Verstehe ich das richtig, dass demnach aus einem Ein- und Zweifamilienhaus, bei Vermietung, ein Mietwohngrundstück wird.
Sehe ich anders https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__75.html
Verstehe ich das richtig, dass demnach aus einem Ein- und Zweifamilienhaus, bei Vermietung, ein Mietwohngrundstück wird.
Sehe ich anders https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__75.html
Wenn ich fragen darf, was genau macht es zu einem unechten Zweifamilienhaus?
Damals wurden aus steuerlichen Gründen zwei Wohnungen gebaut im baurechtlichen Sinne, also abgeschlossene Einheiten, Brandschutz, ... , wurden aber so gestaltet, dass man sie gut gemeinsam nutzen kann. Der Nachbar hat nachträglich im Keller einen zweiten Zugang gebaut, die Kellerräume sind aber nicht baurechtlich so getrennt, dass sie eine Wohnung im rechtlichen Sinne sind, unabhängig davon, dass dort die Großeltern wohn(t)en.
Die Wohnfläche, scheint nur sekundär substantiell zu sein.
Oder was übersehe ich ?
Das stimmt so s. https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/anlage_39.html
MMn gilt das was in der Baugenehmigung steht.
Ansonsten mal einen der Simulatoren befragen, das hängt u.a. von den Wohnflächenverhältnissen ab. Unseres ist ein sog. "unechtes Zweifamilienhaus", das ist trotz größerem Grundstück weniger Wert als das sonst identische Nachbarhaus, das als Einfamilienhaus läuft.
Oder bin ich da zu sensibel?
Kommt drauf an.
Mein nicht aktueller Kenntnisstand ist, dass bei Scalable aufgrund des Vermittlungsmodells die von Scalable erhobenen Entgelte der Baader-Bank nicht bekannt sind und daher nicht berücksichtigt werden. Ich habe dieses Flat-Modell, da fallen eh keine Entgelt pro Order an, insofern ist es mir hier egal.
Bei allen anderen Depotbanken, die ich habe, werden die Entgelte den Anschaffungskosten dazugerechnet bzw. vom Erlös abgezogen, wodurch sie steuerlich berücksichtigt werden. Angefangen habe ich ja bei Flatex, wo am Schluss mindestens rund 2*8 € für rein und raus angefallen sind. Da würde mich eine steuerliche Nicht-Betrachtung stören.
Die von der Bank zitierte Aussage ist im übrigen falsch s. Abs. 4 -> Abs.2 -> Abs.1 von https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__20.html
Ich würde es unterstellen, da das Verhalten bei Scalable absolut untypisch ist.
Habe eine Abrechnung mit Entgelt gefunden -> der eine € für L&S-Handel beim Kauf wurde richtig berücksichtigt.
Das kann man so pauschal nicht sagen. Wenn genügend Liquidität da ist würde ich eher nicht finanzieren. Der Schuldzinsenabzug bringt ja nur den Anteil des Grenzsteuersatzes zurück, den Rest muss man ja trotzdem zahlen. Sofern der Grenzsteuersatz im Ruhestand deutlich sinkt wird es dann unattraktiver.
Ich würde die beiden Fälle gegenüberstellen, also höhere Mieteinkünfte nach Steuern (Grenzsteuersatz) ohne Finanzierung vs. Einkünfte aus der Anlage des nicht für die Finanzierung eingebrachten Betrages nach Steuern (KapESt) + (Mieteinkünfte ./. Finanzierungskosten) nach Steuern (anderer Grenzsteuersatz) und das im Zeitverlauf (vor bzw. im Ruhestand).
Das Format der Nummer stimmt nicht. Die müsste 6-stellig sein, z.B. 989803 oder mit einem Länderkürzel vorne und dann 10 Stellen z.B. DE0009898030. Wie heißt denn der Fonds?
Noch eine Anmerkung: Ggf. gibt es ein Problem der Begriffe. Die Fondsverwaltungsgesellschaft verwaltet den Fonds. Deine Anteile liegen i.d.R. bei einer anderen Gesellschaft.
Wie oben ausgeführt wären die 500K insoweit abgesichert, dass bei Ehepaaren 200K durch die gesetzliche (nicht staatliche!) Einlagensicherung gesichert sind und der Rest durch den Einlagensicherungsfonds EdB.
