Beiträge von Manfred H.

    Für derartige Details gibt es Gerichte. Ich denke, dass ein solches Forum kein geeigneter Platz ist um juristische Diskussionen zu führen. Wie geschrieben, wenn ich in der Angelegenheit vor Gericht gezogen wäre, dann hätte ich neben Schadenersatz auch das genau dort auch klären lassen. Da ich das nicht gemacht habe und hoffentlich auch nachträglich nicht tun muss, bleibt das mein Geheimnis weshalb ich mich genötigt fühlte.

    Hallo Helma,


    habe im Rahmen meiner Rechtsschutzversicherung eine Anwältin beauftragt. Sie hat gegenüber Eprimo mit Fristsetzung unter Klageandrohung meine Schadenersatzforderung geltend gemacht. Eprimo hat die Frist nicht eingehalten. Jedoch kam gerade noch vor Klageerhebung doch noch eine Antwort worin Eprimo dem Grunde nach bestätigt hat, dass man die Stromkosten für Monat Januar 2021 mir gegenüber nicht geltend machen wird. Nachdem ich zwischenzeitlich einen neuen Versorger gefunden hatte war auch der Ersatzanspruch relativ gut bezifferbar. Demzufolge habe ich den Stromverbrauch für Januar dem Schaden gegenübergestellt und kam auf einen verbleibenden Betrag von deutlich unter 50 €. Aus diesem Grund habe ich die Angelegenheit nicht weiter verfolgt. Eprimo ist ja im Unternehmensverbund von EON. Als Kleinaktionär habe ich dem Vorstand die Entlastung verweigert;-). Die haben sich bestimmt ammüsiert.

    Die Verbraucherzentrale Energie - hat ihr Büro übrigens an der gleichen Adresse wie die Schlichtungsstelle Energie - wurde von mir auch informiert. Vielleicht würde es ja helfen, wenn sich weitere Geschädigte dort zu dem Thema melden würden. Anfänglich ging ich von Interesse seitens der Verbraucherzentrale an dem Vorgang aus und habe sie auch mit meinen Unterlagen versorgt. Ich gehe davon aus, dass das Mehrwertsteuerthema in einem 3/4 Jahr wieder akut wird, wenn nämlich die Wechseler zum Jahresbeginn plötzlich feststellen, dass der Strom doch nicht ganz so günstig ist wie angenommen.


    Was den Umgang von Eprimo mit den Kunden - auch in meinem Fall - betrifft, muss man sich schon fragen ob hier im Einzelfall nicht sogar der Straftatbestand der Nötigung vorliegt, weshalb man Strafanzeige gegen den Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin und natürlich auch gegen das Unternehmen erstatten kann. Ich war jedenfalls kurz davor, meine Anwältin diesbezüglich anzusprechen. Da ich die Angelegenheit nich weiter verfolgt habe, sah ich schließlich davon ab.


    Da ich Geschätspraktiken, wie ich sie erlebt habe und wie sie den Kommentaren in diversen Foren folgend offenbar kein Einzelfall sind, als mindestens sehr grenzwertig erachte und mich solche Praktiken zutiefst ärgern, stehe ich für weitere Informationen gerne zur Verfügung.


    Viele Grüße

    Manfred H.

    Hallo zusammen,

    mir ist es auch so wie Euch ergangen. Ich habe in meiner Auftragsbestätigung von Check24 vom Nov. 2020 nochmals nachgeschaut und festgestellt, daß die Bruttopreise sich auf 16% MwSt beziehen. Vielleicht kommt es noch soweit, daß man, wie im Bau- und Handwerksbereichen, zu den mitgeteilten Preisen selbst die MwSt hinzurechnen muß.


    Mal schauen, ob unsere Finanztipredaktion sich etwas einfallen läßt, damit wir künftig für solche Situationen besser vorbereitet sind.


    Neuster Stand in meinem Fall: Die Schlichtungsstelle hat meinem Antrag vollumfänglich entsprochen und vorgeschlagen, dass eprimo meinen Vertrag zu den im Auftragsbestätigungsschreiben angegebenen Preise bis zum 30.06.2022 (Ablauf der Preisgarantie) fortführt. eprimo hat den Schlichtungsvorschlag abgelehnt. Habe zwischenzeitlich die Verbraucherzentrale informiert, einen Anwalt mit der Wahrnehmung meiner Rechte wegen Schadensersatz beauftragt und prüfe noch eine formelle Beschwerde bei der Bundesnetzagentur. Im Grunde geht es bei der ganzen Angelegenheit nur um einen niedrigen zweistelligen Betrag der vermutlich alleine durch die seitens eprimo zu entrichtende Schlichtungsgebühr längst überschritten sein dürfte. Ich habe durch den gesamten Vorgang den Eindruck gewonnen, dass der beschriebene Sachverhalt mit der heimlichen Preiserhöhung kein Einzelfall ist sondern zum Jahreswechsel 2020/2021 vielleicht sogar Methode war um scheinbar besonders günstige Preise ausweisen zu können. Das ist auch nur der Grund weshalb ich den Aufwand betreibe. Wenn man die technischen Randbedingungen berücksichtigt dürften alle Kunden betroffen sein, die in der zweiten Jahreshälfte 2020, beginnend ab 01.01.2021 oder später, zu eprimo gewechselt sind. Diese Kunden wissen von der Preiserhöhung nur, wenn sie die Preise im Kundenportal mit den Angebots- und Vertragsbestätigungsschreiben verglichen haben. Ich kann in diesen Fällen nur empfehlen, die Preise zu prüfen und – wenn auch mit ein bisschen Aufwand verbunden – es mir gleichzutun. So kann sogar auch eine Firma eprimo zur „lernenden Organisation“ werden im Interesse von uns Verbrauchern ;-). Bei sich häufenden Beschwerden wird sicher auch die Verbraucherzentrale Anlass für weitere Aktivitäten finden.

