiezeit.

    Einige Daten:

    Mein derzeitiges Alter: 28 Jahre

    Eintrittsalter: 18

    Rentenbeginnalter: 60

    Rechnungszins: 2,25


    Für 2019 habe ich die Informationen vor der letzten Dynamikerhöhung hochgeladen. Die Werte entsprechen somit dem Stand 06.2018 bis 06.2019.

    Bei Beitragsfreistellung zum 01.08.2019 wurde mir eine Kapitalabfindung von 9128€ zum 01.08.2052 mitgeteilt.

    ________________


    Ich habe den Lebens- und Rentenversicherungsrechner des Bund der Versicherten verwendet und folgende Ergebnisse erhalten:


    „Diese Verzinsungen müssten Sie mit Alternativanlagen erzielen:

    1,8%, damit sich eine Kündigung lohnt,

    1,7%, damit sich eine Beitragsfreistellung lohnt.“

    ________________


    Es scheint mir in meinem Fall sehr sinnvoll den Vertrag zu kündigen, da ich über klassische ETFs Sparpläne locker eine Rendite von 1,8% erreichen kann. Diese Form der Geldanlage betreibe ich auch seit ein paar Jahren.

    Ich bin kein Anlegertyp der viel Wert auf Sicherheit legt. Ich kann auch mit Kursschwankungen leben.


    Eine Kündigung würde ca. 1900€ Verlust an gezahlten Beiträgen bedeuten... aber ich schätze das ist besser als ein Leben lang diesen Vertrag weiterzuführen oder Beitragsfrei zu stellen.


    Oder gibt es Aspekte die ich nicht ausreichend berücksichtige? Beispielsweise bei der Auszahlung in Form der monatlichen Rente?

    Oder:

    Bessere Sterbetafel, 2.25% Rechnungszins, Vorteile gegenüber Riester (Uniprofirente aus 2010, aktuell kaum Beitrag)


    Was ist eure Einschätzung?


    Vielen Dank schon mal an euch. Ich bin echt verzweifelt, weil ich mir über diesen Vertrag schon seit Jahren den Kopf zerbreche....