Beiträge von Desmond

    Danke für die Antwort. Das habe ich tatsächlich auch schon vermutet, aber wollte wie gesagt nochmal sicher gehen.


    Dann ist das mit dem Abzug des persönlichen Freibetrags auf dieser Seite (https://bit.ly/2LnNfAI) einfach ein Fehler.

    Danke für die Antwort.


    Da steht folgendes: "Das zu versteuernde Einkommen der Familie darf 75.000 Euro pro Jahr nicht übersteigen. Pro Kind kommt noch mal ein Freibetrag von 15.000 Euro hinzu. Somit dürfen Familien mit einem Kind ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 90.000 Euro pro Jahr haben, mit zwei Kindern maximal 105.000 Euro. Liegt das zu"


    Und das ist mir tatsächlich auch bekannt und darum geht es mir auch gar nicht. Es geht mir um die Frage: wie ist die genaue Definition von "zu versteuerndes Einkommen". Es ist nämlich _nicht_ das Bruttoeinkommen. Im speziellen geht es mir darum ob der persönliche Steuerfreibetrag (9000€ pro Person) vom Brutto abgezogen wird um auf das "zu versteuernde Einkommen" zu kommen oder nicht.

    Hallo,


    wir haben uns vor einigen Monaten ein Haus gekauft und haben erst einmal gar nicht daran gedacht das Baukindergeld zu beantragen, da wir mit unserem aktuellen Gehalt über den Höchsteinkommen liegen. Was wir jedoch nicht wussten (bzw. falsch interpretiert hatten) ist, dass a) das Gehalt von dem Vor bzw. Vor-vor Jahr zählt und b) das zu versteuernde Einkommen zählt (und nicht das Bruttoeinkommen)


    Jetzt habe ich die letzten Tage viel im Internet gelesen und habe leider unterschiedliche Aussagen gefunden. Je nachdem wie ich rechne, würden wir entweder das Baukindergeld bekommen oder nicht. Und zwar habe ich auf dieser Seite [1] eine Rechnung gefunden, bei der gesagt wird dass man bei 2 Kindern ein Bruttoeinkommen von 137.864‬€ verdienen darf (das würde bei uns knapp passen). Das ergibt sich dadurch, dass sie sagen, dass bei 137.865 Bruttoeinkommen nur 105.000€ versteuert werden müssen, weil ja der persönliche Freibetrag der Eltern (2*9000€) und der Kinderfreibetrag (2*7423€) abgeht.


    Nun habe ich jedoch mal in meinen Steuerbescheid geschaut und befürchte dass es doch nicht klappen wird. Dort gibt es einen Punkt "zu versteuerndes Einkommen", dieser ist jedoch nicht so gering wie in der Rechnung auf der Seite. Und zwar wird dort der persönliche Freibetrag (die 2 * 9000€) _nicht_ abgezogen vom Bruttogehalt (nur der Kinderfreibetrag + Sonderausgaben). Wenn ich das richtig verstehe werden persönliche Freibeträge dann in den Steuersatz (heißt das so!?) mit berücksichtigt, so dass das unterm Strich für die Steuer passt. Aber halt leider nicht für die Berechnung des Baukindergelds.


    Nun zu meiner Frage (und eigentlich kenne ich schon die Antwort, aber bevor ich Geld verschenke wollte ich das nochmal verifizieren):


    1) Was genau versteht die KfW unter "zu versteuerndes Einkommen"? Wird da irgendwie magisch noch der Freibetrag abgezogen von dem Wert, der in dem Steuerbescheid steht (so dass ich auf den Betrag komme wie es auf der Seite vorgerechnet ist) oder ist das leider der Wert der im Bescheid steht?


    Vielen Dank schon einmal im Voraus,

    Desmond


    [1] https://www.kita.de/wissen/bau…ergeld-Rechner_fuer_Paare