Beiträge von Kater.Ka

    Ein paar Gedanken, die ich mir zu den flexiblen Tarifen gemacht habe:


    Ausgangslage: Bei mir hängt eine Wärmepumpe mit auf dem Haushaltszähler, ferner habe ich eine kleine (5,3 kWp) PV-Anlage und wir haben E-Autos, die wir i.d.R. gegenüber beim Discounter laden.


    Bei den monatlichen Tarifen habe ich mir die Jahreskurven angesehen. Die Preise sind im Sommer niedrig und im Winter hoch, Durch die WP und die PV habe ich aber genau den umgekehrten Bedarf. Illustrativ: Im Jan 23 hatte ich 1.500 kWh Bezug, im Juni 150 kWh. Ich würde mMn damit den heutigen Jahresdurchschnittspreis zu meinen Ungunsten auf die teure Seite verschieben.


    Dieser Effekt gilt eingeschränkt auch für den "normalen" Nutzer, da i.d.R. der Stromverbrauch im Sommer niedriger ist (Beleuchtung, Heizungspumpen, Abwesenheit durch Urlaub und Aktivitäten draußen, ...).


    Bleibt als tatsächlicher Spareffekt das E-Auto-Laden, so man das in die Nacht verschieben kann - wir könnten das. Würde allerdings den dynamischen Tarif mit Smartmeter voraussetzen. Der Tibber Pulse funktioniert bei uns nicht.


    Mein momentanes Fazit:


    Ich bezweifle aufgrund der Überlegungen, dass diese Tarife derzeit für mich geeignet sind, bin mir allerdings unsicher, da ich bei keinem Anbieter eine historische Datenbasis gefunden habe. Wenn ich mir die Strombörsenpreise an der EEX anschaue könnte ich ggf. bei einem stundenbasierten Tarif profitieren, da ich mit der WP ein kontinuierliches Lastprofil habe und selbst im Winter in der Schwachlastzeiten ein recht geringer Preis verlangt wird. An meiner Baustelle läuft im Sommer der Vertrag aus, ggf. probiere ich dort mal den Tibber Pulse aus, da dort der Zähler kompatibel ist. Ich werde berichten ...

    Update der Verbrauchsdaten für das Gesamtjahr 2023..


    Als Vergleichszeitraum habe ich 01.04.22-31.03.23 genommen, da im März 22 keine vollständigen Zählerdaten vorliegen.


    Ergebnis:

    Verbrauch WP: 3.943 kWh

    Verbrauch Gas Nachbarhaus 16.254 kWh

    "Effizienz" WP 1:4,12

    Verbrauch WP 2023: 3.866 kWh

    Verbrauch Gas Nachbarhaus: 16.819 kWh

    "Effizienz" WP: 4,35


    In dieser "Effizienz" sind die Verluste der Gasheizung einbezogen. Würde man die üblichen 15% abziehen käme man auf 3,7. Nimmt man die von der WP angezeigte erzeugte Wärmemenge käme man auf einen COP von 5.09.


    Fazit:

    Ergebnis liegt weiterhin im Rahmen der Erwartungen.

    Setzt man die aktuell angebotenen Tarife für unsere Verbrauchsstelle an liegen wir kostenmäßig für die Energieträger gleichauf. Gegenüber den Grundversorger-Tarifen ist die WP weiterhin deutlich günstiger.

    Wie seht ihr diesen Aspekt?

    Ich sehe das langfristig nicht als Problem an. Es wird der risikolose Zins angesetzt, der per Definition über Zeit geringer sein sollte als eine risikobehaftete Rendite. Ferner wird dieser nur zu 70% angesetzt (nicht verwechseln mit der TFS, die bei Aktien-ETF auch noch zusätzlich 30% beträgt).


    Das gedankliche Konstrukt ist ja, dass es eine langdauernde Hochzinsphase gibt, die vorhandene thesaurierte Gewinne auffrisst. Haben wir jetzt kurzfristig durch den schnellen Zinserhöhungszyklus gesehen, aber eben nicht langandauernd.


    Den Aspekt Vermögenssteuer sehe ich als hergeholt an, da man zur Entnahme verkaufen muss und damit die VAP gegengerechnet wird.