Wenn Du diesen Sicherungseinrichtungen nicht traust hilft nur streuen und beim einzelnen Institut deutlich unter den 100 T€ bleiben. Der entgangene Zins ist dann die Prämie für gutes Schlafen weil man sich nicht um eine Bank sorgen muss.
Ansonsten wären Bundesschätze eine Alternative, die liegen derzeit bei rund 3% p.a.. Hier wäre eine, die noch ein halbes Jahr läuft. https://www.deutsche-finanzage…ctsheet/isin/DE0001104859 . Die Gesamtübersicht hier (Seite etwa bis zur Mitte runterscrollen) https://www.deutsche-finanzage…n/bundesschatzanweisungen Aktuell würde ich mit dem Kauf noch den Zinsentscheid diese Woche abwarten.
Mir ist dort keine Baustelle begegnet. Ich beziehe mich auf die Abwicklung im Hintergrund, also Consors / DAB / BNP, da hatte ich bis dato keinerlei Probleme.
Kommt wie immer drauf an. Click-und-weg ist bei Scalable natürlich besser gelöst. Smartbroker finde ich (noch) solider, hier muss man sehen was die neue IT bringt.
Was ich so höre eher nicht, da spezielle Zielgruppe - StartUps - und spezielle Struktur - Kredite an StartUps, die nach dem Börsengang inkl. Prämie zurückgezahlt werden. Das Ek wurde wohl dadurch verbraucht, dass wegen nicht mehr mögliche / nicht mehr so profitable Börsengänge die Anleihen / Kredite der StartUps nicht mehr so werthaltig sind.
Grundsätzlich könnte diese Mechanik aufgrund der gestiegenen Marktzinsen auch für andere Banken belastend sein. Also ein Risikosignal wie andere auch aber mMn noch nicht das Crash-Signal.
Muss die EZB zwangsläufig den Zinserhöhungen der FED folgen, damit der Spread nicht zu gross wird und Kapital nicht abwandert?
Im Grundsatz ja, allerdings gibt es auch andere Faktoren wie z.B. die Wirtschaftskraft eines Landes oder die empfundene Sicherheit. Diese Faktoren sprachen/sprechen über die Zinsdifferenz hinaus für die USA.
Aber wie schafft es Japan, bei - 0,1% zu bleiben?
Zum Preis der Abwertung der Währung. Und da findet die Politik wahrscheinlich demnächst ihr Ende mit dem Wechsel des Notenbankpräsidenten. Sonst war die Verschuldung i.w. in der eigenen Währung bei den eigenen Bürgern, was im Grundsatz nicht relevant ist.
> Wenn man einen Sparplan wählt, kümmert sich die Bank dann um die Uhrzeit?
Ja. Ich kenne nur Fälle, in denen innerhalb Xetra ausgeführt wird.
und nicht zwischen 1515-1545?
Da gibt es recht starke Schwankungen, analog zum Xetra-Start. Im Sinne eines fairen Kurses sollte man die Zeiten meiden.
Aber wie gut ist Eure Erfahrung mit Trade Republic bitte?
Ich bin dort wieder weg, da ich lieber ein echtes Web-Interface möchte als eine Smartphone-App.
Legen die Versicherungen nicht auch das Geld ihrer Kunden u.a. in Aktien an?
Fast nicht. Dazu bitte hier nachlesen https://www.gesetze-im-interne…v_2016/BJNR076900016.html Diese Richtlinie
Wie können daher Versicherungen schlechter gestellt sein, als eine Aktienrente?
Weil der Gesetztgeber das so vorschreibt. s. a. hier den Text der BaFin. https://www.bafin.de/DE/Aufsic…/kapitalanlagen_node.html
Ich versuche mal einen etwas anderen Ansatz der Betrachtung anhand des Begriffes "Sicherheit": FT empfiehlt ja grundsätzlich gemischte Anlagen und speziell die Investition in Aktien-ETF erst bei einem Anlagezeitraum von 15 Jahren. Hintergrund ist, dass es in diesem Zeitraum in der Vergangenheit keine negative Wertentwicklung gegeben hat. Die Daten dazu hier https://www.finanztip.de/geldanlage/#c23366 Auf Basis derartiger Auswertungen bzw. Voraussetzungen kann man eine Aktienanlage als Altersvorsorge als sicher ansehen.
