Beiträge von Hannes

    Hallo zusammen,


    ich habe mit Interesse ds BGH Urteil in diesem Forum gelesen. Dazu habe ich eine Frage: Wir haben 2011 über die L-Bank und KFW Förderung einen Kredit in Höhe von 250.000 Euro für unsere Immoblie bekommen. Jetzt lese ich in einem der Verträge/Vertragskonto mit dem Begriff Z15 in Höhe von 76.000 Euro "Einmalige Kosten 2%" sowie Einmalige Verwaltungskosten " 1% " 766,- Euro sowie Einmalige Geldbeschaffungskosten "1 %" auch wieder 766,- Euro. Das klingt für mich das ich ich dieses Geld laut BGH Urteil einklagen kann ?Lohnt es sich dieses Geld einzuklagen ?


    Wie verhält sich die Bank gegenüber dem Kunden ( Erfahrungswerte ) wir wollen kein Ärger mit der Bank da alles optimal lief was unsere Finanzierungs angeht.Kann die Bank uns in irgendweiner wesie höhrere Gebühren, Zinsen aufdrücken wenn wir erfolgreich das Geld einklagen ?Oder soll ich gleich zu einem Anwalt gehen über unsere Rechtschutzversicherung habe ich ja diese Option.Über Rat & Info von Experten wären wir sehr dankbar.


    Familie Gerold.