Beiträge von Lietho

    Antwort zu Galileo.

    Deine Erklärungen sind schlüssig. Ich war davon ausgegangen, dass bei einer gültigen NVB auf jeden Fall eine Steuererklärung vom Finanzamt gefordert wird. Es scheint aber umgekehrt zu sein. Mit Abgabe der Steuererklärung fordert das FA die NVB zurück. Vielen Dank.

    Hallo Altsachse,

    die NBV war von 1.1.2019 bis 31.12.2021 ausgesprochen. Bin natürlich der Aufforderung durch das FA gefolgt. Aber meine Frage dazu ist leider noch nicht geklärt. Hier die Frage:

    ...

    ich soll die NV-Bescheinigungen zurückgeben, da sonst kein Steuerbescheid erstellt werden kann. Mit der Begründung, ich könnte ja sonst die Kapitalerträge zweimal geltend machen; über die NV-Bescheinigung UND über die Steuererklärung. Dies widerspricht sich, da ich ja KEINE KAP wegen der NV-B. zu zahlen habe und somit auch nichts in der Anlage KAP eintragen könnte.

    Hallo, folgenden Sachverhalt hätte ich gerne von den Profis erläutert bekommen.

    Nach der Geburt meines Kindes hatte ich Mütterzeit von 6 Wochen und bekam in dieser Zeit vollen Lohn mit einem zu zahlenden Anteil Lohnsteuer. Danach ging ich in Elternzeit. Über das Jahr gesehen liege ich mit meinem Einkommen unter dem Grundfreibetrag, musste aber aus den ersten 6 Wochen (Mütterzeit) Lohnsteuer abführen. Ich beantragte erfolgreich eine NV-Bescheinigung und gab eine Einkommensteuererklärung für 2019 ab, um die zuviel gezahlten Steuern zurück zu bekommen.

    Anfang Januar 2021 erklärte mir das Finanzamt, ich soll die NV-Bescheinigungen zurückgeben, da sonst kein Steuerbescheid erstellt werden kann. Mit der Begründung, ich könnte ja sonst die Kapitalerträge zweimal geltend machen; über die NV-Bescheinigung UND über die Steuererklärung. Dies widerspricht sich, da ich ja KEINE KAP wegen der NV-B. zu zahlen habe und somit auch nichts in der Anlage KAP eintragen könnte. Wo mache ich den Gedankenfehler. Schon mal vielen Dank für euren Support. Lietho