Beiträge von Jerry

    Wir haben durch einen Rechtsanwalt einen Ehevertrag verfassen lassen.Dieser Vertrag ist dann durch einen vom Rechtsanwalt empfolenen Notar beglaubigt worden. Jetzt haben wir von beiden die (knackigen) Rechnungen erhalten.

    Beide haben im Wortlaut identische Leistungen abgerechnet :

    Änderung Güterstand X Euro ( unser Vermögen abzüglich Schulden) plus Vermögensübertragungen X/2 Euro( davon nochmal die Hälfte ) plus einer Pauschale Ausschluss Versorgungsausgleich etc.Euro 5000 ergibt einen hohen "Gegenstandswert" , der ist bei beiden auf den Cent identisch .Der RA hat seine Geschäftsgebühr von 1,3 und der Notar von diesem hohen "Gegenstandswert "seine Gebühren berechnet.

    Ist das so korrekt, wo doch u.a. auch im Artikel steht "

    Grundlage für die Berechnung ist der sogenannte Geschäftswert des Ehevertrags. Dieser setzt sich aus dem ermittelten Vermögen beider Ehegatten zusammen. Dabei werden auch Schulden berücksichtigt und bis zur Hälfte des maßgeblichen Wertes abgezogen. Die Summe wird dann als Reinvermögen bezeichnet. Das so berechnete Vermögen ist der Geschäftswert.In der Anlage 2 zum GNotKG sind den Geschäftswerten einzelne Gebühren gestaffelt zugeordnet. Die jeweilige Gebühr wird mit dem Gebührensatz multipliziert. Hinzu kommen Auslagen und die Mehrwertsteuer." Herzlichen Dank für eine Information