Beiträge von andiii_98

    Hallo, das Portfolio entsteht dadurch, dass du Aktien, ETF, ... kaufst. Du musst das nicht machen, kannst deinen Account auch ungenutzt liegen lassen. Evtl, kündigt dir die Bank den irgendwann.

    HILFE Xenia und Saidi - allmählich nervt es und nimmt auch nicht mehr handhabbare Ausmaße an. Ich habe jetzt über 20 (vielleicht sogar 30) Spam-Accounts manuell blockieren müssen.


    Das Forum ist inhaltlich wirklich gut. Bei manch anderen Foren hätte ich gesagt "wenn der Betreiber das nicht wenigstens einigermaßen sauber halten kann, dann ohne mich".


    Es wäre schade, wenn das Forum hier stirbt, weil sich der Spam nicht in den Griff bekommen lässt.

    Steuerklassen beziehen sich nur auf den Lohnsteuerabzug, also die laufende Steuerzahlung vom Einkommen. Mit der geschuldeten Steuer haben sie nichts zu tun. Dieser Umstand ist in der Bevölkerung nahezu unbekannt, immer wieder verkämpfen sich die Leute hier leidenschaftlich für ihre Steuerklasse.


    Die Steuererklärung muß natürlich in der Sache richtig sein, d.h. die Dame muß ihre Kinder korrekt angeben. Wenn sie das tut, gibt es auch den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und für die Zukunft wird das Finanzamt ihr dann wohl auch die Steuerklasse 2 zuerkennen.


    Man sollte immer den ersten Schritt vor dem zweiten machen.

    Genau das meinte ich. Und ich würde zuerst versuchen beim Finanzamt rauszufinden, wann und warum die Änderung von 2 auf 1 erfolgt ist.
    Wenn das Finanzamt nämlich Gründe hat (Kinder sind nicht bei ihr gemeldet, eine andere volljährige Person lebt bei ihr...) auf 1 zu stellen, dann hilft ihr die Steuererklärung auch nicht oder zumindest nicht sehr.

    Es leben noch alle drei im Haushalt. Also sie mit ihren Kindern. Mehr nicht.

    Sind die Kinder dort gemeldet? (Wenn nicht, wohnen die Kinder für das Finanzamt nicht dort und sie ist nicht alleinerziehend.)

    Kann das Finanzamt Anhaltspunkte haben, dass eine erwachsene Person mit ihr zusammen lebt oder gelebt hat? (Auch dann ist sie nicht alleinerziehend.)

    Von der ESt-Pflicht habe ich nichts gewusst. In keinem der damaligen vielen Schreiben von KK und AG (ÖD) stand etwas dazu drin, eine Aufforderung vom FA habe ich ebenfalls nicht erhalten (meine Bescheide lasse ich mir zur Sicherheit über ELSTER und per Papierpost übermitteln).

    Generell erwartet das Finanzamt, dass du selbst weißt, wann du was zu tun hast.

    In der Praxis kann das mehr oder weniger schwierig sein, v.a. wenn es um Dinge geht, die ein normaler Arbeitnehmer selten oder nur einmalig macht. Da bin ich schon der Ansicht, dass die Finanzämter oder das Finanzministerium einen Entscheidungsbaum auf der Homepage haben sollten, durch den man sich mit einfachen Fragen/Antworten klicken kann und dann zu dem kommt, was man zu tun hat. Vermutlich gibt es das nicht, weil das deutsche Steuerrecht so kompliziert ist, dass sie es selbst nicht mit einfachen Fragen/Antworten abdecken können und am Ende noch ein Problem haben, wenn sie falsche Infos veröffentlichen.

    Ich vermute, dass der Arbeitgeber sich rausreden wird, dass er nicht wissen kann, ob du Krankengeld beziehst. Aber du könntest du Krankenkasse darauf hinweisen, dass es nett wäre, in den Papierbergen rund um das Krankengeld darauf hinzuweisen, dass die Frage nach einer Steuererklärung geprüft werden sollte.

    Wenn man nicht verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, kann man eine Steuererklärung vier Jahre lang rückwirkend einreichen. Es könnte nützlich sein, wenn Deine Bekannte das täte. Der (ehemalige?) Arbeitgeber hat damit nichts zu tun.

    Das setzt voraus, dass die Frage nach der richtigen Steuerklasse mit dem Finanzamt geklärt ist. Sonst macht sie eine Steuererklärung mit Steuerklasse 1 und gewinnt nichts oder nicht viel.

    Ah, und weil das so unprofessionell wirkt, wäre es sinnvoll nachzufragen, ob der "Chef" die Meldungen an die Sozialversicherungen (Krankenversicherung und Rentenversicherung) gemacht hat. Nicht dass da v.a. in der Rente anrechenbare Zeiten verlorgen gehen.

    Nochmal - der Chef kann nicht einfach Steuerklassen ändern, wie es ihm gefällt. Er bekommt die Info vom Finanzamt und zwar die, die dort hinterlegt ist.


    Also wäre der erste Schritt, beim Finanzamt nachzufragen, was dort für eine Steuerklasse hinterlegt ist und wenn es 1 ist, zu fragen, wann und warum die von 2 auf 1 geändert wurde.


    Und auch wie gesagt - sie kann eine Steuererklärung abgeben und bekommt dann die zu viel gezahlte Steuer zurück. Voraussetzung ist aber, dass beim Finanzamt Steuerklasse 2 hinterlegt ist. Also muss sie erst mit dem Finanzamt klären, was dort hinterlegt ist.


