Wow. Vielen Dank für die vielen Beiträge.
Kater.Ka
Genau. Eventuell könnte man sich die Bescheide fuer 2017/2018 angucken. Wenn diese nach §164 AO offen sind, könnte man diese noch ändern lassen. Heißt man könnte die Kosten nachträglich geltend machen. Da es hier aber wahrscheinlich um eine Arbeitnehmer Erklärung handelt gehe ich nicht von einer Offenhaltungen des Bescheids 2017 und 2018 aus. Egbert09 bitte prüft das Mal.
Entschuldigung. Bin ein Laie was Einkommensteuer betrifft. Habe Bescheide für 2017, 2018, 2019. Wo sollte das denn stehen mit "nach 164AO offen" ???
Vielleicht noch ein Nachsatz.
Das Haus wurde von Vater auf Tochter überschrieben.
Im Haus selbst wohnte noch die Oma im Erdgeschoss. Sie hatte ein Wohnrecht auf Lebzeiten im besagten Erdgeschoss eingetragen. Nachdem diese 01/2020 verstorben ist, kam nun die Überlegung die Wohnung zu vermieten, da ein Leerstand auch nicht gut für Leitungen etc sind und natürlich ein paar € erwirtschaftet werden könnten...
Also sprich: Bei der Übergabe 2017 war noch nicht in erster Absicht, die Wohnung im EG zu vermieten, da noch an viele gesunde Jahre der Oma gedacht wurde.
Wie würdet ihr nun alle verfahren? Das ganze mit einem Steuerberater machen lassen oder im Steuerprogramm selbst mal versuchen und Hauswerte selbst berechnen? Ist halt dann immer noch für mich die Frage: Was gebe ich als Werte da ein? Als Anlage habe ich euch mal den Screenshot vom Programm beigefügt....
Und: Es wurde ja auch nie Miete von Oma verlangt. Seit 01/2020 steht Wohnung leer und auch da keine Mieteinnahmen, sodass ich eine Mietwohnung ohne Mieter und ohne Miete habe. Akzeptiert sowas das Finanzamt?
Besten Dank für eure Feedbacks