Beiträge von Kater.Ka

    Nein, selbstgenutztes Wohneigentum ist Luxus und die Art von Rechnung ist Selbstbetrug.


    Das ist natürlich überspitzt und sollte provozieren.


    Wie sich dem Thema nähern: Theoretisch könnte man den Grundstücksanteil herausrechnen und auf diesen als Investment argumentieren. Hintergrund ist, dass die Wohnung ständig an Wert verliert, AfA 2% auf den Gebäudewert. Wenn man das richtig machen wollte müsste man kalkulatorisch einen Instandhaltungssatz dagegen laufen lassen, damit der Wert erhalten bleibt, also die AfA nicht zuschlägt.


    Gerne diskutiere ich das weiter mit Dir ...

    Beim Depot wäre ich im Grundsatz nicht so kritisch wegen der externen Lagerung außer man möchte so ein business continuity-Restrisiko abfangen. Das habe ich so gelöst, dass ich zwei Depots habe für meine kurzfristigen Trades (Flatex für Derivate, Gratisbroker für Aktien), und weitere Depots für die langfristigen Bestände. Eines davon ist bei Smartbroker. SB finde ich unabhängig von der derzeitigen Diskussion zu Laufzeiten bei Depoteröffnung etc. ganz solide. Dass man damit gleich noch eine weitere Einlagensicherung sowie die bessere französische Absicherung bei Wertpapieren bekommt spricht zusätzlich dafür.


    Beim Festgeld hat Finanztip deutsche, niederländische, französische und schwedische Einlagensicherung im Angebot https://www.finanztip.de/festgeld/ Kann ich selbst nicht dazu beitragen, da wir so was nicht haben.

    Info zum Geneon Global Challenges Select:


    Von Herrn Enke, Vorstand bei Geneon Vermögensmanagement AG, habe ich eine Erläuterung zur Ausschüttung erhalten, die ich mit freundlicher Erlaubnis hier wiedergebe;

    Die ausschüttungsfähigen Erträge der Fonds generieren sich nicht nur aus Dividendenerträgen oder Zinseinnahmen, sondern auch (und vor allem) aus dem Saldo der realisierten Gewinne und Verluste der Wertpapiere im Fonds. Wichtig ist hier das Wort „realisiert“.

    Da unser Fonds im Unterschied zu den Fonds, die den GCX nur abbilden, ein Risikomanagement beinhaltet, kommt bei uns auch der Saldo aus den Absicherungsgeschäften hinzu.

    Unser Fonds hat das interne, nicht verpflichtende oder verbindliche Ziel, die Ausschüttung bei mindestens 1,5% zu halten. Nach Umstellung des Fonds am 27.11.2017 auf das GCX Universum und auf „ausschüttend“ ist uns dies auch immer gelungen.


    Vielen Dank für die kurzfristige Unterstützung der Diskussion hier im Forum.

    Habe jetzt den Geschäftsbericht bei der KVG gefunden https://s3.eu-central-1.amazon…alChallengesSelect-AR.pdf


    Wo kommt denn die 0,15 € im Post #31 her? Laut Bericht sind es 1,77 €.


    Der Fonds hat die Ausschüttung aus dem ordentlichen Nettoertrag sowie dem Veräußerungsgewinn gezahlt. Quelle Seite 5 und 6 des Berichts.


    Ansonsten gibt es sehr unterschiedliche Ansätze für Ausschüttungen und das ist auch gut so. Es gibt z.B. Stiftungen, die einen kontinuierlichen Geldzufluss für Ihre Arbeit benötigen. Da ist ein Ausgleich zwischen Jahren im Fonds durchaus hilfreich. Auf der MSCI-ETF-Seite kenne ich es nur so, dass das ausgeschüttet wird, was an Dividenden und sonstigen Erträgen reinkommt. Daher sind dort die Ausschüttungsrenditen sehr ähnlich mit den 2,x%.

