Lasst mal die Giftpfeile stecken. Ich denke wir sind uns alle einig, dass Bitcoins im Moment keine geeignete Vermögensanlage für Kinder sind i.S. der Vermögenssorge. @Altsachse und auch ich weisen - weil wir selber so unterwegs sind - auf die Möglichkeit einer steuerfreien Geldanlage über die NV hin. Das ist ja dann vielleicht nach dem Verkauf der Coins ein Thema.
Zum konkreten Vorgehensmodell von Caroline sehe ich keine grundsätzlichen Probleme - ich bin allerdings kein Steuerberater sondern nur interessierter Laie
* eine Schenkung zu Lebzeiten ist zulässig und im Rahmen der Freibeträge steuerfrei
* der Veräußerungsgewinn wäre zu versteuern. Sofern das Existenzminimum nicht überschritten wird fällt kein Steuer an (falls der Betrag an der Grenze wäre auf zwei Steuerjahre aufteilen).
Auf drei Dinge würde ich achten:
Die ganze Aktion gut dokumentieren. Ich musste mal in grauer Vorzeit, als es noch eine Vermögenssteuer gab, gegenüber dem Finanzamt darlegen woher das Kapital kam, deren Zinsen ich versteuern musste. Da solche Zeiten ja aufgrund der politischen Konstellation wieder drohen sollte man hier Vorsorge treffen.
Es gibt neben der Steuerthematik auch noch eine niedrigere Grenze für die Mitversicherung der Kinder in der Krankenversicherung. s, mein Hinweis oben zum eventuellen Split.
Rein rechtlich ist das Geld nach der Schenkung nicht mehr für die Eltern verfügbar. Sofern Ihr genügend sonstiges Vermögen habt ist das unkritisch, ansonsten wird es ggf. kritisch hinsichtlich Steuerhinterziehung. Auf den Seiten von Finanztest wurde z.B. die Möglichkeit der Nutzung des Geldes der Kinder für die Finanzierung einer Klassenfahrt verneint.