Beiträge von ETF_Osito_78

    Hallo!


    Die Steuern, die Du mit Denkmälern sparen kannst, hast Du in der Regel doch schon oben auf den Kaufpreis drauf gezahlt. Also, ist das in der Regel ein Nullsummenspiel.


    Ist wie früher bei der Eigenheimzulage: der Verkäufer wusste, dass der Käufer Summe X vom Staat bekommt, also schlug er das auf den Kaufpreis.


    Kaum gab es keine Eigenheimzulage mehr, waren die Kaufpreise um die Summe X niedriger

    Mir wurde also vom Finanzamt ein doppelter Haushalt bei meinen Eltern anerkannt, da ich die entspr. Voraussetzungen dazu erfülle (v.a. über 10% Beteiligung an den laufenden Haushaltskosten).

    Ich habe den Überblick verloren ... ja, was dann jetzt?


    Werbungskosten für den doppelten Haushalt geltend machen und zusätzlich noch Home Office Pauschale für das Zimmer im ersten Haushalt (bei den Eltern)?


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Finanzamt mitmacht. 8)

    Hallo Kairos,


    Deine Frage hat mich etwas an eine Zeit erinnert, in der es bereits schon mal en vogue war, in Investmentsclubs aktiv zu sein. Das war der Neue Markt in den 00er Jahren. Wir alle wissen, wie das geendet ist.


    Wieso willst Du Mitglied eines Investmentclubs sein?


    Das lief früher im Rahmen einer GbR (denke heute auch noch) und da haftest Du mit Deinem vollen Vermögen für Dinge, die vielleicht andere Dir einbrocken.


    Deine Investments sollten von Dir und nicht von Mitgliedern einer Schicksalsgemeinschaft getätigt werden. Und in Zeiten von Sparplänen bereits ab 1 EUR in was auch immer, braucht man auch nicht ein bestimmtes Kapital um Aktiv zu werden.


    Das war nämlich damals der ursprüngliche Grund für die Bildung von Investmentclubs. Und glaube es mir, die waren niemals wirklich sonderlich erfolgreich.


    Und eine GbR darf dann ja auch noch eine Feststellungserklärung für die Einnahmen beim Finanzamt abgeben.


    Finger weg von Investmentsclubs! :cursing:

    An Tagen, an denen Du Deine Arbeitsstelle aufsuchst, kannst Du natürlich die Entfernungspauschale geltend machen. Aber da es eine Pauschale ist, gibt es diese nur einmal pro Tag.


    Hat der Bundesfinanzhof schon in 2003 entschieden.


    An Tagen, an denen Du ins Büro fährst, gibt es keine Home Office-Pauschale, da der Dienst nicht ausschließlich in Deinem Büro stattfand.

    Hallo Elias,


    im Entwurf zum Jahressteuergesetz 2020 steht folgender Passus:


    Liegt kein häusliches Arbeitszimmer vor oder wird auf einen Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nach den Sätzen 2 und 3 verzichtet, kann der Steuerpflichtige für jeden Kalendertag, an dem er seine betriebliche oder berufliche Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausübt und keine außerhalb der häuslichen Wohnung belegene Betätigungsstätte aufsucht, für seine gesamte betriebliche und berufliche Betätigung einen Betrag von 5 Euro abziehen, höchstens 600 Euro im Wirtschafts- oder Kalenderjahr.


    Bedeutet: die Pendlerpauschale wie in deinem Post beschrieben bekommst Du in voller Höhe; die Home Office Pauschale nicht, da Du nicht "ausschließlich" im Home Office arbeitest.

    Danke schon mal für die Antwort.


    Steht die Info ob Grundstücke zum Betriebsvermögen zählen auch irgendwo im Jahresabschluss, den mein Steuerberater erstellt?


    Gäbe es vielleicht noch eine andere Möglichkeit, dass die stillen Reserven nicht aufgedeckt werden (falls die Grundstücke tatsächlich zum Betriebsvermögen zählen) um die Steuerlast zu mindern? Zum Beispiel Geschäftsumwandlung oder evtl. meine Töchter in den Betrieb aufnehmen etc.

    Hallo h84,


    genau das ist doch eine Frage, die Du mit Deinem Steuerberater besprechen solltest, denn diesen bezahlt man doch dafür, dass er berät. Dafür sollte er da sein.


    Vorher solltest Du für Dich abklären, was Du willst.


    Ob die Grundstücke Betriebsvermögen sind und so bilanziert sind, steht im Anlageverzeichnis. Unbebaute und bebaute Grundstücke sollten ziemlich weit oben stehen.


    Du könntest auch die Einheitswert-Bescheide der Grundstücke zu Rate ziehen, denn dort sollte stehen, wie sie bewertet sind, zum Beispiel als Betriebsgrundstück - ja oder nein,...