Wenn man als Anbieter eine konkrete Zahlungsverpflichtung hat und diese erfüllen muss ist eine Aktienanlage nicht sicher. In 2020 gab es je nach Anlagevehikel Rückgänge um bis zu einem Drittel. Bei konkreter Zahlungsverpflichtung kann ich als Anbieter einen solchen Rückgang nicht mitmachen, da ich meine Zusagen sonst nicht erfüllen kann.
Insgesamt ist der rechtliche Rahmen so "sicher" angelegt, dass die Zahlungsverpflichtungen der Versicherungen immer eingehalten werden können, dabei aber durch die Risikoaversion die Rendite entsprechend geringer ist. Umgekehrt kann eine aktienbasierte Anlage eine höhere Rendite erzielen, jedoch kann eben der entnehmbare Betrag schwanken.
Wie gesagt sehe ich das auch so. Ich habe exakt sie im Steuerbescheid genannten Beträge abgezogen bekommen.
Also wäre eine Auflösung des Riesters jetzt besser bevor die ganzen Steuererklärungen gemacht werden?
Wenn ich den Fall richtig verstehe wären dann nur die Zulagen zurückzuzahlen oder wurden die auch nicht beantragt?
Unabhängig davon erfolgt die Versteuerung nicht nach den normalen Regeln über die KapESt sondern entsprechend den Versicherungsleistungen.
könntest Du bitte auf den Teil des Textes verweisen, in dem sie dieses Thema behandeln?
Ich kann es auch nicht,da ich kein Test-Abo habe. Es leitet sich aus dem BGB ab
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1626.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1642.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1664.html
Ansonsten steht es auch so bei Finanztip in dem Artikel, den ich in #42 verlinkt hatte.
und das? Weiß jemand die Antwort darauf?
Geht auf beiden Wegen. Sinnvoller ist es einen Freistellungsauftrag einzureichen, damit bis zu den 1.000 € keine Steuern abgezogen werden. Wenn man das nicht tut muss man eben eine Steuererklärung abgeben und bekommt dann entsprechend zurück, aber eben erst deutlich später.
Ja. Bei rund 6.000 € p.a. bezogen auf die GKV/PKV-Grenze sind es rund 1.500 € p.a., in 18 Jahren dann 27.000 € ohne Inflation und Zinseszinseffekt. Meine Große wird demnächst 18 und das Depot ist weitgehend steuerfrei.
Nun frage ich mich, was passiert, wenn die Kapitalerträge mehr als 11.944 EUR betragen? Das bedeutet, dass der Grundfreibetrag nicht in Anspruch genommen werden kann, so dass das Kind nur 1000 EUR (oder vielleicht ein bisschen mehr, da wir über die ferne Zukunft sprechen) Freibetrag erhalten würde?
Keine Panik, in D wird nicht zu viel Steuer gezahlt.
Es müsste dann die NV von der Bank zurückgeholt werden. Die Bank würde Abgeltungssteuer erheben. Mit der Steuerbescheinigung eine Steuererklärung abgeben, dabei würden dann sowohl der Grundfreibetrag als auch andere Freibeträge berücksichtigt. Für den verbleibenden Anteil würde dann eine Steuer i.d.R. niedrigere Steuer als bei der Abgeltungssteuer festgesetzt werden und die zuviel durch die Bank erhobene Steuer ausgezahlt werden.
Und mit dem Junior-Depot kann er es nicht vor dem 18. Lebensjahr verkaufen (und die Eltern auch nicht), so dass man im Grunde genommen nichts tun kann, wenn man sieht, dass sich die Gewinne den 11.944 EUR nähern.
Ich verkaufe bei meinen Kindern jedes Jahr so viel, wie über NV und - das ist die wichtigere Grenze - im Rahmen der Familienversicherung geht. Weil wenn letztere überschritten ist wird für das Kind bei GKV KV und PV fällig, bei PKV PV. s. https://www.finanztip.de/gelda…paren-fuer-kinder/#c91963