Beiträge von Kurt Berger

    Bin seit 08/1979 als kfm. Angestellter bei dem gleichen Arbeitgeber tätig. Seit 01.04.2019 bin ich ununterbrochen arbeits-

    unfähig krank. Habe ab 01.04.2019 Lohnfortzahlung, Krankengeld sowie Überbrückunggeld bis zum 29.09.2020 erhalten.

    Ab 30.09.2020 erhalte ich lt. Bewilligungsbescheid Arbeitslosengeld I, bin jedoch noch arbeitsunfähig krank.

    Das Arbeitsverhältnis wurde am 09.10.2020 zum 31.05.2021 mit Aufhebungsvertrag gekündigt. Die Resturlaubsansprüche

    von 73 Tagen werden abgegolten. Nun meine Frage: Wann und in welcher Höhe erfolgt die Abgeltung? Das Arbeitsamt

    hat die Abgeltung zur Zeit gesperrt. Kann ich gegen die Sperrung etwas unternehmen?