Beiträge von DiDo

    Allen vielen Dank für die Bemühungen die Sache auf zu hellen.

    Das in 2007 ein neuer Vertrag entstand ist dann wohl die Basis. Natürlich war es so, dass in 2007 mein neuer Arbeitgeber (damals 8000, heute 13000 Beschäftigte) klar dargelegt hat, dass ein "Fortführung" der bAV nur mit der Gesellschaft stattfinden kann, mit der man halt da einen Vertrag hat (ist nun Allianz). Die Wertentwicklung ist eigentlich nicht schlecht, denn bei monatlich 100 (ich) +110 (Arbeitgeber) € sind es ca 30T€ Policenwert + etwa 29T€ Fondanteil geworden und stehen im Juni zur Auszahlung (also 60T€ -Abzüge) oder als Wahl in Form Rentenzahlung an.

    "Passend" ist natürlich im Januar eine Mitteilung (von der Allianz) gekommen, dass man den bisherigen Rentenfaktor von 39,44 auf künftig 36,86 €/10T€ Kapital wegen doch geringerem Rechnungszins ändern muss.

    Also bei Kapital bleibt der Betrag von ca. 60T€, aber die erwartete Monatsrente geht auf alle Fälle von ca. 260€ auf 221€ zurück. Auch deshalb tendiere ich zur Kapitalzahlung, auch wenn die Krankenkasse da voll zuschlägt.

    Hallo,


    ich habe 2001 mit Unterstützung meines damaligen Arbeitgeber eine bAV-Rentenversicherung abgeschlossen. Anfang 2007 hatte ich einen Jobwechsel zu einem neuen Arbeitgeber. Dieser arbeitet mit einem andern Versicherungsträger zusammen und der hat meine "alte" bAV-Rentenversicherung übernommen und in einen neuen Vertrag einfließen lassen. Jetzt in 2021 (Eintritt in die gesetzliche Rente) steht die Wahl an zu Betriebsrentenbeginn oder als Kapitalzahlung. Welche steuerliche Betrachtung gilt nun?

    :?: