Beiträge von andiii_98

    Richtig.
    Aber was hindert den Vermieter daran, einfach die Kaltmiete um die Kosten für den Kabelanschluss zu erhöhen? (Mietpreisbremse oder ähnliches mal ausgenommen).

    Im Zweifel der Stress mit dem Mieter, weil der sich (berechtigterweise) verar*** fühlt. Mag den Konzernen egal sein, dem kleinen Vermieter, der ein gutes Verhältnis mit den Mietern bevorzugt, eher nicht.

    Ich weiß sowieso nicht genau was der Vermieter mit dem Ganzen zu tun hat. War und ist das für den nicht nur ein durchlaufender Posten?

    Klar ist es ein durchlaufender Posten und deswegen haben viele das auch einfach abgeschlossen, unabhängig davon, ob Mieter überhaupt einen Bedarf hatten oder das genutzt haben. Sind hier immerhin 200 € pro Jahr. Dafür kaufe ich mir lieber was, was ich wirklich brauche.

    Das bedeutet aber nicht automatisch, dass Sammelverträge für Mehrfamilienhäuser automatisch auslaufen oder gekündigt werden.

    Die Änderung bedeutet nur, dass die Kosten für Kabel-TV nicht mehr über die Nebenkosten auf den Mieter umgelegt werden dürfen.

    Je nach Situation könnte der Eigentümer/Vermieter natürlich einfach die Kaltmiete erhöhen...

    Vertragspartner dürften der Vermieter und der Kabelanbieter sein. Wenn die Kosten nicht mehr über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter abgewälzt werden können, bleiben entweder Vermieter oder Kabelanbieter auf den Kosten sitzen.


    Der Mieter ist nicht Vertragspartner des Kabelanbieters und wird das dann nicht (weiter) bezahlen. Außer natürlich, er schließt selbst einen Vertrag ab.

    aber mein alter IMAC??? ;(

    Du schreibst, du hast da deine Bankprogramme drauf. Was ist das? Sowas wie WISO oder so? Machst du damit auch Online-Banking?

    Wenn du da sonst keine Software installierst oder nichts aus dem Internet runterlädtst oder irgendwie Dateien drauf bringst, halte ich das Risiko für überschaubar. Wenn du die Bank-Login-Seiten per Bookmark oder per Absprung von der Homepage der Bank aufrufst, kann da nicht viel passieren.

    (Was ja häufig passiert ist, dass irgendwelche Mails kommen, die Leute da auf einen Link klicken und dann die Onlinebanking-Daten eingeben. Dummerweise wars aber nicht die Seite der Bank sondern eine Phishing-Seite...)

    Danke dir Andiie 98 - Ich sagte bereits, dass das Win-10-System - Gerät ist 3 Jahre alt - ziemlich neu ist und bisher gut funktioniert -... man soll es ja nicht beschreien!!

    Die Frage ist eher, wie aktuell das System ist. Sind da alle Updates, die Microsoft liefert und geliefert hat, drauf?

    Wie alt das Gerät ist, ist eher nachrangig, mein Laptop hier wird nächstes Jahr 10.

    Ich bräuchte jeweils einen für mein Win -10- System sowie meinen alten Mac von 2013 , der es zwar einerseits noch gut bringt, aber wo der Safari-Browser schon lange nicht mehr komplett funktioniert.

    Mit iOs kenne ich mich nicht aus, aber für Windows reicht der Defender (oder wie das eingebaute Ding von Microsoft gerade heißt), natürlich auf dem aktuellen Stand und das System sollte generell auf dem aktuellen Stand sein.

    Kommunalkredit Invest hat das hier geantwortet:

    "Zinsthesaurierung( Zinsen mit Zinseszins werden am Ende der Laufzeit vergütet und versteuert)"

    Das klingt für mich eindeutig -> Alles passiert am Ende der Laufzeit, wenn man diese Option wählt.

    Zitat aus dem Artikel:

    "Die Einnahmen der Biersteuer aus dem Bereich der privaten Haus- und Hobbybrauer betrugen nach Angaben der Bundesregierung im Jahr 2021 rund 11.000 Euro."


    Da frage ich mich, ob es nicht sinnvoll wäre, diese Steuer komplett abzuschaffen. Vermutlich kostet die Erhebung der Steuer ein vielfaches dessen, was die Steuer am Ende einbringt.

    Irgendein Mitspieler schrieb kürzlich, dass das Porto für den Steuerbescheid höher sei als die zu zahlende Steuer...

    Naja, mit Vereinfachungen hat man es hierzulande nicht so. Nicht nur bei der Steuer.

    Ah, die Pfandbriefbank schreibt das hier:

    "Bei einer EUR-Festgeldanlage in der Variante „Zinseszinseffekt“

    werden die Zinsen jährlich bis zum Ende des Anlagezeitraums zu-

    sammen mit dem Anlagebetrag wiederangelegt; im Falle negativer

    Zinsen werden die Zinsen jährlich bis zum Ende des Anlagezeitraums

    belastet. Bei der Variante „Zinseszinseffekt“ findet eine Versteuerung

    der Zinsen erst am Ende der Laufzeit statt. Ein eingereichter Freistel-

    lungsauftrag wird selbstverständlich berücksichtigt."


