Beiträge von d90

    Hi allerseits,


    Fragen zur ersten gemeinsamen Veranlagung in der Steuererklärung:


    1) Ich habe gelesen, dass bei gemeinsamer Veranlagung eine neue Steuernummer vergeben wird. Diese haben wir - Monate nach der Hochzeit - noch nicht erhalten. Wird sie uns erst nach der ersten gemeinsamen Steuererklärung zugeteilt - und bis dahin verwenden wir unsere bisherigen zwei Steuernummern?


    2) Aus eurer Erfahrung / Praxis: Habt ihr eins der Einzelkonto oder das Gemeinschaftskonto für etwaige Steuererstattungen oder -nachzahlungen angegeben? In unserem Fall gibt es noch ein nebenberufliches Gewerbe eines Partners, für das ein Lastschriftmandat mit dem Finanzamt z.B. für Vorauszahlungen besteht. Macht es Sinn das ebenfalls aufs Gemeinschaftskonto zu ändern - oder ist hier das Einzelkonto vorzuziehen?


    Vielen Dank!

    Hallo allerseits,


    vielen Dank für die schnellen Antworten.


    Beispiel: Beim Kauf eines Farblaserdruckers (Privat/Firma) habe ich 50% des Preises in der EÜR eingetragen.


    Das heißt wie würde man mit einem Laptop umgehen, den man 50% privat und 50% für das Gewerbe nutzt? 50% des Bruttopreises (da Kleinunternehmer) als Aufwand in die EÜR schreiben?


    Wie funktioniert dann das Zusammenspiel mit den Anlagegütern und der AVEÜR? Muss der Laptop dann hier (alternativ/zusätzlich) eingetragen werden und fließt so in die EÜR ein? Oder genügt es, den Posten als Aufwand einzutragen - da er ja ohnehin nur 50% dem Gewerbe zuzuordnen ist?


    Vielen Dank!

    Hallo allerseits,


    folgende Ausgangssituation:

    Nichtselbstständige Arbeit + nebenberufliches Gewerbe


    In der Steuererklärung kann man Arbeitsmittel (als Teil der Werbungskosten) angeben, die "beruflich / betrieblich" genutzt werden.


    Meine Frage:

    Gilt die "berufliche / betriebliche Nutzung" nur für die nichtselbstständige Arbeit, also den Hauptjob, oder sind "berufliche / betriebliche Nutzung" für Arbeitsmittel (als Teil der Werbungskosten) ebenso für das eigene, nebenberufliche Gewerbe möglich?


    Vielen Dank!

    Es ist doch interessant zu sehen, dass es scheinbar kein einheitliches Verfahren dafür gibt. ING sagt: Zeile 10 (https://www.ing.de/binaries//c…euerbescheinigung-2019-03). WISO rechnet: Zeile 12. Mein Steuertool meckert bei Zeile 12, dass dort nur etwas eingetragen werden kann, wenn bei der Bank im abgelaufenen Jahr die Ausstellung einer Verlustbescheinigung beantragt wurde. Ich habe auch schon gelesen, dass die Anlage KAP-INV verwendet wurde.


    Für die Fall, dass die Kapitalerträge höher sind, scheint der Fall klar (von Zeile 7 abziehen/korrigieren und fertig) - aber wehe sie liegen darunter, dann scheint es viele Möglichkeiten zu geben. ;)

    Sorry, mit "Alterträge" meinte ich die Zeile aus dem Screenshot.

    In deiner Beispielrechnung blieb Zeile 7 dann leer bzw. enthielt null Euro, oder?

    Hallo allerseits,


    bei meinen Recherchen habe ich herausgefunden, dass es einen Freibetrag für bestandsgeschützte Alt-Anteile gibt, der bei 100.000 Euro liegt. Aus dem letzten Steuerbescheid soll hervorgehen, wie viel davon noch über ist.


    Eine entsprechende Passage habe ich dazu nicht gefunden.


    - Wo finde ich die entsprechende Information im Steuerbescheid?

    - Wird der Freibetrag immer weitergetragen, genügt es also in den letzten Steuerbescheid zu schauen - oder muss man sich theoretisch alle Steuerbescheide anschauen?

