Beiträge von Uwe G.

    Guten Abend,

    meine folgende Ausführung ist relativ ausführlich, ich bitte dies zu entschuldigen.


    im Zuge eines Vermächtnisses habe ich eine GmbH erhalten, mit der Klausel, dass ich Geschäfte mit mir selbst machen darf..

    Ich als Sohn des Erblassers wurde enterbt.

    Diese Gesellschaft, die von mir als Gesellschafter und Geschäftsführer geleitet wird, hat eine Kapitalforderung durch ein Darlehensvertrag an die Erben des am 08.01.2018 verstorbenen ehemaligen Geschäftsführer und Gesellschafter.


    Im Juni 2018 hat die Gesellschaft die Forderungen geltend gemacht und den Darlehensvertrag gekündigt.

    Die Gegenseite hat diesen Darlehensvertrag (mit drei Monatiger Kündigungsfrist) bestritten.

    Die Klage bezog sich auf die Bilanzen, in der die Darlehensforderungen ersichtlich sind.


    Zu diesem Zeitpunkt lag der Darlehensvertag nicht vor.


    Im Oktober des gleichen Jahres wurde eine Klage eingereicht.


    Im weiterem wurde an dem ersten Gerichtstermin vom Richter den Hinweis gegeben, dass die Klage nicht schlüssig wäre.


    Der Vorsitzende machte den Vorschlag eine Einigung zu erzielen.

    Der Vergleich sollte, dass die Gesellschaft keinerlei Verbindlichkeiten und Forderungen aufweist, mich als Vollen Erben anerkennt.


    Seit 2018 habe ich, weil die Gesellschaft keine operativen Geschäfte tätigt, rund 35.000,-€ für Steuern, Versicherungen, Rechtsanwälte und Gerichtskosten an die GmbH ausgeliehen.


    Steuerberaterkosten fallen auch noch in wert von ca 14.000,-€ an, außerdem soll noch eine Honorarnote an den Anwalt von 13.0000.-€ geleistet werden. diese Kosten werden von der Gegenseite nicht anerkannt.


    Im Grund bleiben mir, wenn die Gesellschaft liquidiert wird ca. 30.000,-€,


    Nun liegt mir der unterzeichnete Darlehensvertag vor, dieser aber wahrscheinlich dazu führt, dass das die Rückzahlung des Darlehen im Oktober noch nicht fällig war und deshalb die Klage verloren gehen könnte.



    Die Kreditsumme beläuft sich auf ca.260.000€, die Schuldner belegen ein Kapitalnachweis von ca. 560.000€.


    Da mein Anwalt die Leistung verweigert, weil noch ein Honorar offen ist kann die Sache nicht weiter verfolgt werden.


    Vorstellbar wäre auch ein Verkauf der Kapitalforderung, welche mir die GmbH gegen meine gewährtes Darlehen Abtreten würde.


    Bei verschiedenen Inkassobüros habe ich eine Absage erhalten, denn im Rechtsstreit befindende Forderungen werden nicht aufgekauft, zum anderen wenn ich mir die Forderung abtrete, kann ich sie ohne Titel und Fälligkeit auch schlecht verkaufen.


    Meine Frage lautet: Was könnte noch möglich sein?


    Vielen Dank