Beiträge von Kater.Ka

    Von wann ist die Äußerung der Bank? @Oekonom hatte unlängst auf ein Urteil hingewiesen, das mMn einen anderen Standpunkt einnimmt.
    Interessante & hilfreiche Steuer-Urteile - Seite 4 - Steuern sparen - Finanztip-Community


    Zur zweiten Frage habe ich im Netz unterschiedliche Antworten gefunden, allerdings wird überwiegend die Verlustverrechnung vor dem Freistellungsauftrag gesehen. s. https://www.test.de/Freistellu…l-nutzen-4113993-4114000/

    Ich habe die Tage mal gehört, dass die übliche Banker-Prognose +10% des Vorjahreswertes ist. Damit ist der Vorschlag von @Referat Janders genau richtig. :)


    Persönlich erwarte ich aufgrund des Anlagenotstands weiterhin zunächst eine Aufwärtstendenz. Allerdings erwarte ich dass es ruppiger wird, d.h. größere Schwankungen auftreten. Diese Unsicherheit könnte dann zu einer Seitwärts- oder Abwärtsentwicklung führen. Daher muss für mich der DAX Ende 2018 nicht 10% höher stehen, ich wäre mit einer schwarzen Null zufrieden.


    Nicht ganz außer acht lassen muss man in diesem Zusammenhang die USA. Auch dort ist der Aufschwung stark auf gepumptem Geld begründet. Wenn dort mit den angekündigten Zinsschritten die Stimmung kippt würden wir, die wir wohl alle stark im Dollarraum investiert sind, Buchverluste erleiden und die hätte sicher seine Rückwirkung auch auf den DAX.

    Soweit ich mich erinnere geht es um das Thema ins unternehmerische Risiko zu gehen und damit dann Geld zu machen = Weg des rich dad. Der poor dad dagegen ist Regierungsangestellter, der sich immer zu schlecht bezahlt fühlt und nicht weiterkommt. Die Botschaft ist im ersten Schritt OK und passt auch für Angestellte.


    Letztlich geht es darum die Einkünfte zu steigern und die Ausgaben und Verbindlichkeiten zu reduzieren. Das freie Geld dann investieren und damit zusätzliche Einkünfte generieren. Damit setzt sich dann die positive Spirale in Gang, über die negative mit den Konsumschulden haben wir ja kürzlich diskutiert.


    Ob die im Buch beschriebenen Geschäftsideen z.B: über Investitionen in Immobilien reich zu werden 1:1 übertragbar sind würde ich erst mal anzweifeln, als Beispiel für Chancen ergreifen ist es OK.


    @Shifty Wenn ich mich recht entsinne bist Du noch nahe am Berufsanfang und hast trotzdem eine gute Sparquote. Insofern machst Du es schon richtig. Aus meiner Erfahrung empfehle ich Deine Arbeit so zu betreiben als ob es Dein eigenes Geschäft ist.


    Ich war ja lange Führungskraft und da merkt sehr schnell wer etwas erreichen will und Initiative ergreift. Diese jungen Leute setzen sich auf Dauer dann auch durch.

    Für alle Kinderpflegeeinrichtungen inkl. Tagesmütter ist im Gemeindegebiet der gleiche Beitrag zu entrichten. Dieser ist nur nach Einkommen und Betreuungszeit sowie Alter des Kindes gestaffelt. Ebenso erhält jede Tagesmutter pro Kind einen festgesetzten Betrag von 953 Euro p.m. . Steht alles in einer Gemeindesatzung.

    Und wenn Geld da ist wie in privaten Einrichtungen ist der Betreuungsschlüssel besser und die Erzieher sind (hoffentlich) eine Positivauswahl des verfügbaren Personals in der Region, gerade auch weil man mit übertariflicher Bezahlung eher gute Leute zum Wechseln motivieren kann.

    Der Beitrag ist gleich egal ob die Kita gut / schlecht / privat / öffentlich / kirchlich ist.

    Es gab hier schon verschiedene Beiträge mit dem Fokus auf dem hohen Risiko und schon eingetretenen Insolvenzen. Wie immer sollte man sich die Frage stellen warum diese Anbieter angesichts der Niedrigzinssituation das Geld nicht von einem großen Investor holen. Offensichtlich ist denen das Risiko zu hoch. Und dann soll es für Kleinanleger geeignet sein?


