Beiträge von Webro

    Hallo,


    Ich bitte um Tipps zu folgender Situation:


    Sie hat einen Haupterwerb, welchen sie jedoch aktuell aufgrund Elternzeit nicht ausübt.Sie bezieht Elterngeld Plus ca. 800 Euro. Sie hat ihre Lohnsteuerkarte mit Eintragung 0 Euro Steuerklasse erhalten.

    Nun wurde sie informiert, dass das GfB Gehalt knapp über dem Höchstsatz lag und nunmehr Steuerklasse 6 zum Tragen kommt.Aufgrund verschiedener Einsatzzeiten und verschiedener Zuschläge ist es schwer abzuschätzen. Eine rechtzeitige Warnung durch den Zweitarbeitgeber erfolgte nicht.


    Mit welchen Abzügen ist zu rechnen?Hat jemand Tipps zu einer evtl. Schadensbegrenzung?

    Können die Steuerkarten geändert werden, dass Gfb dann mit der Klasse 4 versteuert wird und die Klasse 6 für den ruhenden Haupterwerb gilt.Kenne mich leider nicht aus.


    Würde mich über Infos und Hilfe sehr freuen.

    Danke vorab.

    Guten Abend,

    Ich hätte eine Frage zur Berechnung der Bezüge im Rahmen eines Beschäftigungsverbots wegen Schwangerschaft.

    Meine Frau arbeitet neben ihrem Hauptberuf zusätzlich auf 450 Euro Basis.Hier unterscheiden sich die monatlichen Zahlungen merklich je nach geleisteten Stunden. Der Lohn wir im Nachhinein bezahlt.

    Werden die Bezüge herangezogen welche im relevanten Zeitraum tatsächlich ausbezahlt wurden oder die Monate, in welchen die Arbeit geleistet wurde?

    In unserem Fall nimmt der Arbeitgeber die erste Variante an, was zu einem deutlichen Nachteil für uns führt.

    Kann hier jemand helfen, gerne mit Verweis auf entsprechende Nachweise.


    Würde mich riesig über Hilfe freuen.

    Danke vorab.

    Hallo,


    ich habe eine Frage. Aktuell befinde ich mich in Verhandlungen bezüglich des Kaufs eines Mehrfamilienhauses. Der Kaufpreis wird bei ca. 450 000 Euro liegen, dazu kommen 50 000 KNK +50 000 Euro Sanierung.


    Ich würde die Summe gerne komplett finanzieren und meine vorhandenen Rücklagen nicht einbringen.

    Jedoch könnte eine freie Grundschuld einer anderen Immobilie in Höhe von 150 000 Euro einbringen. Dieses Haus wäre bei Nutzung dieser Grundschuld noch zu etwa 60 Prozent verschuldet.


    Wie hoch wäre in diesem Fallbeispiel der theoretische Beleihungauslauf anzunehmen um so einen Anhalt für die Konditionen zu bekommen.?

    Eine andere Möglichkeit könnte ein KfW Kredit sein, der meines Wissens ja ebenfalls wie Eigenkapital hinsichtlich der Bankenkonditonen gerechnet wird.

    Welche Konditionen würdet ihr für 15 Jahre Zins Bindung und zumindest 2 Prozent Tilgung als angemessen sehen. Ertrag des Mfh und Bonität (Beamter) stimmen den Banker bereits zufrieden.


    Würde mich über Rückmeldungen freuen.

    Steuerlich dürfte es sich ja nicht nachteilig auswirken in Verbindung mit dem Elterngeld oder? Wir sind zusammenveranlagt. Dass wir im laufenden Jahr etwas weniger Netto ausbezahlt bekommen, ist mir klar. Aber das sollte sich ja durch die Steuererklärung ausgleichen.Jetzt mit meiner Teilzeit haben wir etwa gleich viel netto bei 4/4,aber bei mir kommt noch das Elterngeld dazu.

    Hallo, ich beabsichtige meine Steuerklasse aufgrund geplanten Nachwuchses von 4 auf 5 zu ändern. Geht dies auch rückwirkend zum Jahresbeginn oder wäre dies nur im Jahr der Heirat möglich gewesen, was bei mir ein paar Jahre zurückliegt?

    Somit wäre es nur für die kommenden Monate möglich.


    Ich beziehe derzeit Elterngeld plus und arbeite Teilzeit (15 Stunden) . Aufgrund zu hohen Einkommens beziehe ich jedoch nicht die vollen 900 Euro Elterngeld Plus, sondern weniger. Sofern ich jetzt aufgrund Lohnsteuerklasse wechsle hätte ich auch jetzt weniger netto, so dass ich doch die 900 Euro bzw. mehr Elterngeld wieder erhalten müsste oder?


    Werden eigentlich Elterngeldmonate (Elterngeld plus ab 20. Lebensomat) als B3messungsgrundlage für nachfolgende Kinder mit dazugehörige Elterngeld herangezogen oder werden diese Monateausgeklammert und auf frühere Vollzeitarbeitsmonate zurückgegriffen? Ich hatte das für den Basiselterngeldzeitraum gelesen, dass dies nur bis zum 14. Lebensmonat möglich ist. Ich finde die Quelle aber nicht mehr. Wird das Elterngeld als Einkommen gewertet?

