Beiträge von madrisa

    danke an alle Antworten

    jedoch: ich zahle den Höchstbetrag an Krankenversicherung, Bemessungsgrundlage überschritten.

    Was meinenSie :ich muss höhere Beiträge leisten, falls welche anfallen? Wollen Sie sagen, dass ich die Beiträge bei einer Neueinstufung meines Mannes zahlen muss und nicht er? Er fällt doch aus der Familienversicherung , möglicherweise auch rückwirkend, raus

    Danke nochmal

    Guten Tag

    mein Mann ist selbständig und ist in der Familienversicherung mitversichert. Wir leben seit 2 Jahren getrennt und in Scheidung, er bezieht seit 2018 Mieteinnahmen im Ausland, er hat aber seinen Wohnsitz in Deutschland. Ich selber zahle den höchsten Satz bis zur Bemessungsgrundlage. Nun ich habe zwar seit einiger Zeit Kenntnis, dass er Mieteinnahmen hat aber keine Ahnung wie hoch. Muss ich das melden, da die Steuererklärung immer im Nachhinein abgegeben wird. Die neue Einstufung betrifft meinen Mann, muss ich dann rückwirkend zahlen oder muss er die Beiträge dann selbst rückwirkend zahlen. Welche Konsequenzen hat das für mich, wenn er falsche oder keine Angaben macht. Bin ich als Versicherungsnehmer verpflichtet dies zu melden.

    Danke im voraus und freundliche Grüße