Beiträge von Kater.Ka

    Diese Aussage muss mMn mit der Einschränkung versehen werden, dass diese Kurse nicht außerhalb der Handelszeit von Xetra für deutsche Aktien und den entsprechenden Pendants für ausländisch Aktien brauchbar sind, Die Spreadausweitung führt zu falschen Kursen, die insbesondere für Stop-Überlegungen falsche Signale liefern.

    Es wäre gut wenn Ihr von dem komödiantischen Nebengleis wegkommen würdet.


    Lt. Einkommenssteuerrechner liegt der Grenzsteuersatz in Höhe des Abgeltungssteuersatzes bei einem zvE von rund 33.000 Euro bei Verheirateten. Heißt im Umkehrschluss, dass alle, die ab dieser Grenze verdienen, bei einem Wegfall der AgSt für das Sparen bestraft werden. Bei einer langjährigen Rendite von 8% (das lässt sich so schön dividieren) kann man maximal 20.000 Euro an Ersparnissen haben, damit die Erträge steuerfrei bleiben.


    Ich bin nicht der Meinung, dass wir bei der von mir genannten Einkommens- und Vermögenskategorien von Mitbürgern sprechen, die das primäre Ziel von Umverteilungsdiskussionen sein sollten.

    Warum dauert ein Verkauf 3 Tage?


    Man muss zwei Dinge unterscheiden:


    1. wann wird der Verkauf ausgeführt


    bei börslichem Handel wie von Dir unterstellt zum nächsten Zeitpunkt, an dem sich ein Käufer findet, das sollte an einer liquiden Börse in Sekunden sein
    bei Handel über die KAG i.d.R. einmal täglich, wenn der Auftrag vor der Schlusszeit kommt am gleichen/ folgenden Tag, sonst am folgenden / darauffolgenden Tag


    Quelle: Recherche bei ebase, für exemplarische Fonds von ishares / comstage


    2. wann ist das Geld zur Auszahlung / Überweisung verfügbar


    das sind 2-3 Tage on top

    Herzlichen Glückwunsch und willkommen in der Community.


    Bei ebase fallen 0,2% Ordergebühren zzgl. ATC an, beim beliebten ETF110 sind dies insgesamt 0,26%. Das kann man über die Fondssuche auf der ebase-Webseite abfragen.
    In der ebase Logik ist es so, dass für gemanagte Fonds kein Transaktionsentgelt anfällt, bei ETF dann die 0,2% on top und die ATC. Soviel zur Aussage der Hotline, die schauen aus einer anderen Richtung.


    Ansonsten ist es richtig, dass es häufig aus Gebührensicht sinnvoller ist, die Einmalzahlung über einen Sparplan zu verteilen, sofern man eben in einen Index investiert, für den der gewählte Depotanbieter einen vergünstigten ETF im Sparplan hat. Dazu der Hinweis, dass sich diese Angebotskonditionen auch schnell mal ändern können.


    Eine gute Quelle ist JustETF, wo es einen Vergleich von Sparplänen gibt. U.a. wird auch angezeigt wieviele / welche ETF bei welchem Depotanbieter im Sparplan transaktionsentgeltfrei sind. So gibt es bei Comdirect 90 ETF im Sparplan transaktionsentgeltfrei s. https://www.comdirect.de/gelda…reis-etfs.html#Leistungen

    @Oekonom


    Damit ist die Ursprungsfrage gelöst, eine versehentliche Doppelfreistellung fällt im Folgejahr auf, da die tatsächlich freigestellten Volumina gemeldet werden.


    Für die Frage von @winter bedeutet es, ja, die Daten werden übermittelt und liegen bankbezogen vor und werden überwacht, aber erst im Folgejahr und dann wenn Einkünfte tatsächlich freigestellt werden. Dass die Angaben bei der Steuererklärung gegengeprüft werden dürfen wir unterstellen.


    So richtig?


    Noch ein Nachtrag: mir ist auf der verlinkten Seite aufgefallen, dass die Rechte aus dem BDSG hier nicht angewandt werden, d.h. es ist wohl keine allgemeine Auskunftsanfrage nach §34 BDSG möglich, mit der man sonst ja jeden ärgern kann.

    Auf dem Formular einer meiner Banken steht


    Die in dem Auftrag enthaltenen Daten und freigestellten Beträge werden dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt.