    Hat keiner einen Rat für mich?


    Kann ich den Bausparer wegen des Status als Riestervertrag einfach ablösen oder nicht? Hätte das Nachteile und wie verhielte es sich mit dem Wohnförderkonto?Wäre der Vertrag dann beendet oder wäre dieser nur ruhend gestellt ?Fallen dabei Gebühren an?Im Moment werden jährlich 18 Euro abgezogen.


    Ich denke wenn meine Frau weiterhin Teilzeit arbeitet würden die Einzahlung überwiegend aus Zulagen bestehen. Ich denke dies in Verbindung mit einem Riesterfondssparplan könnte durchaus lukrativ sein.


    In Verbindung mit einem teuren Darlehen ist das wohl eher nicht der Fall.


    Würde mich über Rückmeldungen freuen.

    Guten Morgen,


    Ich habe eine Frage zum Thema Wohnriester. Meine Frau hat im Rahmen der Baufinanzierung unseres Hauses einen Wohnriesterbausparvertrag bei der Lbs abgeschlossen ( 35000 Euro Bausparsumme). Dieser wird bis 2025 bespart und wird auch dann 50 Prozent der Summe erreicht haben. Vorfinanziert wird er mit einem Bankdarlehen.

    Wir sind Anfang bzw. Mitte 30 und haben 2 kleine Kinder, ein drittes ist geplant.


    Nun meine Frage: Das anstehende Bauspardarlehen hat einen schlechten Zins von ca. 2,5 Prozent und könnte sofort durch uns aufgrund der Zuteilungsreife eines anderen Bausparers, welcher einen super Guthabenzinshat hat hat und von uns als "Festgeldkonto" bespart wird, abgelöst werden.


    Jedoch hätte meine Frau dann noch 30 Jahre bis zur Rente, bei der sie lediglich die erhaltenen Vorteile virtuell verzinst und entsprechend im Rentenalter teuer versteuern muss. Das lohnt sich doch nicht nach dem kurzen Bezugszeitraum der Förderung oder?

    Kann man danach einen Riestervertrag mit Fonds o.ä. anschließen bzw. könnte man die bisherigen Förderungen in den neuen Vertrag umschichten ?


    Wie wäre es dann mit dem Wohnförderkonto hinsichtlich des Wohnriesters? Ich wäre dankbar für entsprechende Tipps.

    Vielen Dank vorab.

    Mit Grundfreibeitrag sind die 10500 Euro gemeint denke ich.

    Also einfach wenn man für die Kinder den etf verkaufen möchte, vorher die nv Bescheinigung einholen und an die Bank schicken.dann kann man in meinem Fall pro Jahr ca. 5500 Euro Gewinne steuerfrei bekommen ohne Steuererklärung. Richtig?

    Vielen lieben Dank für eure Hilfe.Das hilft mir echt weiter. Ich hatte bisher noch keine Aktien.Ist schon komplex in Verbindung mit den steuerlichen Fragen.

    Vielen Dank schonmal für deine Antwort Kater.Ka und den Link zum Rechner. Ja ich denke ein Aktions-Thesaurier bei Dkb wäre aktuell das Einfachste für mich zur Anlage für die Kids. Die Kinder sind über meine Frau familienversichert.Demnach wäre dann ggf. die 5640 Euro Grenze relevant. Die beziehen sich dann rein auf die Gewinne und nicht auf den Wert des verkauften Depotanteils und geht dann mit der Nichtveranlavungsbescheinigung an alle Banken, bei denen bei den Kids Kapitalerträge anfallen, oder?

    Das wäre dann mit der Nichtveranlagungsbescheinigung möglich oder? Muss dann eine Steuererklärung für die Kinder gemacht werden oder eben nicht? Gibt es da Altersgrenzen?

    Guten Morgen,


    Ich bin neu im Forum und bin auf der Suche nach einem möglich günstige Sparplan ETF für meine Kinder.

    Empfohlen wird ja regelmäßig ein Msci World Index ETF. Nun habe ich gesehen, dass einige der günstigen Broker keine Kinderdepots anbieten. Habt ihr da einen Tipp? Hier mein Vorhaben:

    Ich will max. 50 Euro monatlich pro Kind ansparen,so dass die Ausführungskosten möglichst gering sein sollten.

    Vermutlich wird der Depotwert bis zum Alter von 18 Jahren der Kinder bei durchschnittlicher Entwicklung im Bereich von etwa 20000 Euro oder auch weniger liegen. Wenn ich es richtig verstehe würde es sich da wegen der besseren Ausnutzung des Pauschbetrags eher ein ausschüttender Etf lohnen. Bei Dkb würde die Wiederanlage der Ausschüttung aber mindestens 10 Euro kosten. Das lohnt sich doch dann nicht mehr oder? Gibt es vielleicht einen passenden Kinder Etf mit automatischer kostenloser Wiederanlage der Ausschüttungen?

    Empfehlt ihr monatliche Sparplaneinzahlungen oder z. B. vierteljährlich um Ausführungskosten zu sparen?


    Vielen lieben Dank vorab für eure Unterstützung.