Beiträge von Flipp1971

    Hm...danke schon mal für eure Rückmeldungen aber ich fürchte zu 100% klar ist mir meine steuerrechtliche Situation noch immer nicht!?


    Vielleicht noch ein Hinweis zu meiner beruflichen Tätigkeit. Als angestellter Ingenieur verrichte ich normalerweise meine gesamte Arbeit am PC im betrieblichen Büro und bin nicht im Außendienst o.ä. unterwegs. Die gesamte Arbeit, die ich normalerweise im Büro verrichte, erledige ich wie gesagt seit mehr als einem Jahr remote von Zuhause aus.


    Könnte man in so einem Fall von "Mittelpunkt der Tätigkeit" sprechen oder trifft dieser Passus z.B. schon vom Grundsatz her nicht auf mich zu?


    Wenn ich mir die Erläuterungen unter https://www.finanztip.de/haeusliches-arbeitszimmer/

    so durchlese, würde ich sagen schon irgendwie aber im Gegensatz zu dem dort genannten Beispiel, hat mein Chef mich wie gesagt nicht ins Homeoffice "gezwungen", sondern mich lediglich darum gebeten...

    Ok, schade...ich dachte bisher nämlich eigentlich das die "Homeoffice-Pauschale" eher für diejenigen geschaffen wurde, die zum einen ggf. nur zeitweise bzw. geringfügig im Homeoffice arbeiten und/oder eben kein "echtes" Arbeitszimmer haben!?


    D.h. obwohl man als steuerrechtlicher Laie vom Begriff her meinen könnte, dass nach nunmehr über einem Jahr im durchgehenden Homeoffice der "Mittelpunkt der Tätigkeit" im häuslichen Arbeitszimmer liegen könnte, greift diese Ausnahme in meinem Fall definitiv nicht.

    Richtig so?

    Hab ich gelesen aber auch hier ist mir nicht zu 100% klar ob zumindest die "zweite Ausnahme" bei mir hier zutreffen würde!? Dort steht u.a....


    "Die zweite Ausnahme („Mittelpunkt der Tätigkeit“) gilt vor allem für Selbstständige wie freie Journalisten, Schriftsteller und Künstler. Wenn Du überwiegend von zuhause aus arbeitest, kannst Du die vollen Kosten für das häusliche Arbeitszimmer absetzen."


    Da ich Angestellter bin würde das bedeuten, dass ich in meinem Fall die "zweite Ausnahme" nicht greifen würde. Ist dem wirklich so bzw. trifft dies wirklich nur für Selbständige zu?

    Liebe Forums-Gemeinde,


    vermutlich ist meine nachfolgende Frage schon mehrfach zumindest mal in einer abgewandelten Form gestellt worden aber eine abschließend klare Antwort auf meine konkreten Situation habe ich leider nicht gefunden!? Deshalb erlaubt mir bitte trotzdem folgende Frage...


    Ich arbeite, wie viele viele andere Arbeitnehmer, seit März 2020 durchgehend im Homeoffice. Theoretisch hätte ich auch weiterhin ins Büro kommen dürfen aber mein Arbeitgeber bittet alle Büromitarbeiter seit März 2020 möglichst von Zuhause aus zu arbeiten.


    Zuhause habe ich das Glück ein Arbeitszimmer nutzen zu können, dass räumlich bzw. wohnlich die Voraussetzung für ein steuerrechtlich anerkanntes Arbeitszimmer vom Grundsatz her eigentlich erfüllen würde.


    Allerdings habe ich nun schon mehrfach gelesen, dass ein Arbeitszimmer wohl nur absetzt werden kann, wenn der Arbeitgeber einem quasi keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen würde, d.h. der Arbeitgeber sperrt pandemiebedingt z.B. alle Büros zur weiteren Nutzung und weist Homeoffice verbindlich an. Dies ist bei mir wie oben erwähnt nun eher nicht der Fall.


    Die andere Variante bzw. Ausnahme die ich gelernt habe besagt, dass das heimische Büro "den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit" bilden muss und bei diesem Punkt bin ich mir nicht sicher ob das bei mir nicht doch ggf. zutreffend wäre?!


    Wie gesagt, ich arbeite seit März 2020 durchgehend von Zuhause aus und war seit dem gerade mal 2x im Büro. Allerdings zwingt mein Arbeitgeber mich nicht dazu im Homeoffice zu arbeiten, sondern bittet nur ausdrücklich darum. Was meint ihr, habe ich in diesem Fall eine Chance mein Arbeitszimmer absetzen zu können?


    Vielen Dank und viele Grüße!

    Hallo zusammen,


    wir planen in den diesjährigen hessischen Herbstferien eine 2-wöchige Reise nach Florida und freuen uns eigentlich schon sehr darauf. Die Vorfreude wird allerdings leicht durch die nicht ganz unbegründete Furcht vor einem möglicherweise heraufziehenden Hurrikan zu der Reisezeit getrübt :/ .


    Wir haben zwar eine "Standard" Reiserücktrittsversicherung, die aber wie wir lernen mussten, in Fällen von "höherer Gewalt" wohl nicht greift :( .


    Die Frage wäre nun, gibt es aktuell überhaupt noch Versicherer die Policen anbieten bei den "höhere Gewalt" ggf. mit Aufschlag o.ä. versicherbar ist? Ich habe leider keinen gefunden...


    Über sachdienliche Hinweise würde ich mich sehr freuen! :thumbup:

    Dann hätte ich doch noch eine Frage an die erfahrenen "Profis" in diesem Forum.


    Was ist eurer Meinung nach von der "IG Widerruf" zu halten?


    Egal was man zu dem Thema im Internet googelt, man stolpert unweigerlich über fast unzählige Beiträge, kostenlose Angebote etc. der besagten "IG".


    Bei so viel "Edelmut" und werben um "Betroffene" kann man fast schon ein wenig misstraurisch werden das sich hier vielleicht doch eher jemand gerne die Taschen voll machen möchte. ..


    Hat schon jemand Erfahrungen mit denen und vor allem mit den "Partneranwälten" gesammelt?
    Ist das seriös? Kann jemand berichten?


    Danke u. Gruss!

    Hallo erstmal zusammen, bin neu hier und lese erst seit kurzem hier mit.


    @DerBauherr, allgemeine schreiben das sie mit der ARAG ("+Zusatz") eine RSV gefunden haben bei der Streitfälle im Zusammenhang mit Immobilienkäufen mitversichert sind!?
    Ich habe mir die Bedingungen der Arag hoch u. runter angeschaut und bin leider auf die allgemein üblichen Ausschlussklauseln gestoßen!?


    Könnten sie bitte noch einmal mitteilen welchen Vertrag der Arag sie genau meinen?


    Gibt es denn wirkloch überhaupt keine RSV die auch die Finanzierung von sog. Neubauten bzw. Grundstücken mitversichert?


    VG