Beiträge von Dunkelflaute

    Ich bin kein Jurist, aber nach meinem Verständnis dürfte damit für die allermeisten Betroffenen der Drops gelutscht sein.


    Die Beitragserhöhung in der hier diskutierten Fraglichkeit ist unanfechtbar, sobald die Worte "Leistungsausgaben/Kosten", "Sterbewahrscheinlichkeit/Lebenserwartung" und "10%" gefallen sind. Das geht mit einem Dreizeiler, meine PKV hat sich über 10 Zeilen die Mühe gemacht. Alles Gewäsch, aber "die Worte" kommen vor, und damit wurde hinreichend begründet.


    Weder muss inhaltlich irgendetwas erklärt worden sein, noch müsste dies sachlich zutreffen. (Rz. 11)

    Diese Prüfung kann man in einem gesonderten Verfahren anstreben ... und sein Waterloo erleben.

    Der BGH hatte hier nichts an der Intransparenz zu beanstanden oder die einseitige Abhängigkeit bemängelt. Alles supi für die.


    Ich finde den FT-Artikel in seinem Tenor etwas zu optimistisch, da dürften sich zu viele Hoffnungen machen.


    Ach ja... der Anwalt gewinnt immer.