    - Wenn die Information im letzten Steuerbescheid nicht zu finden ist, heißt das einfach, dass der Freibetrag noch nie angeknapst wurde? (Da er ggf. erst erscheint, sobald er das erste Mal verwendet/eingesetzt wurde.)


    Vielen Dank!

    Ich habe es mal in meinem Wiso kurz eingegeben: Wiso zieht den unteren Betrag vom oberen Betrag ab und trägt nur das Ergebnis in die Zeile 7 ein. Eine KAP-INV wird nicht angelegt.

    Dürfte ich nochmal nach dem Wiso-Verhalten fragen - zum direkten Vergleich?


    Wie rechnet Wiso den Fall, wenn die Kapitalerträge (Zeile 7) geringer sind als die Alt-Anteile-Position - sich also ein negativer Wert ergibt. Wird dann trotzdem ein negativer Betrag in Zeile 7 eingetragen - oder werden die Werte dann in andere Zeilen eingetragen, z.B. Zeile 10 - "In Zeile 7 enthaltene Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile"?


    So wird es z.B. hier erklärt: https://www.ing.de/binaries//c…euerbescheinigung-2019-03 - Nr. 16.


    Vielen Dank!

    Bin leider mit der Anlage nicht im Detail vertraut. Buchhalterisch wäre es ein Abgang und im Normalfall sollte es da eine Möglichkeit geben, diesen Abgang einzutragen.


    Achtung im Normalfall bucht man aber einen Abgang nur nach Verschrottung oder Verkauf. Ich würde das nicht machen, wenn das Teil nur in den Keller geräumt wurde.

    In der Anlage steht nur diese eine Position mit vorher/nachher 1 Euro. Wenn es in den Keller geräumt wurde - muss dieses 1-Euro-Prinzip dann nicht weitergeführt werden? Oder kann ich die AVEÜR einfach weglassen ab kommender Steuererklärung?


    Danke!

    Hallo allerseits,


    der Steuerberater hat im letzten Jahr für mein nebenberufliches Gewerbe eine AVEÜR erstellt, da ich noch ein "bewegliches Wirtschaftsgut" hatte, das mit 1 Euro verbucht war:


    Buchwert 1.1.: 1 Euro

    Buchwert 31.1.: 1 Euro


    Nach meinem Verständnis blieb die Abschreibung dort stehen, da das Gerät zwar eigentlich abgeschrieben ist, aber doch noch in Benutzung war. Das hat sich nun geändert - das Gerät ist aussortiert und nicht mehr in Benutzung.


    Alle anderen Felder der AVEÜR sind leer.


    Nun steht die nächste Steuererklärung an: Kann ich die Anlage AVEÜR damit einfach zukünftig weglassen oder muss ich den 1 Euro noch irgendwie "ausbuchen" in der folgenden Steuererklärung? Wenn ja, wie mache ich das am einfachsten?


    Vielen Dank!

    Hallo allerseits,


    vielen Dank für die Antworten!


    Immer angeben. Gerade Reichtümer.

    Es geht hier echt um Krümelbeträge. Ich habe in meiner Recherche schon rausgefunden, dass das Ergebnis wohl auch davon abhängt, wie und ob man ausländische Erträge in den jeweiligen Jahren schon berücksichtigt hat. 2015 und 2017 finde ich in den Steuerbescheinigungen z.B. das:


    Summe der anrechenbaren noch nicht angerechneten ausländischen Steuer:

    4,36 Euro (2015) & 5,94 Euro (2017) usw.


    Die Steuererklärung hat damals ein Steuerberater erstellt - ohne die Anlage KAP (oder KAP-INV) einzureichen. Die inländischen Kapitalerträge waren auch gut durch den Pauschbetrag abgedeckt. Da es sich um einen Altlasten-Fonds handelte, der mittlerweile aufgelöst ist, und wir hier über Krümelbeträge sprechen, würde ich im Zweifel lieber zweimal versteuern als gar nicht - und das Thema dann (Stichwort: Optimierung von Lebenszeit) zu den Akten legen.


