Beiträge von Fabio

    Hallo, ich habe zum Anspruch auf Baukindergeld nachstehend aufgeführte Frage:

    Die A ist schwanger, Geburt Juli 2021. A und ihr Ehemann kaufen in Februar/März 2021 ein Haus.

    Frage: Ist es zwingend erforderlich für den Bezug von Baukindergeld, dass das Kind vor Kauf geboren ist?