    Es gibt mehrere Abhilfen:

    Ich habe aufgrund der Probleme mit ausländischen Thesaurierern in den 2010er-Jahren weitgehend auf Ausschütter umgestellt und habe dadurch das Problem mit der VAP nicht. Ich hatte in der Vergangenheit auch auf die Notwendigkeit des Bereitstellens von Liquidität hingewiesen, die jetzt erstmals zuschlägt.

    Wenn man an perspektivisch höhere Zinsen glaubt - das ist meine Annahme - sollte man sich ggf. an die ursprüngliche Regel zur Geldanlage erinnern, nämlich dass man in Misch-Portfolios anlegen soll. Die letzten Jahre waren dafür nichts, sehr langfristig waren die Renditen von Aktien und längerfristigen Anleihen nicht so unterschiedlich.

    Durch Verkauf und Kauf an der Börse?

    Nein. Der Börsenhandel von Aktien ist die Ausnahme, man kann sie wie alles andere auch nach BGB (Einigung und Übergave) kaufen / verkaufen. Gehe mal davon aus, dass es Inhaberpapiere sind, d.h. es ist keine weitere Dokumentation nötig außer in der eigenen Buchführung der abgebenden und der aufnehmenden Gesellschaft.


    Über Kursschwankungen würde ich nicht spekulieren wollen, in diesem Zusammenhang, könnte die Erwartung von Zinssenkungen mit entsprechend geringeren Finanzierungskosten eine Rolle spielen.


    Ich war beruflich mal mit so einem Pensionsprojekt am Rande beteiligt. Mit so einem Vorgehen wird letztendlich Liquidität für die Muttergesellschaft generiert, da die Ansprüche der Pensionsgesellschaft durch einen Sachwert abgegolten sind und nicht durch einen Geldwert / Rückstellungen vorgehalten werden müssen.

    Ich sehe hier kein Happy End. Heizstab ab -3 Grad sollte bei einer kernsanierten Immobilie nicht sein

    Jahresbilanz kommt am 01.01. In den ersten 11 Monaten hat der Heizstab 59 kWh verbraucht. Er steht bei -10 Grad und wird daher nur zum Abtauen aktiv. Bestandsimmobilie auf 1986, neue Fenster, am Dach etwas nachgedämmt.


    Bei der neuen WP, gleiches Modell, in meiner Ruine (Baustelle Bauernhaus aus 1972) hat er mehr verbraucht, da darüber auch der Einfrierschutz bei ausgeschalteter WP läuft und bis vor vier Wochen noch kein Glykol drin war.

    Zur grundsätzlichen Überlegung hier die Darlegung von FT zum Unterschied der Indizes. https://www.finanztip.de/indexfonds-etf/ftse-all-world/


    Bei einem Wechsel mit Verkauf fallen Steuern an, sofern der Pauschbetrag überschritten wird bzw. kein Freistellungsauftrag vorliegt. Alternativ kann man den Bestand einfach stehen lassen.


    MMn spricht nichts gegen einen Wechsel i.S.v. alten Sparplan beenden und neuen auf den Vanguard zu starten. Beide parallel weiter neu besparen würde ich nicht, es sei denn man möchte damit das Gewicht der Schwellenländer nach unten drücken.

    Hallo b.wulfram , willkommen im Finanztip-Forum.


    Warmhinweis: keine Anlageberatung


    Der Fonds https://www.fondsweb.com/de/LU0703711035


    Es handelt sich um einen Rentenfonds mit relativ hohen Kosten (1,2% jährlich und ggf. 2,5% Ausgabeaufschlag). Finanztip sieht derartige Produkte kritisch. https://www.finanztip.de/investmentfonds/rentenfonds/


    Ob der Fonds weiter gehalten werden soll hängt unabhängig von den bisherigen Aussagen davon ab, warum der eigentlich gekauft wurde. Die Buchverluste kommen aus der starken Zinserhöhung am Markt, die bestehende Anleihen im Wert sinken lässt.. Das hat das Management wohl nicht erkannt. Ansonsten war die Wertentwicklung nicht so schlecht über die Jahre, u.a. wahrscheinlich deshalb, weil auch risikoreichere Papiere enthalten sind.

