Hallo ?
erstmal lieben Dank euch beiden.
Den Vorschlag, den zeitgleichen, aber anderen Vertrag an die VZ zu senden und prüfen zu lassen, finde ich interessant. Darauf bin ich nicht gekommen und werde ich ausprobieren. Die juristische Frage ist, ob eine vermutete Gleichformulierung, wenn auch wahrscheinlich, durchgeht.
Die Begleitschreiben habe ich noch einmal durchgesehen. Da ist leider nichts zu finden.
Nochmals Dank an euch und alles Gute. Belibt gesund!
VlG
Vladimir