    Und - die Gehaltsabrechnung und den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung muss der Arbeitgeber an den Mitarbeiter übergeben. Da muss nichts gefragt werden. (Außer es gibt Sonderregelungen für Mini-Unternehmen, das weiß ich aber nicht.) Der Arbeitgeber übermittelt auch Lohnsteuerdaten elektronisch an das Finanzamt...


    Das klingt alles ein bisschen unprofessionell. Sicher dass der "Chef" die Abrechnung selbst macht und nicht an irgendein Lohnsteuerbüro ausgelagert hat?

    soweit ich weiß, hat sie gesagt das sie von ihrem Chef umgestellt worden ist

    Der "Chef" kann nicht einfach willkürlich Steuerklassen festlegen. Es findet ein Datenabruf vom Finanzamt statt, wobei die Steuermerkmale (Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Religionszugehörigkeit, mögliche weitere Freibeträge...) übermittelt werden

    Wer hat sie umgestuft? Das ist Sache des Finanzamts. Und klar, sie kann das Geld per Steuererklärung vom Finanzamt zurückholen. Voraussetzung ist aber, dass das Finanzamt Steuerklasse 2 anerkennt.

    Was heißt denn "alleinerziehend"? Wer lebt noch im Haushalt? Wie alt sind die Kinder?

    Wie viel Anteil haben denn die Problemzonen an der Gesamtkellerdecke? Ich kann mir gut vorstellen, dass die Ziele immer noch erreicht werden können, wenn die Dämmung nur im Türbereich nicht 8 cm ausgeführt wird, sondern 6 oder 4 oder was eben so geht.

    Normale Türen sind ohnehin nur selten wirklich 2 Meter hoch. Wenn man an der Tür die Dämmung so macht, dass die Tür nicht beeinträchtigt wird und im Rest des Raums dicker, ist der Raum (für mich) nicht mehr nutzbar, weil ich nicht darin stehen kann.

    Da würde ich mir von diesem Berater einen sinnvolleren Vorschlag wünschen.

    Das sind die Untiefen der Gesetzgebung. Formal leben die Kinder bei deinem Ex und der hat dann Steuerklasse 2 und du schaust in die Röhre. Falls Kinderbetreuungskosten relevant sind, kann er sie steuerlich geltend machen und du nicht, auch wenn du evtl. einen Teil davon tatsächlich zahlst.


    Bei einem Wechselmodell mit 50:50 wird doch normalerweise nicht Unterhalt von einem Elternteil an den anderen gezahlt, sondern entsprechend der Einkommen geteilt. Da sollte bei deinem Ex die geringere Steuer oder höhere Erstattung einfließen und in dem, was zu an Unterhalt zahlst (oder erhältst) berücksichtigt werden.


    Das Justizministerium arbeitet gerade an einer Änderung des Unterhaltsrechts. In den Entwürfen habe ich bisher jedoch nichts gefunden, dass diese Situation, die du hier beschreibst, geändert werden würde. Schreib doch mal eine E-Mail dort hin und frage an, wie deine Situation zukünftig berücksichtigt werden wird.

    Ich würde nicht die Hand ins Feuer legen, was die inhaltliche Arbeit bei Finanztip angeht.


    Der Forum zeigt eindeutig, wie sie mit dem Namen „Finanztip“ umgehen.


    Das ist einfach unseriös.

    Was hat das Forum mit den redaktionellen Beiträgen von Finanztip zu tun?

    Sicher, an der einen oder anderen Stelle könnte es ausführlicher und detaillierter sein. Aber so grobe Schnitzer wie bei Finanzfluss (Interview mit der Schufa-Chefin als Dauerwerbesendung u.ä.) habe ich bei Finanztip noch nicht gesehen/gelesen.

    Wenn ich aber mir aussuchen kann, das das gelt der rürup in ETFs liegt, wieso ist es dann schlechter als es selbst in ETFs zu legen? Ich habe doch bei der Rürup einen (wie gering auch immer) Steuervorteil. Sollte es dann also nicht besser sein wenn ich eine Rürup Rente mit ETFs mache?

    Das mit der (angeblichen) Steuerersparnis ist so eine Sache. Die Besteuerung ist aufgeschoben. In der Ansparphase kannst du die Beiträge von der Steuer absetzen, in der Auszahlphase versteuerst du es. Die Hoffnung ist, dass der Steuersatz in der Rentenphase niedriger ist als in der Beitragsphase.


    Ich halte das, wenn man übliche Laufzeiten von 30 Jahren und mehr anschaut, eher für eine Wette als für eine faktenbasierte Entscheidung... Wer weiß schon, welche kreativen Ideen der Gesetzgeber hat.

    Und du hast sowieso das generelle Problem, dass du bei deiner eigenen ETF-Anlage selbst entscheiden kannst, wann du wie viel entnimmst und wie viel am Ende übrig bleiben soll. Bei einer Versicherung hast du den Rentenfaktor, der die monatliche Auszahlung bestimmt und wenn du 1 Tag nach dem Renteneintritt sterben solltest, hast du einen schlechten Deal gemacht. Evtl. zahlt die Versicherung noch was an deine Erben, aber sicher nicht den kompletten eingezahlten Betrag + Rendite.

    Irgendwie eine komische Erwartung, dass sich die Nebenkosten sofort verändern würden. Immer erst in der Nebenkostenabrechnung wird bilanziert.

    Die Nebenkosten verändern sich in der Tat zum 1.7.. Vermutlich ändert sich die Vorauszahlung aber nicht.

    Ich würde als IT'ler wahnsinnig werden, wenn unsere Mitarbeiter auf Firmengeräten irgendwelche Skripte laufen lassen könnten! :/

    Echt? Habt ihr Skripte in Excel und gSheet eingeschränkt? Das würde mich in meinem Alltag umbringen, da müsste ich von Hand rechnen...