    Da würde ich doch mal sagen alles, mit der SteuerID als Schlüssel gut zu überwachen

    Zur steuerlichen Behandlung bitte beraten lassen. Nach meiner Auffassung wäre der Verkaufsvorgang dann abgeltungssteuerfrei.


    Die spannende Frage ist ob der Bestand nach der Übertragung dann abgeltungssteuerpflichtig ist oder nicht. Im Zuge der Investmentsteuerreform habe ich mitbekommen, dass sich diese Eigenschaft bei einer Schenkung auf den Beschenkten überträgt, d.h. dass auch weitere Kursgewinne steuerfrei sind. Im Sinne eines Familienoptimums wäre es dann - wenn es keine Schenkung ist - sinnvoller, dass gute Aktien bei Deinem Bruder bleiben. wie gesagt, dazu beraten lassen wenn es um größere Beträge geht.

    Ich beziehe mich auf ein Formblatt "Depotübertrag", das die einzelnen Banken ähnlich haben. Dort muss man ankreuzen, wie der Übertrag erfolgt. Ich nehme mal "entgeltlich" an, da es ja eine Gegenleistung gibt. Dann steht dort "abgeltungssteuerpflichtig". Für den Fall unentgeltlich - Schenkung steht dort, dass dies dem Finanzamt bzgl Schenkungssteuer gemeldet wird.


    Beispiel hier https://www.sbroker.de/pdf/depotuebertrag.pdf


    Sauberer wäre es wenn das Darlehen mit Geld getilgt wird. Ausnahme wäre wenn es Altbestände vor Einführung der Abgeltungssteuer sind, da deren Wertzuwachs abgeltungssteuerfrei ist. Für Fonds hat sich das zum 01.01.18 geändert.

    Hallo @Rob1981, willkommen in der Community.


    Vorbemerkung: ich bin interessierter Laie.


    Grundsätzlich spricht mich der Plan nicht an. Mit dem Erwerb eines Teiles des Hauses erwirbst Du ein Risiko, für das Du auch noch zahlen musst. Ob und wann und zu welchem Preis das Haus einmal verkaufbar sein wird ist unbestimmt.


    Die Situation zeigt auch, dass eine selbstgenutzte Immobilie nicht unbedingt eine gute Altersvorsorge ist, weil man von ihr nicht abbeißen kann. Daher würde ich an Stelle Deiner Mutter die Immobile verkaufen und eine altersangepasste Bleibe mieten. Vom Verkaufserlös können sie lange die Miete finanzieren.


    Wie sind denn die Familienverhältnisse des Ehemanns? Wenn er Deine Mutter überlebt würde ggf. ein erheblicher Anteil des Hauses auf die Seite seiner Familie fallen und vielleicht nur der Pflichtteil auf Deine Schwester und Dich. Dann habt ihr eventuell eine uneinige Erbengemeinschaft, was so ziemlich der Alptraum ist.

    Die Börsentags-Saison geht wieder los. Börsentage sind Ausstellungen der Depot- und Fondsbranche, allerdings auch mit spekulativeren Dingen wie Zertifikaten, was ein wenig durch Verbraucherzentrale und richtige Börsen ausgeglichen wird. Begleitend gibt es ein Vortragsprogramm.


    Insgesamt sind die Veranstaltungen nicht schlecht, speziell wenn man mal mit dem einen oder anderen Anbieter unverbindlich sprechen möchte. Die Vorträge sind qualitativ unterschiedlich, neben reinen Verkaufsshows sind aber auch ein paar Perlen dabei. Das Niveau zielt eher auf Anfänger, für Experten ist der Nutzen beschränkt.


    Mehr Termine gibt es wenn man den Suchbegriff "Börsentage 2018" in eine Suchmaschine eingibt. Die drei großen Termine im Frühjahr sind


    Dresden 20.01.
    Frankfurt 03.02.
    Düsseldorf 10.03.

    Schreib den Support von Onvista an und lass auf ETF korrigieren sonst stimmt es wegen der neuen Steuergesetzgebung nicht.


