Alles anzeigenHallo h84,
genau das ist doch eine Frage, die Du mit Deinem Steuerberater besprechen solltest, denn diesen bezahlt man doch dafür, dass er berät. Dafür sollte er da sein.
Vorher solltest Du für Dich abklären, was Du willst.
Ob die Grundstücke Betriebsvermögen sind und so bilanziert sind, steht im Anlageverzeichnis. Unbebaute und bebaute Grundstücke sollten ziemlich weit oben stehen.
Du könntest auch die Einheitswert-Bescheide der Grundstücke zu Rate ziehen, denn dort sollte stehen, wie sie bewertet sind, zum Beispiel als Betriebsgrundstück - ja oder nein,...
Woher soll ich den wissen, was ich will wenn ich noch nicht einmal die verschiedenen Möglichkeiten mit Vor- und Nachteilen kenne? Da stimme ich Ihnen in sofern zu, dass dies mein Steuerberater mir aufzeigen muss.
Angenommen, die Grundstücke sind als Betriebsvermögen bilanziert, gibt es eine Möglichkeit diese wieder aus dem Betrieb "raus zu nehmen". Im Internet habe ich viel gelesen, dass ein Grundstück, welches nicht nicht gewerblich genutzt wird, als privates Grundstück gilt. Aber da kenne ich mich halt einfach zu wenig aus...