Beiträge von GKV Rueckkehr

    Am Besten ist alle Fragen mit NEIN zu beantworten - nein, das ist natürlich ein Spaß

    Sie wissen nicht, was in der Akte steht. Es könnten Codierungsfehler vorhanden sein, oder Übertragungsfehler oder einfach auch Diagnoseoptimierung!

    Wenn nachher das Haus brennt, wird man ihnen nicht glauben.

    Das klärt man vorher. Also anfordern, prüfen, klären, verhandeln.

    Das, was sie Provisionsberater nennen, ist schlicht und einfach ein Versicherungsvermittler. Berater sind Versicherungsberater, die dürfen aber keine Provisionen annehmen!
    Und wenn ein Versicherungsvermittler von Honorarberatung spricht, dann will er eine stornofreie Abschlussvergütung in beträchtlicher Höhe, die in der Regel auch zu hoch ist, also unangemessen.

    Es beginnt an dem Punkt, dass eine Existenzschutzversicherung (AXA richtig?) keine Grundfähigkeitsversicherung ist, sondern ggf. auch die Absicherung von Grundfähigkeiten beinhaltet.

    Richtig ist, dass das in der Überschneidung massiv ist, aber das es ggf. auch Abweichungen gibt, die die BU-Rente so nicht abdeckt.

    Wenn also die BU-Rente abgeschlossen ist, die Gesundheitsfragen wirklich vollständig und richtig beantwortet wurden und die Rentenhöhe angemessen und ausreichend ist, dann steht die Existenzschutzversicherung sicher zur Disposition und wäre nicht notwendig.

    Jetzt sollte man sich beraten lassen, welche Inhalte man ggf. separat fortführen sollte. Das ist ja der Job von Versicherungsvermittlern und -beratern.

    Sie haben doch jemanden, der Ihnen die BU-Rente vermittelt hat. Warum fragen Sie nicht die Person?

    Alle Versicherer außer R+V!

    Der Beitrag und die Leistung Basistarif sind immer gleich, weil es ein Verbandstarif ist. Abweichungen im Cent Bereich sind möglich, aber irrelevant.

    Ein Versicherungsberater wäre hilfreich, aber es gibt nur wenige, die das können!

    Sie können meinen Kollegen ansprechen - also über mich.

    Wie du schon selbst sagst, wäre ich vorsichtig bei solchen Dingen aber ruf doch einfach mal bei deiner Versicherung an und frag Sie !

    telefonieren - eine ganz tolle Idee!

    Was wird die Krankenversicherung ihm sagen?

    Soll der Versicherer unabhängig beraten?

    Die Frage ist doch auch nur eine frage, die er sich selbst beantworten kann ....!

    Will er Daten an seine PKV herausgeben oder nicht?


    Die fehlen dann auf der Gewinnseite, wenn monatlich 90 oder gar nur 80% vom eingezahlten Betrag angelegt werden kommt ein nettes Sümmchen zusammen. Ich glaube selbst der härtesete Riester Fan möchte am Ende mehr raus bekommen als Einzahlung und Zulage.

    Ja, aber es wird i. d. R. nur die 100% Garantie geben, es sei man macht Bank oder Investment und wird dann bei Rentenbeginn mit den Kosten für das Langlebigkeitsrisiko ab 85 (ab dann muss ja wieder Rentenversicherung) überrascht!

    Im Jahr 2019 fiel mir nach ca. 5,5 Monaten Tätigkeit im öffentlichen Dienst auf, dass keine Beiträge für die BU abgebucht wurden. Ich nahm Kontakt zu meinem Versicherungsmakler auf und dort wurde ich über den Umstand aufgeklärt, dass der öffentliche Dienst die BU so nicht annimmt. Mit Mühe und Not konnte ich die Versicherung wieder aufnehmen, da sie nach 6 Monaten ohne Beitragszahlung gekündigt worden wäre. Die Versicherung wurde nachträglich für 6 Monate beitragsfrei gestellt.

    Womit ALLES gesagt ist, was es zu sagen gibt!

    Durch die Beitragsfreistellung wurde der Versorgungsvertrag versicherungsmathematisch neu berechnet.

    Sie haben die Möglichkeit das in Frage zu stellen. Sie benötigen einen versierten Rechtsanwalt und einen mathematischen Gutachter, viel Geld für die Prozesskosten und rechnen Sie bitte mit einem hohen Verlust aus dem Prozesskostenrisiko, weil es maximal einen Vergleich geben wird, aber keinen Sieg.

    Ggf. können sie den Versicherungsmakler verklagen (auf Schadenersatz), aber nur wenn Sie ihn nachweislich frühzeitig beim Wechsel 2019 eingebunden haben und er nichts getan hat. Haben sie ihn nicht frühzeitig eingebunden und er auch sonst nicht schuldhaft gehandelt hat, ist das wieder ein Verlustgeschäft.
    Wusste er vom Beitragsrückstand? Durch wen und wie? as hat er getan oder unterlassen? Kann man das belegen?

    Ist es ggf. möglich, dass Sie sich nicht gekümmert haben bzw. zu spät?

    Formfehler? Welche Form- und Fristfehler haben Sie denn begangen?

    Sorry, aber das muss doch erst einmal jemand professionell aufbereiten ...... weil Sie werden das voraussichtlich nicht können.

    Oder positiv gedacht: Wer hat wann wen und wie über was in Kenntnis gesetzt?

    Warum werden einfache Sachverhalte kompliziert gemacht?

    Anstehende Änderung:

    - Umzug aus Grenzregion nach Mitteldeutschland, meine Frau wird eine Anstellung bei einem deutschen Arbeitgeber annehmen

    - Der Arbeitslohn wird unter der Jahresentgeltgrenze (JEG) liegen

    - die Änderung steht relativ kurzfristig an (innerhalb der nächsten 2 Monate)

    Damit Pflichtversicherung in deutscher GKV im geschilderten Fall!

    die spanische firma hat mich bereits in spanien pflichtversichert. das ist ja gerade der wahnsinn... da ich normalerweise viel weltweit unterwegs bin ist das mit den 181 tagen kein thema bzw steuerbar. durch corona ist jetzt natürlich alles anders. ich zahle in die gesetzliche spanische UND in die deutsche PKV, was ja eigentlich auch nicht sein kann?? mit der abmeldung in deutschland dachte ich , könnte ich die PKV 'loswerden'?

    Nein, mit der spanischen Pflichtversicherung endet die PKV mit Kündigung gemäß § 205 Abs. 2 VVG - es wäre allerdings einiges zu prüfen und zu beraten, weil zu beachten!

    Und natürlich kann eine doppelte Versicherung sein, wenn man es will oder sich nicht kümmert!

    Die Abmeldung bringt da erst einmal gar nichts, weil es gilt auch § 207 Abs. 3 VVG!

    hab eine anstellung in spanien (dort gibr es auch versicherungspflicht), kann jedoch mobil arbeiten, ideal wäre pendeln, habe kleine wohnmöglichkeit in D und E... zahle z.zt. doppelte beiträge ;(

    Spanien ist nicht Ausland, sondern Europäische Union!

    Sie sind Mitglied einer der GKV gleichgestellten Sozialversicherung und haben ein außerordentliches Kündigungsrecht wegen Pflichtversicherung § 205 Abs. 2 VVG.

    Wenn sie aber überwiegend, also mehr als 181 Tage in Deutschland aufhalten - Wohnsitz i9st da irrelevant - dann sind Sie vom Arbeitgeber in 'Deutschland zur Sozialversicherung anzumelden (Homeoffice Regelung).

    Sie brauchen einen professionellen Berater!