    Wie kann ich das machen, wenn ich auf Nummer sicher gehen will?


    Ich habe es mal in meinem Wiso kurz eingegeben..

    Wie hast du es in Wiso hinterlegt? Ich nutze zwar Smartsteuer, aber vielleicht erkenne ich die betreffenden Felder dann wieder. Sonst ist die Zuordnung ja so schön einfach, da die Zeile der KAP immer mit angegeben wird - bei der 49,21 Euro Position leider nicht. :(


    Vielen Dank!

    Hi allerseits,


    von einer Bank habe ich diese Steuerbescheinigung bekommen:


    Zitat

    Höhe der Kapitalerträge (KAP Zeile 7) = 0,00 Euro


    Wie habe ich die letzte Position in der Steuererklärung anzugeben? Meine Vermutung ist KAP-INV, aber sicher bin ich mir nicht. In den Vorjahres gab es eine solche Position nie, deswegen dort immer nur keine oder normale Kapitalerträge. Eine KAP-INV-Anlage habe ich deswegen bislang nicht ausgefüllt.


    Vielen Dank!

    Hi allerseits,


    ich bin normaler Arbeitnehmer, habe im Nebenerwerb ein Kleingewerbe (Umsatz niedrig vierstellig im Jahr). Auch wenn ich mit mit Steuer-Themen grundsätzlich gerne beschäftige, hat mich die Komplexität (des Gewerbes) bisher überfordert, was dazu geführt hat, dass ein Steuerberater meine Steuererklärung inkl. Gewerbe erstellt hat. Was eigentlich schade ist, denn den persönlichen Teil könnte ich problemlos persönlich machen.


    Im angebrochenen Jahr steht (m)eine Hochzeit an - und die gemeinsame Steuererklärung. Das jetzige System würde dazu führen, dass ich beide Steuererklärungen (bzw. die neue gemeinsame) plus das Gewerbe vom Steuerberater bearbeiten lasse - was zu deutlich höheren Kosten für die Steuerberatung führt, da das Honorar vom zu versteuernden Einkommen abgeleitet wird.


    Aus meiner Sicht führt das zu folgenden Optionen:

    • Nur das Kleingewerbe von Steuerberater bearbeiten lassen - ohne die persönlichen Steuererklärungen. Hat dort jemand Erfahrung, ob man das überhaupt trennen kann? Oder muss alles aus einer Hand kommen? Ist es denkbar und sinnvoll, das Kleingewerbe in eine andere Gesellschaftsform zu überführen, z.B. eine UG und so sauber voneinander zu trennen? Hat jemand Erfahrungen damit? Lohnt so etwas von Aufwand und Kosten - gerade bei dem Umsatz?
    • Kleingewerbe abstoßen bzw. Assets verkaufen. Die Umsätze sind überschaubar, ein nettes Zubrot - aber auch nicht viel Wert, wenn das alles durch Steuerberatung aufgefressen wird.
    • Software / Workflow finden, der mir die eigenständige Bearbeitung ermöglicht. In der Vergangenheit habe ich schon "Wiso Steuersparbuch" und "Smartsteuer" ausprobiert, bin aber gescheitert, das Gewerbe dort sauber abzubilden. Hat jemand Tipps für diese oder andere Programme?

    Weitere Optionen, Tipps oder Hinweise werden natürlich gerne angenommen. :)

    Vielen Dank!

    Hi Pan123 und Uwe aus dem Odenwald


    vielen Dank für eure Infos.

    Nutzt ihr die installierte Variante für PC oder Mac und nutzt ihr die Sychronisation über alle Geräte?


    Wenn ich das richtig sehe, wäre das vorgehen dann, einen Account zu verwenden, und diesen dann bei der lokalen Installation der Familienmitglieder zu verwenden.


    Man sieht dann nur die Steuererklärungen, die auf dem lokalen Rechner erstellt wurden - nicht die von den Rechnern, die ebenfalls mit dem Account eingewählt sind? Alternativ kann man ein Passwort vergeben, sodass sie auftauchen, aber nur nutzbar sind, wenn das Familienmitglied ebenfalls das Passwort kennt?


    Vielen Dank!