Beiträge von Kater.Ka

    Die Anspielung ging auf die Krise der Genossenschaften in den Sechziger / Siebzigern, bei der damals unsere Konsumgenossenschaft verschwand.
    Ferner sind zumindest die Gewerkschaften im Umfeld der Bundesunternehmen im Handeln gefühlt mitarbeiterorientierter als in anderen Unternehmen, da die Herkunft eine andere ist, vgl. die §§2 des BetrVG vs.BPersVG. Das könnte bei unternehmerischer Tätigkeit zum Konflikt führen. Zugegeben etwas konstruiert, ich würde dennoch auch hier streuen und nicht alles nur in eine Genossenschaft stecken.

    Zunächst: In der Satzung nachschauen in wie weit Nachschusspflicht besteht, Bei Karlsruhe auf den Wert des Geschäftsanteils beschränkt.


    Wenn keine Nachschusspflicht besteht: Grundsätzlich ist der Geschäftsanteil nicht abgesichert, unterliegt somit dem vollen Verlustrisiko. Dann kommt es auf die einzelne Genossenschaft an. Wie die Sparda-Banken für die Eisenbahner sind die PSD-Banken ursprünglich Selbsthilfeeinrichtungen des Postpersonals. Das ist weiter der Schwerpunkt und somit nicht so ganz risikolastig. Liegt aber auch am einzelnen PSD und ist keine Garantie für die Zukunft.


    Bei den Karlsruhern sind im AR zwei mir bekannte Ex-Kollegen dabei von denen ich mich gut vertreten fühle. Allerdings gibt es traditionell auch viel Gewerkschaftseinfluss, was eben auch ein Risiko darstellt.

    Hallo,


    für die Einzelwertanleger unter uns: bei Godmode Trader kann man eine mMn sehr gute Analyse über Dividenden und deren Auswirkung auf die Rendite herunterladen.


    Als PDF bekommt man es über Anmeldung zum Newsletter, allerdings kommt man auch auf den Inhalt in drei Teilen über die Webseite ohne Anmeldung.


    Da es im Grundsatz Werbung ist habe ich es nicht verlinkt, Google-Suchbegriffe godmode dividenden report ebook verwenden, dann steht das ebook ganz oben, die Einzelteile als 3. / 4. Suchergebnis.


    Viel Spaß bei der Lektüre

    Für mich steht "CFD-Trading" für hochrisiko Geschäfte für Zocker


    Das ist richtig und deswegen will die BaFin das auch einschränken.


    TraderFox macht eher in Richtung Aktien mit langfristig positivem Trend, das ist was für die Einzelwert-Anleger unter uns. Speziell wird darauf abgehoben, dass besondere Situationen z.B. die Verbreitung der automatischen Fabrik bestimmte Aktien Auftrieb geben.


    Die Webinare in der Mitte laufen darauf hinaus nicht in Schwächephasen in den Dax investiert zu sein. Fand ich sehr interessant.


    Im Moment beschäftige ich mit Trading-Literatur. insofern fand ich es für mcih befruchtend.

    Nun habe ich ein Depot bei Flatex eröffnet.

    Schick. Ist meine Depotbank für das Trading als auch EInzelwerte als auch ETF. War nur ein wenig sauer weil der 0€-Handel eingeschränkt wurde. Dafür hatte ich die Woche ein paar sehr schöne Webinare mit denen und einen sehr netten Kontakt mit dem Kundenservice.

    Für mich klingt das so, als müsste ich dann für dieses Jahr in der Steuererklärung nichts weiter angeben?

    Nein, die Novelle gilt erst nach 2017, d.h. für die Steuerjahre 2016 und 2017 ändert sich nichts. Der zitierte Absatz bezieht sich auf den Fonds zu 2, für den bis dato nichts versteuert wurde. Für den Fonds zu 1 steht die aktuelle Regelung etwas weiter oben hinter "Wenn Sie ausländische thesaurierende Fonds haben", die Neuregelung ab 2018 etwas tiefer im letzten Absatz hinter "Ab 2018 ändert sich die Besteuerung"

    Auskunft ohne Gewähr, von interessiertem Laien erstellt


    Generelle Anleitung:


    Auf Seite Bundesanzeiger.de gehen, nach der ISIN suchen, das für das Steuerjahr relevante Suchergebnis öffnen, in diesem Dokument wieder nach der ISIN suchen. Dann erhält man alle steuerlichen Angaben.


    Die WKN zu 1 stimmt nicht, wahrscheinlich A0NCFR


    Ergebnisse Bundesanzeiger


    1. LU0340285161


    Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge 0,6656
    Betrag der ausgeschütteten Erträge1,4728


    2. LU0392494562


    alles 0


    Zu 1,


    Wenn die (Summe aller) Ausschüttung kleiner als der Freistellungsauftrag ist müsste dies auch so auf der Steuerbeschinigung stehen, d.h. dass keine Steuer abgeführt wurde.


    Da noch ein ausschüttungsgleicher Betrag vorliegt ist die Sache damit nicht erledigt. Es sind in der Steuererklärung alle Angaben der Steuerbescheinigung aufzuführen, zusätzlich also insbesondere die Zeilen 15 und 51, Muster der Steuerbescheinigung für so einen Fall anbei. Ggf. steht da, das es noch nicht bekannt war, dann eigenständig die Bundesanzeiger-Werte eintragen.


    Je nachdem, also ob die Summe aller Kapitaleinkünfte größer oder kleiner als der Sparerfreibetrag ist, wird seitens Finanzamt Steuer erhoben oder nicht.


    Grundsatzartikel siehe http://www.finanztip.de/indexfonds-etf/thesaurierende-fonds/