Beiträge von esadbase

    Hallo Welt,


    ich bitte um fachliche Beantwortung des folgenden Falls.


    - Ein Unternehmer hat von seinen Mitgliedern die Lastschrifteinzugsermächtigung für die Abbuchung der monatlichen Mitgliedergebühren.

    - Der Unternehmer gibt am 26. im Monat X bei seiner Bank einen Buchungsauftrag für die Abbuchung der monatlichen Mitgliedergebühren ab.

    - Die Mitgliedergebühren sollen gemäß Buchungsauftrag am 1. bzw. 2. Tag des Folgemonats abgebucht werden.


    Frage 1: Kann der Unternehmer den Buchungsauftrag, den er am 26. an seine Bank erteilt hat, drei Tage später am 29. stoppen? Gibt es eine Frist, in der ein Auftraggeber seinen Buchungsauftrag bei seiner Bank stoppen (stornieren) kann?


    Frage 2: Wenn die Bank die Abbuchungen nicht gemäß Buchungsauftrag am 1. bzw. 2 Tag, sondern erst am 12. durchführt, muss die Bank für diesen Fehler haften?


    Vielen Dank im Voraus!