    Geldanlage mit Exporo (Start-up Immobilien) - Geldanlage - Finanztip-Community
    Crowdfunding - jemand Erfahrung mit Seedmatch oder Companisto - Geldanlage - Finanztip-Community
    [Crowdinvesting] Insolvenzantrag im Zusammenhang Zinsland Projekt Luvebelle - Geldanlage - Finanztip-Community

    Es wird auch immer verkannt, dass KiTa (egal ob Krippe, Kindergarten oder Hort) immer eine Bildungseinrichtung ist und kein "Kinderparkplatz".

    Aus eigener subjektiver Erfahrung würde ich das als Anspruch durchgehen lassen, in der Realität wurde die Bildung aber nur sehr eingeschränkt. verabreicht. Dafür die damals 360 Euro im Monat waren aus unserer Sicht nicht angemessen. Speziell wurde auf bestehende Defizite eines Kindes nicht eingegangen.


    die Betreuung der eigenen Nachkommenschaft darf gefühlt nichts kosten

    Wir werden ab Sommer rund 10% unseres fixen Netto für den Schulbesuch eines Kindes zahlen, weil die zur Auswahl stehenden öffentlichen Schulen entgegen ersten Beteuerungen sich nach genauerem Nachfragen nicht in der Lage sehen auf ein Kind einzugehen, dessen Begabungen anders als bei der Masse sind.

    Ja und nein. Ich sehe das im ersten Ansatz auch so, dass die Vielschreiber bei Finanztip einen Plan haben, wie sie mit ihrem Geld über die Runden kommen. Es ist aber auch bei uns niemand davor gesichert, dass sich die Verhältnisse ändern. Da ich ja gelernter Planer bin haben wir mehrfache Vorsorge getroffen, dass selbst dann zumindest einige Zeit nichts passiert.


    Ich mache mir in anderer Hinsicht Sorgen. Über das Elternhaus habe ich mitbekommen auf keinen Fall Schulden zu machen. Von Nullzinspolitik bis Helikoptergeld im Großen bis zu den vielfältigen Möglichkeiten sich für den Konsum vom Handyvertrag bis zur "zu Weihnachten schenken, erst im neuen Jahr bezahlen" zu verschulden im Kleinen wird doch öffentlich was ganz anderes vermittelt. Wenn mir dann die 24-jährige gelernte Industriekauffrau erzählt, dass man den Neuwagen beim Vertragshändler kaufen muss, da man dann so viele Vorteile durch die Finanzierung habe, brauche ich jemanden ohne betriebswirtschaftliche Vorbildung gar nicht mehr auf Sparsamkeit ansprechen.

    Hallo @blaue_taube, willkommen an Heiligabend in der Community.


    Hinweis: Hier schreiben interessierte Laien, dies ist keine rechtlich verbindliche Auskunft.


    Die Voraussetzungen zum Abzug der Betreuungskosten findet man u.a. hier. https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/539063/ Weder in dieser Anweisung der OFD noch in meinem Steuerprogramm Wiso 2018 finde ich einen Anhalt etwas gegenzurechnen.


    Ich gehe davon aus, dass der genannte Zuschuss versteuert wird, dann ist dies nach meinem laienhaften Verständnis in Ordnung.

    POST hat sich erledigt

    Das ignoriere ich mal. Bei uns ist das so, dass der Einkauf weitgehend bargeldlos über die girocard bei den Discountern auf der anderen Straßenseite erfolgt. Onlinekäufe - und da beginnt bei uns i.d.R. der Luxus - laufen über die Amex wegen den Punkten. Tanken über Santander wegen 5% Tankrabatt. Insofern behaupte ich mal, dass relative Transparenz herrscht wo das Geld hinfließt. Dass wir 15 Euro am Tag für Lebensmittel ausgeben ist ein Erfahrungswert, an dem möchte ich aber auch nicht unbedingt schrauben.