    Kurze Antwort ja. Ich mache das bei meinen Kindern mit NV auch regelmäßig so, damit sie mit 18 ein steuerfreies Vermögen bekommen.


    Es ist nur schon ziemlich spät im Jahr, da zumindest mein FA einige Wochen braucht.


    Du könntest dann so viel verkaufen, dass der Grundfreibetrag + Pauschbetrag nicht überschritten wird. Dabei auf die Teilfreistellung achten und auf die Rechtsänderung seit 2018, da Kursgewinne bis Ende 2017 voll besteuert werden. Da FIFO gilt dürfte das vermutlich für den überwiegenden Teil gelten sofern Du schon länger anlegst. Dazu hast Du Anfang 2018 eine Abrechnung über einen fiktiven Verkauf bekommen, der dann jetzt realisiert wird.

    Ja. würde im Umkehrschluss bedeuten, dass weniger Erträge oder höhere Aufwendungen vorlagen. Ich war oben nicht ganz präzise, die Erträge aus Verkaufserlösen wurden nicht ausgeschüttet sondern im Fonds belassen, was ja insoweit auch richtig ist.

    Welches Konto? Giro? Tagesgeld?


    Ich hatte gestern mal was geschrieben, war etwas spitz aber der Sinn war schon so gemeint


    ... hast Du ja 300 T€ Fest-/Tagesgeld. Das würde ich nicht bei einer Bank halten, auch wenn sie die freiwillige Einlagensicherung hat. Ich würde mindestens auf drei Banken gehen, noch lieber auf mehr, um in die gesetzliche Regelung zu kommen. Da diese auf vier Sicherungssysteme aufgeteilt ist würde ich schauen auf diese vier und ggf. 1-2 ausländische zu verteilen, also z.B. 6*50T€. Wenn es noch mehr ist über Staatsanleihenfonds guter Bonität als Beimischung nachdenken.

    Quelle RE: Urteil des Landgerichts (LG) Berlin vom 15. Juni 2010 (Aktenzeichen 10 O 360/09).


    Wir haben das so, dass wir zwei Giros in zwei Sicherungsverbünden haben und zwei Tagesgelder in zwei anderen, davon ein ausländischer. Ein Tagegeld haben wir gerade umgezogen, da es im gleichen Rechenzentrum gehostet ist wie eines der Girokonten.

    Ich kann die Frage beantworten, da der aktuelle Jahresbericht bei Geneon nicht auffindbar und auch beim WI nur der des letzten Jahres vorhanden ist mit deutlich höherer Ausschüttung. Dort wurde der komplette Ertrag aus der G&V ausgeschüttet.


    Bitte den Fondsmanager anrufen und es erklären lassen . Geneon schreibe ich an zur Korrektur der Homepage.

    Was war denn ausweichend? Sinngemäß ist meine Information dass die tatsächlichen Jahre ohne Sondereinstufungen gemeldet werden. Das steht so in den AKB, bei mir I.8. Auf Seite 3 der Rechnung steht unter den SF-Klassen bei mir in zwei Fällen Sondereinstufung. Das ist korrekt, einmal Zweitwagenregelung und einmal Rabattretter. Beim Vertrag ohne das steht auch nichts.


    Kuck mal in alte Rechnungen, da stand es soweit ich mich erinnere an der Seite oder unten verschlüsselt. Wenn Du nichts findest sag Bescheid dann geh ich in den Keller.

    Ja, steht ja oben. Statut neu gefasst,

    Da ich aber nicht weiß was Dich interessiert kann ich nicht spezifisch antworten. Wenn Du Privatkunde bist hat sich nichts grundsätzlich zum Anspruch geändert - das war der Tenor der zitierten Webseite -, die Summen werden aber z.B. immer geringer.


