Alles anzeigenHallo zusammen,
Folgende Sitation
bestehendes Mehrfamilienhaus Baujahr 1994 mit 600 qm Wohnfläche und einer laufenden Gasheizung Baujahr 1994 mit ca. 45000 KwH Verbrauch. Bis 2026 ist ein Heizungstausch Gas gegen Gas noch möglich, Wärmepumpe kann sinnvoll nicht genutzt werden und Fernwärme wäre ebenfalls möglich, ist aber 70m entfernt und dies müsste selbst gezahlt werden.
Der Anschluss an das Fernwärmenetz würde ca. 35 TEUR plus Rückbau und Übergabestation kosten. Die laufenden Verbrauchskosten wären ca. 2 TEUR
Pro Jahr höher, würden also den Mieter belasten. Zukünftige Differenz nicht klar.
Eine neue Gasheizung kostet mit Einbau und verschiedenen Umstellungen ca. 40 TEUR, aktuelle Verbrauchskosten geringer plus die zukünftigen CO2 Preiserhöhungen.
Es wird überlegt 2025 zu entscheiden, ob die alte einfach weiterläuft und im Haveriefall auf Fernwärme umgestellt wird oder Gas durch Gas ersetzt und Zeit gewonnen wird.
Habt Ihr weitere Themen\ Anregungen, die man durchspielen sollte. hat jemand schon eine ähnliche Erfahrung/ Situation gehabt und kann weitere Gedanken dazu teilen?
Beim Austausch durch eine neue Gasheizung ist aber Folgendes zu beachten (aus BMWK - Jetzt umsteigen auf klimafreundliche Wärme! (energiewechsel.de)
Öl- oder Gasheizungen, die zwischen dem 1. Januar 2024 und bis zum Ablauf der Fristen für die Wärmeplanung eingebaut werden:
Bis zum Ablauf der Fristen für die Wärmeplanung (30. Juni 2026 in Kommunen ab 100.000 Einwohner, 30. Juni 2028 in Kommunen bis 100.000 Einwohner) dürfen weiterhin neue Heizungen eingebaut werden, die mit Öl oder Gas betrieben werden. Allerdings müssen diese ab 2029 einen wachsenden Anteil an Erneuerbaren Energien wie Biogas oder Wasserstoff nutzen:
- 2029: mindestens 15 Prozent
- 2035: mindestens 30 Prozent
- 2040: mindestens 60 Prozent
- 2045: 100 Prozent
Ob in Zukunft ausreichend Biogas oder Wasserstoff zu einem bezahlbaren Preis zur Verfügung stehen werden, kann man sehr wohl bezweifeln. Das war auch der Grund, weshalb ich meine alte Ölheizung noch 2023 durch eine Gasheizung ersetzt habe. Wenn sich die Gesetzeslage nicht nachträglich noch ändert, sollten mir der zunehmende Biogasanteil und die dadurch entstehenden Zusatzkosten damit für die nächsten 20 Jahre erspart bleiben.