    Sogar mit explizitem Hinweis auf die Versteuerung. Und nein - bitte keine Anmerkungen zu den Schwierigkeiten der pbb in den letzten Wochen...

    Hallo zusammen,


    einige Banken (Kommunalkredit, Pfandbriefbank) bieten thesaurierendes Festgeld an.

    Weiß jemand, wie das genau funktioniert? Wird der gesamte Zinsertrag (inkl. Zinseszins) zum Laufzeitende gebucht und dann versteuert? Oder werden die Zinsen am Jahresende gebucht, versteuert und das was nach Steuern übrig bleibt, dem Festgeldkonto zugeschlagen?

    Kommunalkredit schreibt in den Konditionen
    "Wählt der Kunde die Variante Endfälligkeit der Zinsen (Thesaurierung), werden die Zinsen im Rahmen der

    jeweiligen Festgeldanlage wiederangelegt und (inklusive kalkulatorischer Zinseszinsen) erst am

    Laufzeitende der Festgeldanlage fällig. Die Gutschrift erfolgt gemeinsam mit dem Anlagebetrag am Ende

    der jeweiligen Festlaufzeit auf dem Transferkonto, sofern sich der Kunde nicht für eine

    Wiederveranlagung der Festgeldanlage gemäß Punkt 3.6. entschieden hat"

    Nach meinem Verständnis heißt das, dass die gesamten Zinsen am Laufzeitende gebucht und versteuert werden, oder?


    (Die abcbank bietet ein Modell an, bei dem die Zinsen am Jahresende gebucht und versteuert werden. Inzwischen haben sie as auf der Homepage auch so beschrieben. Ich meine, dass das vor einiger Zeit noch nicht eindeutig beschrieben war.)

    Vielen Dank :)

    Aus welchem Grund besteht nur die freiwillige Versicherung in der GKV?

    Wenn der Status bereits auf Grund von unselbstständiger Arbeit zu Stande kommt (Einkommen > Beitragabemessungsgrenze), dann sollten die Zinseneinnahmen nicht weiter relevant sein. Denn auch ein freiwillig Versicherter zahlt meines Wissens maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

    Ja, das ist so.


    Ein freiwillig in einer GKV versicherter Arbeitnehmer mit Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze zahlt letztlich auf den Betrag der Beitragsbemessungsgrenze seine 15,x % KV-Beitrag.

    Ich habe heute einen Ausflug nach Heidelberg gemacht und war verwundert, von den vielen Andenkenläden vor der Heiliggeistkirche, siehe angefügtes Bild.


    Die kleben wirklich direkt an der Kirche. Klar, die brauchen Geld. Ich finde es aber irgendwie unpassend, habe ich so auch zuvor noch nicht gesehen.


    Was meint ihr?

    Die Buden haben nicht nur diese Schirme und Holztische davor sondern oft auch einen fest gemauerten Bereich dahinter. Vermutlich, um die Waren dort einschließen zu können.


    Sieht man schön auf dem Foto oben links auf dieser Seite, wenn man es anklickt:

    Die Heiliggeistkirche in Heidelberg


    Kann man doof finden oder auch nicht, aber das ist halt die Tourimeile von Heidelberg (inkl. Fußgängerzone zum Bismarckplatz und auf der anderen Seite Richtung Bergbahn und Schloss. Ohne die Touris wäre das existierende gastronomische Angebot tot, die Studenten haben bessere Orte zu sehr viel besseren Preisen und nicht schlechterer Qualität :-).

    Als jemand der eine Weile in der Gegend gelebt hat, hatte ich irgendwann rausgefunden, an welchen Tagen man sich nicht in der Heidelberger Innenstadt aufhalten sollte, wenn es sich vermeiden lässt. Die ersten warmen Tage im Frühling gehören dazu, besonders an Wochenenden und Feiertagen.

    Was sagt denn diese Stadt zu diesem Thema?

    V.a. zur Frage, warum du mehrfache befristete Verträge hattest? Und warum du außerhalb des Arbeitsverhältnisses mit dieser Stadt zu irgendwelchen Schulungen sollst? Und wie sich die Stadt als Veranlasser dieser Schulung sich das mit dem Arbeitslosengeld vorstellt?

    Ich habe mal vor Jahren gehört, dass Urlaub nicht einfach "verfallen" kann, sondern dass der Personalvorgesetze einen ggf. In den Urlaub schicken muss. Ist es so? Oder nicht (mehr)?

    "Früher" (TM) ist der Urlaub am Tag X verfallen. Der Tag X ist der 31.12. nach gesetzlicher Regelung oder irgendwann später nach Tarif- oder Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung.

    Vor "Kurzem" gab es ein Gerichtsurteil, dass der Urlaub nur dann verfallen kann, wenn der Arbeitgeber explizit darauf hinweist. Mein Arbeitgeber löst das per Massenmail kurz vor Jahresende, auch wenn der tatsächliche Verfall erst im Frühjahr des Folgejahrs eintritt.