    Darüber lässt sich vermutlich streiten. Hinters Licht geführt? Ich weiß nicht. Das licht war ja an. Der zugrundeliegende MwSt Satz muss ja dabei stehen. Ich vergleiche eh lieber Nettopreise. Das ist ja auch das einzige was von der Preisgarantie abgedeckt ist.

    Ärgerlich... aber nicht mehr zu ändern. Rechtlich nicht zu beanstanden (persönliche Meinung).

    Sieh es positiv. Wieder was dazu gelernt um beim nächsten Wechsel die nötige Aufmerksamkeit bei der Überprüfung der Angebote walten zu lassen.

    Hallo TradeAttack,

    genau dieses Licht war eben ausgeschaltet, siehe meinen vorherigen Kommentar an Kater.Ka. Ich gehe schon davon aus, dass hier rechtlich etwas zu machen ist. Aus meiner Sicht liegt hier ein eklatanter Verstoß gegen Verbraucherrechte und das Transparenzgebot vor.
    Würde mir wünschen, dass ohne Kenntnis der Details keine voreiligen Schlüsse oder Wertungen getroffen werden. Um zum Ausgangspunkt zurückzukehren: Mir ist es wie beschrieben ergangen. Ich will mit meinem Beitrag auf den "Trick" zum künstlich besseren Preis hinweisen und lediglich erfahren, ob es anderen ähnlich ergangen ist. Es ist ein singuläres Thema, das sich so nur aufgrund der vorübergehenden Mehrwertsteuersenkung spielen lässt. Ich weiss wie ich aus vertragsrechtlichen Gesichtspunkten mit eprimo umgehen kann/muss und habe die notwendigen Schritte bereits unternommen.

    Hallo Kater.Ka,

    dann war das ja von vornherein klar und das wäre für mich auch ok gewesen. Genau derartige Hinweise waren nicht zu erkennen. Habe meinen Vertrag direkt bei eprimo abgeschlossen.Zwar hatte eprimo pauschal darauf hingewiesen, dass für die Zeit vom 01.07. - 31.12.20 niedrigere Mehrwertsteuersätze gelten. Dieser Hinweis war für mich, da die Belieferung ab 01.01. 21 beginnen sollte, irrelevant. Im gesamten Schriftverkehr war weder ein Prozentsatz noch ein gesondert ausgewiesener Mehrwertsteuerbetrag ersichtlich. Ich hätte sicher noch mal selbst nachgerechnet.

    Hallo TradeAttak und Kater.Ka,


    ich wäre vollkommen bei Euch, wenn ich den Vertrag z. B. am 01.12.20 begonnen hätte. Dann wäre auch nach meinem Selbstverständnis alles in Ordnung gewesen. Hier ist nur der kleine aber entscheidende Punkt, dass ich zum 01.01.21 gewechselt habe, und es bekannt war, dass die Mehrwertsteuer ab Vertragsbeginn wieder 19 % beträgt. Mein bisheriger Anbieter hat mir übrigens auch im Rahmen einer Preisanpassung den vollständigen Preis mit 19 % ab 01.01.21 genannt. Aus meiner Sicht wurde ich und vermutlich viele andere Kunden mit künstlich reduizierten Preisen hinters Licht geführt. Nur am Rande, die erhöhte EEG-Umlage ab 01.01.21 war übrigens anders als die richtige Mehrwertsteuer bei eprimo im Preis bereits eingerechnet.

    Ich habe zum 01.01.2021 meinen Strom- und Gasanbieter gewechselt. Die Auftragbestätigung des Gasanbieters (Maingau Energie) enthielt andere Preise als im Angebot genannt. Ich reklamierte die Preise. Rechtfertigungsgrund: Mehrwertsteuererhöhung ab 01.01.2021. Beim Stomanbieter (eprimo) bekam ich die Angebotspreise ab 01.01.2021 auch bestätigt. Nur im Kundenportal waren die Preise später erhöht. Rechtfertigungsgrund: Mehrwertsteuererhöhung. Aus meiner Sicht wären die Anbieter verpflichtet gewesen, bei Vertragsbeginn ab 01.01.2021 oder später, von Anfang an die Preise mit 19% Mehrwertsteuer auszuweisen. Ich halte dies für unlauter wenn nicht gar rechtswidrig. Wem ist es ähnlich ergangen und wie habt ihr reagiert?