Beiträge von GKV Rueckkehr

    Die Gründe und Voraussetzungen für eine Befreiung von der Versicherungspflicht sind in § 8 SGB V abschließend aufgezählt.

    Wenn ich durch Gehaltsumwandlungen - z. B. Altersversorgung - das regelmäßige Einkommen reduziere und die JAEG unterschreite, dann tritt Krankenversicherungspflicht ein.

    Es gibt in dem Fall keine Regelung in § 8 SGB V.

    Welcher sollte es sein?

    ich weiß, dass ich mich von der GKV befreien lassen kann, sollte die JAEG mein Einkommen übersteigen.

    Wie ist es aber nun, wenn ich mein Einkommen durch BAV und Jobrad soweit senke, dass ich von meiner Seite aus darunter falle und ansonsten aber darüber bliebe. Kann ich mich dann immer noch befreien lassen, oder funktioniert dies durch aktives Senken nicht?

    Ziel: Ich möchte in der PKV bleiben.


    Noch eine Frage zum Verständnis. Kann mir der Antrag auf Befreiung abgelehnt werden?

    Frage 1: Nein!

    Frage 2: JA!

    Vielen Dank für die Informationen. Leider listet die Beratersuche der BVVB nur Versicherungsberater auf, was mir als Laie aber wenig weiterhilft. Auch die Verbraucherzentrale konnte mir bei der Suche nach Versicherungsberatern nicht weiterhelfen und verwies nur auf die BVVB.

    Doch - wenden Sie aus einen in der Nähe oder suchen Sie einen, der sich überwiegend mit PKV beschäftigt.

    Oder suchen Sie im Internet.

    Oder fragen Sie jemanden, der möglicherweise qualifizierte Versicherungsberater kennt.

    Hinweis: wer das mit den Angestellten im ö.D. und der Beihilfe nicht kennt, der sollte sich auch nicht äußern. Und ja, das gibt es - das konnten die Angestellten im ö. D. wählen: AG-Zuschuss oder Beihilfe und viele haben die Beihilfe gewählt, die mit Übergang in den Ruhestand endet!
    Diese Entscheidung war regelmäßig im erheblichen Umfang nachteilig, wenn der Ruhestand eingetreten ist.

    Dürfen hier ja namentlich nicht genannt werden! Ich kenne mindestens drei bis vier die hier in Frage kommen könnten.

    Geht man über den Verband BVVB werden nicht alle angezeigt, weil viele jungen und neuen Versicherungsberater diesem Verein gar nicht beigetreten sind.

    Sucht man bei Google kommen Versicherungsvermittler und Versicherer.

    Hier könnten aber auch Versicherungsmakler sehr interessiert sein, weil die Mehrprämie aus der Umstellung ja auch verprovisioniert wird. Allerdings könnte die Beratung dann auch tendenziell provisionsorientiert sein.

    Bei einem Versicherungsberater auf Durchleitung achten, also auf den Beratungsnachweis nach § 48c VAG. Verpflichtet zur Annahme und zur Durchleitung ist die AXA/DBV.

    Wichtig ist: auf gar keinen Fall in einen Unisextarif, weil Sie sich damit nach Ansicht der Mitgliedsunternehmen des PKV-Verbandes den Zugang zum Standardtarif verbauen, den Sie mutmaßlich haben könnten.

    Beihilfe Hamburg.

    Was mich irritiert:

    Es wurde bisher gar nicht darauf hingewiesen, dass der Beamte auf Widerruf zweimal das Recht hat die Pauschale Beihilfe zu wählen.

    Einmal als Beamter auf Widerruf und dann bei der Ernennung zum Beamten auf Probe.

    Unabhängig vom ersten Wahlrecht hat man das zweite auf jeden Fall, also unabhängig davon, wie man beim ersten Mal gewählt hat!

    Weil ich ein vorsichtiger Mensch bin, hatte ich zum 1.7.2020 alle meine alten PKV-Verträge auf Anwartschaften umgestellt und nicht sofort gekündigt. Das war so eine gefühlsmäßige Vorsichtshandlung, weil ich bei dem Wechselprozess eine Rückfall-Lösung haben wollte. Seit dem 1.7.2020 zahle ich also monatlich diese Anwartschaft-Beiträge; wohlwissend, das diese Beiträge eher rausgeschmissenes Geld sind, weil ich nicht die Absicht habe, jemals in die PKV zurückzukehren.

    Diese Rückkehrmöglichkeit (Anwartschaft) wäre kostenfrei im Gesetz geregelt. Das war also schon einmal rausgeworfenes Geld.
    Sogar zweimal, weil die vertragliche Anwartschaft gar nicht ausgelöst hätte oder auslösen würde.