    Forum kenne ich keines. Der Newsletter von Immoscout ist ganz interessant. Ich habe nur eine WE in einem EFH in der Vermietung, wenn ich helfen kann gerne über Konversation.

    Die Sache mit der Verlustverrechnung wird vom BFH als verfassungswidrig angesehen und hat sie deshalb dem BVerfG vorgelegt. Dort liegt es seit 2020. https://www.bundesfinanzhof.de…ine/detail/STRE202110103/


    Mit dem Wachstumschancengesetz sollte das beseitigt werden, ich finde es aber in der Bundestagsdrucksache nicht . https://dserver.bundestag.de/btd/20/086/2008628.pdf


    Kleiner Tipp: ETF-Verluste vs. Dividenden und Zinsen geht.


    Zur Frage mit den Szenarien: Die Börsenweisheit "Verluste begrenzen - Gewinne laufen lassen" gilt mMn auch hier. Die Folgefrage ist, wie lange man die Verluste vor sich herschieben möchte. Ich tendiere dazu, das im Kalenderjahr glattzuziehen. Ansonsten ist die rechtliche Konstruktion tatsächlich ein Nullsummenspiel. Da bei den Szenarien einem Verlustvortrag tatsächlich abgeführte Steuer entgegen stehen würde wäre ich wenig motiviert den Verlust nicht auszugleichen.

    Bei einem Geldmarkt ETF wie dem Xtrackers Overnight ist das „Zinsänderungsrisiko“ genauso wie bei einem Tagesgeldkonto.

    Im Grundsatz richtig. Die Frage ist, ob man den €STR-Zins bei Tagegeld dauerhaft ohne ständigen Wechsel bekommt. Hier stehen den 3,5% des TE 3,9% €STR gegenüber, abzgl. ETF-Kosten.


    Bei Wahl des Thesaurierers stehen kurzfristig die VAP der zu versteuernden Ausschüttung gegenüber. Die aktuelle Zinsstruktur liegt lt. Bundesbank etwa auf dem Niveau des letzten Jahres. Daraus würde ich einen ähnlichen Basiszins erwarten, der am 02.01.24 veröffentlicht wird. Insofern würde nur rund die Hälfte der Steuern aktuell anfallen.


    Ob man das jetzt so will - Liquidität muss bereitgestellt werden und kommt nicht aus der Ausschüttung - muss man selbst entscheiden.


    Unabhängig davon habe ich meine Kurzfrist-Reserve trotzdem auf einem Tagesgeld-Konto.


    Quelle Zinsstruktur https://www.bundesbank.de/dyna…kms_it03a&dateSelect=2023

    €STR hier https://www.bundesbank.de/dyna…t_gmt_neu&dateSelect=2023

    Kater.Ka lässt es beispielsweise auch entspannter angehen.

    Unsere Ruine (Bauernhaus aus 1972, das wir in Eigenleistung komplett energetisch sanieren) lastet mich halt zeitlich gut aus. Im Moment ist es kalt auf der Baustelle, so dass ich hier mehr reinschaue.


    Ansonsten lerne ich auch durch die Fragen dazu, was neben meinem Helfersyndrom die Motivation ist/war hier zu schreiben.

    Mit der Suchmaschine bin ich auf Merkblätter von Banken gestoßen, wonach der Verlust seit 2022 auf der Steuerbescheinigung separat ausgewiesen wird, allerdings dort nicht verrechnet. Demnach soll eine Verlustbescheinigung nicht erforderlich sein.


    Zur Abrundung: das Ganze gilt natürlich nur dann, wenn die Anteile nach Einführung der Abgeltungssteuer angeschafft wurden. Bei Altbeständen gibt es keine Verlustverrechnung.

    PS: Im dem genannten Paragraphen ist übrigens der Fall eines Fonds, der unterjährig neu aufgelegt wird, nicht berücksichtigt. Bei diesem gibt es keinen "Rücknahmepreis" vom Jahresanfang.

    Hierzu sagt das Anwendungsschreiben

    18.7 Bei unterjähriger Neuauflage eines Investmentfonds ist der erste festgesetzte Rücknahmepreis oder falls dieser nicht vorhanden ist, der erste für diesen Investmentfonds ermittelte Börsen- oder Marktpreis bei der Ermittlung der Vorabpauschale zu Grunde zu legen