Woher diese Einkünfte (5000 EURO) kommen ist uns etwas "schleierhaft". Wir können uns das nur so erklären dass meine Frau in Kurzarbeit war mit 70 %. Ihr Arbeitgeber hat dieses "aufgewertet" auf 90 %. Wie ich das verstehe sind diese "fiktiven" - nicht direkt sondern über den Umweg Arbeitgeber- erhaltenen Einnahmen steuerlich auf die eigene Einkommenssteuerschuld wirksam.
Verstehe ich das richtig?
Deine Frau hat 16000 € Einkommen gehabt. Wenn sie nur das hätte, wäre es steuerfrei.
Zusätzlich hat sie 5000 € Kurzarbeitergeld bekommen.
Progressionsvorbehalt heißt, dass der Gesamtbetrag berücksichtigt wird, also 21000 €.
Wenn diese 21000 € das Gehalt wären, würde sie darauf 1,8 % Steuern zahlen.
Da auf das Kurzarbeitergeld keine Steuern anfallen, zahlt sie 1,8 % von 16000 €.