Beiträge von Fan Harald

    Sorry, war jetzt nicht bös gemeint. Nur wenn jemand so eine Antwort gibt, ohne sich groß Mühe zu machen, tut mir leid.

    Mir ging es nur darum, ob es überhaupt Sinn macht bei den Sonderausgaben, Versicherungen, BUZ und solche Beiträge überhaupt anzugeben und dann erschien mir die Differenz von den 36,-- Euro zu den 25.751,-- extrem hoch und ich wollte wissen, in welchem Zusammenhang diese beiden Summen stehen?

    Ich bin doch nicht blöd!!!!!!!!!!!!!!!!!!



    Das steht bei Finanztip:

    Wenn Du eine Steu­er­er­klä­rung abgibst, dann berücksichtigt das Finanzamt automatisch zumindest den Sonderausgaben-Pauschbetrag. Doch dieser fällt niedrig aus: 36 Euro für Singles und 72 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare.



    Basisversorgung

    Sonderausgaben für die Aufwendungen zur Basisversorgung kannst Du 2021 grundsätzlich bis zu einem Höchstbetrag von 25.787 Euro geltend machen, bei zusammen veranlagten Ehepaaren oder Lebenspartnern 51.574 Euro.


    Diesen Unterschied, meinte ich:thumbup:

    Guten Morgen.

    Was ist bitte der Unterschied zwischen Sonderausgaben Pauschbetrag 36,— Euro und Sonderausgaben für die Aufwendungen zur Basisversorgung 25.787,— Euro

    Danke für die Info.

    Gruß Harald Heidenreich.

    Ist nicht ganz richtig.

    Sonderfall: Alte Verträge bis 2004:

    Alte Direktversicherungen, die Arbeitnehmer bis spätestens 31. Dezember 2004 abgeschlossen haben, werden in Sachen Steuern und Sozialabgaben anders behandelt.

    Lässt sich der Rentner das angesparte Kapital in einem Betrag auszahlen, bleibt dieser Betrag steuerfrei.

    Hallo.

    Das mit den Krankenkassenbeiträgen wurde mir hier schon super erläutert.

    Jetzt meine Frage zu Kapitalertragssteuer bei jetzt fälligen Lebensversicherungen wo man auch unterschiedliche Meinungen im Internet lesen kann.

    Ich habe eine Betriebliche Altersvorsorge aus 1984, eine LV aus 1990, und eine LV aus 2009 (Gehaltsumwandlung) und eine aus 2003, die alle in diesem Jahr fällig sind. Wie sieht da die Besteuerung aus und welcher Steuersatz wird zu Grunde gelegt?

    Danke für die Hilfe.

    Oh ja vielen Dank. So ist es mir verständlich.

    Ist mein Rechnung jetzt so richtig?:

    Auszahlung am 1.12.2021 von der Versicherung 90.000,-- Euro.

    5.000,-- Euro habe ich selbst eingezahlt, nachdem der Vertrag von meinem Arbeitgeber vor 3 Jahren auf mich umgeschrieben wurde. Also sind wir bei 85.000,-- Euro-.

    Mtl. Rente wären demnach 708,33 Euro.

    ./. Freibetrag 164,50 = 543,83 Euro.

    Also 16,1 % Krankenkasse von 543,83 Euro und 3,05 % Pflegevers. von 708,33 Euro.

    Ich müsste dann im Monat 109,15 Euro 120 Monate lang an die Krankenkasse zahlen, gesamt 13.098,-- Euro.

    Kann man dagegen Einspruch einlegen. Denn die 30 Jahre lang wenn es nicht über das Gehalt gelaufen wäre, waren 1. die Krankenkassenbeiträge viel niedriger und 2. hätte der Arbeitgeber ja die Hälfte der Beiträge übernommen. So kann man das doch nicht beschließen???

    Sind die Kassen mit einer Einmalzahlung (eventuell nur die Hälfte) einverstanden?

    Guten Tag.


    Ich bin heute auf einen Artikel im Internet gestoßen und hätte dazu bitte eine Frage.


    Meine Frau hat jetzt im Januar eine Lebensversicherung ausgezahlt bekommen die ursprünglich (1987 - 1992) als betriebliche Altersvorsorge über den Arbeitgeber lief. Ab 1992 lief die Versicherung auf den Namen meiner Frau, da sie wegen unserer Kinder aufgehört hat zu arbeiten und sie zahlt den Beitrag seither privat.

    Jetzt wollte die Versicherung die Daten von ihrer Krankenkasse habe, da Beiträge zur Krankenversicherung nachträglich zu entrichten wären.

    Muss sie jetzt nur für den Teil der Einzahlungen Krankenversicherung bezahlen in dem sie berufstätig war und die Beiträge über das Gehalt liefen oder entfällt das gänzlich, da die Versicherung ja nun schon etliche Jahre auf den Namen meiner Frau läuft?


    Bei mir wird im März auch eine solche Versicherung fällig. Bei mir wurde diese Versicherung allerdings erst 2018 (da ging ich in Rente) auf meinen Namen umgeschrieben und ich zahle seither die Beiträge privat.

    Ich habe das nämlich bei mir mal ausgerechnet. Ich habe genau 12 Jahre lang monatlich 100,-- Euro gezahlt. Das sind insgesamt 14.400,-- Euro Eigenleistung. Der Auszahlungsbetrag soll jetzt ca. 16.000,-- Euro betragen.

    Rechne ich jetzt die 18 % (Krankenvers. / Pflegevers.) ab ca. 2.900,-- Euro, käme ich auf einen Betrag von ca. 13.100,--. Das kann doch sicherlich so nicht gewollt sein, dass wären ja ca. 1.300,-- Euro weniger als ich eingezahlt habe??? Wäre es damals gleich versteuert worden, waren die Beitragssätze je wesentlich niedriger und der Arbeitgeber hätte ja die Hälfte der Beiträge übernommen.

    Hat das Datum dieses neuen Gesetzes 2004 etwas damit zu tun,. dass erst ab 2004 berechnet wird, bzw. wenn die Versicherung vor 2004 abgeschlossen wurde, dass dann gar nichts berechnet wird??

    Da geht es ja um schöne Summen und ehrlich gesagt ist die Versicherung und die Krankenkasse da nicht sehr aussagefreudig und hilfsbereit.


    Vielen Dank für eine kurze Erklärung.



    Freundliche Grüße Harald Heidenreich, 63477 Maintal