Beiträge von nocoma

    Hallo Community,
    ich wurde von Finanztip angehalten mein Anliegen hier vorzubringen:


    Nach meinen Informationen darf sich der Vermieter / die Hausverwaltung mit der Betriebskostenabrechnung bis zum Jahresende Zeit lassen.


    Beispiel:
    Am 31.05.2014 ist der Abgabetermin für meine Steuererklärung.
    Erst am 01.10.2014 liegt mir als Mieter die Betriebskostenabrechnung für die Periode 01-12/2013 von der Hausverwaltung vor.
    Die Widerspruchsfrist gegen den schon vorliegenden Steuerbescheid ist längst abgelaufen.


    Frage:
    Kann ich nun die relevanten Beträge bei der nächsten Steuererklärung (2015 für 2014) eintragen, obwohl es sich doch um Aufwendungen des Vorjahres, also 2013 handelt? Eigentlich gehören doch in die Steuererklärung von 2014 auch nur die Aufwendungen des Jahres 2014. Dies ist aber mit der Frist für den Vermieter / die Hausverwaltung für den Mieter/"Steuerbürger" gar nicht möglich einzuhalten. Wie verhält man sich also gegenüber dem Finanzamt richtig?


    Für verständliche Antworten danke ich im Voraus.
    Gruß nocoma