    Kurs Aktie und ETF sind gleich wenn man als Händler Baader Bank.einstellt

    Üblicherweise stehen die Angaben auf der Jahressteuerbescheinigung, und zwar im unteren Bereich ab "Ausländischer thesaurierende Investmentfonds vorhanden", darunter kommen die notwendigen Angaben für Zeile 15 und 51 der Anlage KAP.
    Sollte die Bank diese Werte noch nicht kennen steht dies unter diesem Block, dann muss man die Werte aus dem Bundesanzeiger entnehmen. Dazu auf die Seite bundesanzeiger.de, nach der ISIN suchen, i.d.R. ist das erste Suchergebnis die steuerlichen Unterlagen des betreffenden Jahres, im Suchergebnis nochmals nach der ISIN suchen, da i.d.R. mehrere Fonds in einem Dokument abgebildet sind. Im Bundesanzeiger stehen die Werte für einen Anteil, diesen Wert dann mit der Anzahl der Anteile multiplizieren und in die Zeile 15 und 51 eintragen.

    3*ja. Eine Einschränkung: es gibt die sog. Günstigerprüfung. Grob gesagt zahlt man weniger als die Abgeltungssteuer, wenn der persönliche Steuersatz geringer ist als die Abgeltungssteuer. Kann man über den BMF Steuerrechner herausbekommen. Ferner werden ggf. aufgelaufene Verluste aus Aktienverkäufen mit Anschaffung ab 2009 gegengerechnet.


    In einem anderen Thread habe ich das schon mal so beschrieben, dass man jedes Jahr so viel verkauft, dass der jeweilige Freibetrag (das kann bei geringen Einkünften auch mehr sein) nicht überschritten wird, und dann wieder kauft. Damit hat man am Ende die Masse steuerfrei, natürlich nur bei relativ geringen Anlagesummen. (Rechenbeispiel 8% pro Jahr Ausschüttung und Wertzuwachs sind bei 20.000 Euro Anlagesumme gerade noch steuerfrei)


    ETF für Kind(er) + VL-Sparen - Geldanlage - Finanztip-Community


    Eine Anmerkung am Rande: Es ist keine Schande Steuer auf Kapitalerträge zu zahlen. Es bleiben über 70% übrig. Und wer mehr Ertrag erwirtschaftet darf dann auch mehr behalten. Also primär nicht auf die Steuer sondern auf die gute Anlage schauen.

    Ich kann ja aus allem eine Wissenschaft machen und stelle immer wieder die Rechnung an. Kurzgefasst bringt mir der Wechsel einen Zusatzeffekt von ca. 10%, der sich aus 3-4 % Cashback und 6-7% Bonus zusammensetzt. Habe ich gerade für meinen derzeitigen Anbieter Grünwelt mit aktuellen Preisen über ein Vergleichsportal ermittelt. Der Bonus wird nun aber dadurch finanziert, dass der Preis höher ist als in einem Tarif ohne Bonus. Das Verlängerungsangebot müsste also 1. das Delta des höheren Bonustarifes zum Nicht-Bonus-Tarif schließen und 2. um den entgangenen Bonus und Cashback niedriger sein.


    Im konkreten Beispiel (das ich als unseriös ansehe) wird aus einem nominalen Tarif von 1.521 € über zwei Bonuszahlungen ein Tarif von 1.072 € generiert zzgl. 15-40 Euro Cashback in Vergleich zu einem Tarif ohne Bonus von 1.148 Euro. Für das Folgejahr müsste dann für mich wieder die 1.072 gewährt werden zzgl. eines weiteren Abschlags für das entgangene Cashback. Dafür reicht meine Phantasie nicht dass mir das jemand anbietet.


    Ein etwas seriöseres Angebot von Mainova macht aus 1299 über Bonus 1199 Euro, auch hier müsste der 100 Euro Neukundenbonus + Cashback weiter gewährt werden. Auch das kann ich mir nicht vorstellen.

    Ich habe so einen ähnlichen Fall bei der Generali mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung. Auch hier bekomme ich keine Auskunft wie konkret sich die Versicherungstarife samt Verwaltungskosten darstellen. Die Versicherung verweist auf die bei Vertragsabschluss übergebenen Unterlagen, aus denen sich dies für mich jedoch nicht herausrechnen lässt. Im übrigen schreibt die Generali, dass ich keinen Anspruch darauf hätte. In der Praxis gehen rund 60% der Zahlung auf das Versicherungsguthaben, der Rest ist Risikoprämie und Verwaltung. Umgekehrt muss ja bei einem beitragsfrei gestellten Vertrag irgendwo dieser Antei herkommen und das kann ja nur durch Verkauf von Fondsanteilen geschehen sein.