    Um es spezifischer zu machen: Wenn Du z.B. 1 Mio. € angelegt hast mit einem 70:30-Ansatz gemäß Finanztip hast Du ja 300 T€ Fest-/Tagesgeld. Das würde ich nicht bei einer Bank halten, auch wenn sie die freiwillige Einlagensicherung hat. Ich würde mindestens auf drei Banken gehen, noch lieber auf mehr, um in die gesetzliche Regelung zu kommen. Da diese auf vier Sicherungssysteme aufgeteilt ist würde ich schauen auf diese vier und ggf. 1-2 ausländische zu verteilen, also z.B. 6*50T€. Wenn es noch mehr ist über Staatsanleihenfonds guter Bonität als Beimischung nachdenken.

    Hallo Kutti112 willkommen im Finanztip-Forum.


    Welche neueren Informationen sind denn gemeint? Seit dem Urteil wurde das Statut neu gefasst. Den nicht vorhandene Rechtsanspruch, auf den sich der Artikel bezieht, gibt es weiterhin, jetzt in §6 Absatz 19. https://bankenverband.de/media…/200316_BDB_Statut_ca.pdf


    Ansonsten würde ich die Lektüre des Urteils empfehlen. Da ging es um ein Finanzierungsgeschäft einer Fondsgesellschaft mit einem Eigenkapital-Schuldübernahmevertrag. So etwas unterliegt grundsätzlich nicht der Einlagensicherung.


    Der Artikel an sich ist wahrscheinlich rechtlich nicht zu beanstanden und der Rechtsrat sich im Zweifel die Sicherung bei Überschreiten der gesetzlichen Grenze bestätigen zu lassen ist selbstverständlich richtig. Allerdings empfinde ich ihn so, dass die Entschädigung für private Kunde grundsätzlich in Zweifel gezogen wird. Dafür ist das Urteil mMn kein geeignetes Indiz.


    Ferner sollte man sich trotz allen Zusicherungen immer vor Augen halten, dass in den Sicherungseinrichtungen eher kleine Beträge vorhanden sind im Vergleich zum Gesamtgeschäft. Die hohen abgegebenen Garantien sind daher mit Vorsicht zu genießen für den Fall der Schieflage mehrerer großer Banken.


    Lesenswert immer auch hier https://www.bafin.de/DE/Verbra…gseinrichtungen_node.html

    Nein, im einzelnen ETF-Anteil sind mehr Aktien-Anteile drin. Deswegen nehmen die Anteile nicht zu.


    Noch mal:

    Thesaurierer; Anzahl der Anteile bleibt, einzelner Anteil wird wertvoller.

    Ausschütter: Anzahl der Anteile steigt sofern Ausschüttung wieder angelegt wird, einzelner Anteil wird nicht wertvoller

    (Darstellung nur hinsichtlich der in den ETF fließenden Dividenden der enthaltenen Aktien, nicht der Wertsteigerung der enthalten Aktien)

    kann ich dann in 15 Jahren auch schon mit einer guten Rendite rechnen, oder muss das Geld nach der letzten Monatszahlung noch einige Zeit liegen bleiben, bevor es sich lohnt, die ETF wieder zu verkaufen?

    Die Logik warum von 7 / 10 / 15 Jahren gesprochen wird ist die Entwicklung der Vergangenheit. In diesen Zeiträumen hatten sich die ETF nach Kursrückschlägen bei Einmalanlage wieder erholt, selbst wenn man am höchsten Kurs kurz vor einem Einbruch eingestiegen ist, Bei einem Sparplan kaufst Du nach dem Einbruch zu günstigeren Kursen weiter, d.h. Dein durchschnittlicher Kaufkurs wird immer besser = niedriger. Daher erreichst Du schneller wieder eine positive Rendite als bei der Einmalanlage.


    Wie immer gibt es ein Restrisiko, wenn z.B. die nächsten Jahre sich an der Börse nicht viel tut und es dann einen Einbruch gibt. Das ist ziemlich unwahrscheinlich für ein weltweites Investment weil es einer jahrzehntelangen weltweiten Wirtschaftskrise entsprechen würde.