Hallo @LostInTax, willkommen in der Community.
Nachdem ich jetzt etliche Infos durchgeschaut habe scheint das Verfahren wie folgt zu sein:
- Grundsätzlich wird die Steuer von einem Giro- oder Verrechnungskonto eingezogen
- Sofern dieses nicht genügend Liquidität aufweist wird der Kontokorrentkredit in Anspruch genommen. Dem kann man vorab widersprechen aufgrund der damit verbundenen Zinskosten.
- Sofern der Steuerabzug nicht gelingt wird dies dem Finanzamt angezeigt und die Vorabpauschale muss über die Steuererklärung versteuert werden.
Quelle u.a. hier auf Seite 41 / 42 https://www.dws.de/AssetDownlo…32-4516-b5ab-458d5c691a0f
Zum Thema Zwangsverkauf habe ich keine Regelung gefunden, auch nicht zu einer allgemeinen Widerspruchsmöglichkeit zum Steuerabzug (gab es bei den inländisch thesaurierenden bis dato auch nicht).
Eine persönliche Anmerkung noch zum Thema:
Ich halte das Bereitstellen der Liquidität für thesaurierende Fonds durchaus für eine machbare Angelegenheit. Es geht hier im Maximum (! )um die Steuer auf 70% von 0,87%, also KapEst + Soli (26,375%) i.H.v. 1,61 Promille des Fondswertes vom 02.01.18. Je nach Fonds verringert sich dieses Maximum noch um die Teilfreistellung von 15 bzw. 30%
Wer wenig hat kann das durch den Freistellungsauftrag bzw. die NV abdecken, bei 100.000 € Fondswert dürfte das Vorhalten von 161 Euro auch keine unmögliche Leistung sein.
Die Höhe der Vorabpauschale wird erst mit der Einziehung bekannt
Das stimmt nur insoweit, dass es aufgrund der diesjährigen Kursverluste durchaus möglich ist, dass nicht der Maximalwert eingezogen wird. Auch das kann man leicht selbst durch einen Blick auf den Kurszettel am 28.12.18 feststellen. Stand heute wäre bei den beliebten MSCI World / All World noch das Maximum fällig, beim MSCI EM nichts wegen negativem Ertrag.
Bei ausschüttenden Fonds vorab prüfen, ob die Ausschüttung größer als die Vorabpauschale ist. Dies sollte i.d.R: so sein, dann gibt es auch keinen Bedarf an Steuerliquidität.
Steht alles hier https://www.finanztip.de/index…stmentsteuerreformgesetz/