    Lasst mal die Giftpfeile stecken. Ich denke wir sind uns alle einig, dass Bitcoins im Moment keine geeignete Vermögensanlage für Kinder sind i.S. der Vermögenssorge. @Altsachse und auch ich weisen - weil wir selber so unterwegs sind - auf die Möglichkeit einer steuerfreien Geldanlage über die NV hin. Das ist ja dann vielleicht nach dem Verkauf der Coins ein Thema.


    Zum konkreten Vorgehensmodell von Caroline sehe ich keine grundsätzlichen Probleme - ich bin allerdings kein Steuerberater sondern nur interessierter Laie
    * eine Schenkung zu Lebzeiten ist zulässig und im Rahmen der Freibeträge steuerfrei
    * der Veräußerungsgewinn wäre zu versteuern. Sofern das Existenzminimum nicht überschritten wird fällt kein Steuer an (falls der Betrag an der Grenze wäre auf zwei Steuerjahre aufteilen).


    Auf drei Dinge würde ich achten:
    Die ganze Aktion gut dokumentieren. Ich musste mal in grauer Vorzeit, als es noch eine Vermögenssteuer gab, gegenüber dem Finanzamt darlegen woher das Kapital kam, deren Zinsen ich versteuern musste. Da solche Zeiten ja aufgrund der politischen Konstellation wieder drohen sollte man hier Vorsorge treffen.


    Es gibt neben der Steuerthematik auch noch eine niedrigere Grenze für die Mitversicherung der Kinder in der Krankenversicherung. s, mein Hinweis oben zum eventuellen Split.


    Rein rechtlich ist das Geld nach der Schenkung nicht mehr für die Eltern verfügbar. Sofern Ihr genügend sonstiges Vermögen habt ist das unkritisch, ansonsten wird es ggf. kritisch hinsichtlich Steuerhinterziehung. Auf den Seiten von Finanztest wurde z.B. die Möglichkeit der Nutzung des Geldes der Kinder für die Finanzierung einer Klassenfahrt verneint.

    Kann ich so bestätigen. Wir sind i.w. bargeldlos unterwegs. Monatlich lade ich die Ausgaben vom Banking-Portal in ein xls. Daraus kann ich im ersten Schritt ermitteln, ob wir das Budget einhalten, und kann darüber hinaus Sonderauswertungen fahren

    Also abwarten und kurz vor der Besteuerung den ca. Wert berechnen, im Falle der Vorabbauschale.

    Naja, da hat man für die eine Hälfte der Rechnung 12 Monate Zeit. Wann die Bundesbank diesen Basiszins festlegt weiß ich nicht. Ich hatte in einem anderen Thread auf eine Verlinkung des BVI auf eine Statistik der Bundesbank hingewiesen, die einen Zinssatz von knapp einem Prozent ausweist. Insofern könnte man mit dieser Annahme schon mal operieren. Also Kurswert 01.01.2018 * 1 Prozent * (1-Teilfreistellung)

    Bei Ausschüttern einfach bis zur Ausschüttung warten. Danach Freistellungsauftrag hinterlegen. Oder ist es dann schon zu spät und die Steuern werden bereits abgeführt?

    Nein, das funktioniert nicht. Hilft nur auf Basis der vergangenen Ausschüttungen eine Annahme machen. Aber da macht die Hausbank bei Dir eine Prognose? Die können das eigentlich auch nur auf der Basis der Historie machen.


    Anmerkung zur Praktikabilität: Spannend ist das Thema nur, wenn man die Abgeltungssteuer i.V.m. als solche anwenden möchte, d.h. die Kapitalerträge durch geschickte Verteilung des Freibetrags steuerfrei gestalten, damit man das nicht über die Steuererklärung zurückholen muss.

    Nein, es kommen keine Anteile dazu, die vorhandenen Anteile werden "nur"wertvoller. Die Thesaurierung ist ein reiner Bucheffekt, d.h. es wird ausgewiesen, dass das der Gewinn gewesen wäre wenn er ausgeschüttet würde. Nur wird er eben nicht ausgeschütte und ist damit auch nicht sichtbar.


    Ab 2018, erstmals wirksam Anfang 2019, zahlst Du dann dafür die Vorabpauschale, sofern der Freistellungsauftrag nicht ausreicht.