Beiträge von Uaros

    Bei mir ist es sehr ähnlich: Ba-Wü, Auflassung 09/2021, Eintrag ins Grundbuch Ende 01/2022. Eine Zurechnungsfortschreibung bzw. der Grundsteuermessbescheid wurde jedoch schon in 12/2021 erstellt, somit ging die Aufforderung zur Feststellungserklärung an mich. Und ich finde das auch sinnvoll, dann hat man es selbst in der Hand. Abgesehen davon ist man bei einem gerade erfolgten Kauf ohnehin im Vorteil da man ganz aktuelle Unterlagen hat.

    Guten Abend zusammen,


    wie empfohlen beabsichtigen meine Lebensgefährtin und ich nach einem Immobilienkauf Über-Kreuz-Versicherungen abzuschließen bzw. habe ich ihren bestehenden RLV-Vertrag als Versicherungsnehmer übernommen.


    Mir war nicht ganz klar, dass ich das Bezugsrecht bei einem Versicherungsnehmerwechsel zusätzlich ändern muss. Daher sind derzeit noch unsere gemeinsame Tochter bzw. meine Partnerin als begünstigte Personen eingetragen. Dies möchte ich jetzt ändern, frage mich aber, ob dies für die im Vertrag enthaltene vorgezogene Todesfall-Leistung ebenfalls sinnvoll ist?


    Sehe ich es richtig, dass meine Partnerin diese Leistung versteuern müsste und es daher günstiger wäre wenn ich auch hier als begünstigte Person eingetragen bin?


    Vielen Dank für die Hilfe.

    Dies würde dann für eine (z. B. fondsgebundene) Riester RV sprechen und gegen den Fondssparplan, da bei ersterem nichts abgezogen wird und das komplette Guthaben (heißt eingezahlte Beträge +Plus Zulagen plus etwaige Rendite) verrentet wird?


    Die schlechte Rendite lese ich überall aber kann ich persönlich nicht bestätigen. Ich habe seit 15 Jahren eine Uniprofirente, die zu 100% im Uni Global Vorsorge investiert ist und momentan bei über 180 % der Garantiesumme steht. Mit einem freien ETF-Sparplan ist das natürlich nicht zu vergleichen, für Riester ist es doch aber sehr gut? Selbst in Corona erfolgte keine Umschichtung. Meine Restlaufzeit ist 20,5 Jahre, ich beschäftige mich erst seit ein paar Monaten ernsthaft mit dem Thema und bin unschlüssig wie ich weiter vorgehen soll. Eine Idee ist das Renteneintrittsalter von derzeit 60 hinaufzusetzen um länger in Aktien zu bleiben.

    Danke für die schnelle Reaktion!


    Ich habe mich zu kompliziert ausgedrückt, es war schon zu spät. Was ich meinte:


    Kann das Garantiekapital durch die verpflichtende Rentenversicherung soweit sinken, so dass dadurch mit Beginn der Auszahlphase weniger als die eingezahlten Beträge plus Zulagen zur Verfügung stehen? Dies könnte doch bei sehr ungünstigem Verlauf des Fondssparplans eintreten, wenn nicht mindestens die o. g. 26, 28 oder 30% als Gewinn zur Verfügung stehen?

    Hallo zusammen,


    bekanntermaßen wird bei Riester Fondssparplänen bei Renteneintritt eine Rentenversicherung abgeschlossen die die Rentenzahlung ab dem 85. Lebensjahr sicherstellt. Die Kosten der Versicherung stehen erst zum Zeitpunkt des Renteneintritts fest. Soweit so gut oder schlecht. Was ich mich frage:


    Kann es sein, dass die Kosten für die Versicherung so hoch sind, dass de facto weniger als die zum Renteneintritt eingezahlten Beiträge und Zulagen zur Verrentung zur Verfügung stehen, wenn die Rendite des Fondssparplans nicht ausreichend ist?


    Vielen Dank für Eure Antworten. Ggf. ist hier ja jemand der bereits in der Auszahlphase ist?