Beiträge von Periskop

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    Im Standardtarif wird nur 1,8 fach bezahlt.


    Das ist mit vollkommen klar! Ich kenne die rechtlichen (§75 Abs. 3a SGB V) und sonstigen Rahmenbedingungen, weil ich mich intensiv damit beschäftigt habe.


    Meine Frage ist vielmehr: Wenn ich mich nicht als Standardtarif-Versicherter ausweise (oder der Arzt die verminderte Vergütung nicht akzeptiert) und mit den Faktoren 2,3 bis 3,5 abgerechnet wird - wie ist dann das Erstattungsverhalten der PKV?


    Hierzu konnte ich bisher nichts Konkretes in Erfahrung bringen.

    Ich wärme diese ältere Frage zum Standardtarif aus diesem Thread mal wieder auf, da es für mich als 60+ in nicht allzu langer Zeit akut werden könnte:


    Zitat

    Hinzu kommt, dass es möglicherweise abrechnungstechnisch ein Problem geben wird.

    Das müssen Sie mit der DKV besprechen. Es kann Ihnen passieren, dass eine Arztrechnung mit dem 2,3-fachen Satz generell zu Erstattung abgelehnt wird. Es würde nicht überraschen, wenn die DKV eine "Teil-Erstattung" in Höhe des 1,8-fachen Satzes ablehnt.


    Gibt es hierzu schon Erfahrungen? Ich möchte für mich nämlich ggf. die Option offenhalten, zu den Faktoren 2,3 bis 3,5 abrechnen zu können.

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    Falls du mal mehr Arztleistungen in Zukunft benötigst, kann die Differenzzahlung aus eigener Tasche doch erheblich sein.

    Darüber bin ich mir bewusst und würde das in Kauf nehmen.


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    Im Vergleich zu den Zahlungen, die der Arzt von der GKV erhält, bist du im Standardtarif kein Bittsteller und solltest schon gar nicht an den Faktor 3,5 denken, ihn selber zu übernehmen.

    Das stimmt so nicht für den Bereich Zahnarzt (GOZ).


    Zitat

    habe mal gelesen dass manche Ärzte Patienten mit diesem Tarif nicht akzeptieren

    Das genau ist meine Frage! Ich würde mich nicht als Standardtarif-Patient ausgeben. Wie verhält sich dann die Kasse?

    Kurz vor dem Ruhestand und inzwischen nahezu vierstelligem Beitrag für die PKV einschließlich Pflegeversicherung erwäge ich einen Wechsel in den Standardtarif. Der Beitrag läge nur noch bei ca. 35 % meines bisherigen Beitrags.


    Allerdings möchte ich mich nicht als Bittsteller beim Arztbesuch fühlen. Ich würde deshalb einer Berechnung nach den normalen Sätzen zwischen 2,3 und 3,5 zustimmen und die Differenz zur Erstattung durch die PKV von 1,8 (GOÄ) und 2,0 (GOZ) selbst zahlen.


    Liegen hier schon Erfahrungen mit einem derartigen Vorgehen vor? Wie ist das Erstattungsverhalten der Kassen?


    Bitte keine Tipps zum Wechsel in andere PKV-Tarife!