    Sie können die Anwartschaft jetzt nur noch zum Ende des Versicherungsjahres mit entsprechender Frist kündigen, wenn sich nicht ein anderes außerordentliches Kündigungsrecht ergibt.

    Wenn Sie Ihre Sorge los werden wollen, dann müssen Sie ein kv-rechtliche Prüfung des Sachverhaltes veranlassen, weil wenn später § 45 SGB X greift, dann hilft Ihnen die vertragliche Anwartschaft ggf. auch nicht und die gesetzliche Anwartschaft nur 12 Monate lang und nur wenn Sie bereits fünf Jahre versichert waren!

    Die Kosten für eine solche Umsetzung liegen bei einem Rechtsdienstleister zwischen 380,80 und 593,10 Euro inkl. Auslagen und USt.

    nd schießt man sich damit nicht ins eigene Knie, wenn eine Beitragserhöhung zwar zunächst für unwirksam erklärt wird, später aber mit einem dann aufgrund der Verzögerung noch höheren Betrag nachgeholt wird?

    Das kann ja nicht passieren.

    Die Beitragserhöhung wird geheilt und damit dann wirksam. In der Regel ab 2020 oder 2921 auch umgesetzt wurde.

    Die Rückzahlungen erfolgen aus Eigenmitteln und werden später nicht umgelegt!

    Andererseits ist der AG Zuschuß zur PKV ein Bestandteil deines Gehaltes. Nicht kürzbar.

    Also eher ist hier Arbeitsrechtlicher Anspruch.


    Das ist ein ein Fall für den Arbeitsrechtsanwalt. oder Gewerkschaftsrechtsschutz oder soweit Rechtsschutzversichert TelefonRechtshilfe des Versicherers.

    Die Kürzung ist korrekt.

    Es handelt sich um eine Entschädigungsleistung.

    "Da die Entschädigung kein Arbeitsentgelt darstellt, muss der Arbeitgeber in dieser Zeit keinen Beitragszuschuss (nach § 257 Abs. 1 Satz 1 SGB V sowie § 61 Abs. 1 Satz 1 SGB XI) zahlen: Das Mitglied trägt die Beiträge allein, hat aber gegenüber der Entschädigungsbehörde einen Anspruch auf Erstattung (§ 58 IfSG). Von der Entschädigungsbehörde erstattete Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung haben keinen Einnahmencharakter und unterliegen nicht der Beitragspflicht im Anwendungsbereich des § 240 SGB V."

    Der AG-Zuschuss kann vom AN bei der zuständigen Behörde als Entschädigung verlangt werden.

    Der Fehler in der Fragestellung ist, dass das Bundesland nicht genannt wird, weil daraus ergibt sich ggf. die zuständige Behörde.

    Es gibt keine Tür über das Ausland - wer so etwas sagt, zeugt, dass er keine Ahnung hat. Warum? Steht oben!

    Es gibt auch keinen Weg über den Ehegatten - warum? Steht oben!

    Es gibt auch keine wirklich relevante Tür über § 204 VVG, außer Vernichtung von Versicherungsschutz - weil so ist es eben in der Regel in solchen fällen.

    Hier führt der Weg in die Grundleistung und den Basistarif. Ob schon jetzt - da fehlt die Höhe der BU-Rente und der letzte ESt-Bescheid.

    Übrigens braucht man für die Beantragung der Grundleistung keinen SoVD und auch keinen VDK (oder oder oder).

    Und bei PKV sind die ungefähr so kompetent, wie die meisten Verbraucherzentralen - eher grenzwertig an der NULL schrammend!

    Tja, in der heutigen Zeit ist es so, dass man diesen Schmalspur-Sachbearbeitern immer alles sagen muss und die richtigen fragen stellen muss, damit man die richtige Antwort bekommt.

    Gilt auch in der Privatversicherungswirtschaft im extremen Maß in dieser Form!

    Man bekommt immer richtige Antworten - stellt aber die falschen Fragen.

    Wir helfen die richtigen fragen zu stellen, aber als Geschäftsmodell und nicht als Give Away in öffentlichen Foren der gesammelten Schwarmdummheit!

    Familienversicherung tritt per Gesetz ein.

    Die kann man nicht beantragen,m die wird angezeigt.

    Auf der Basis eines Fragebogens (Anzeige) und geforderter Nachweise (ESt-Bescheid) wird dann gemäß Gesetz der Bescheid erteilt.

    Der kann positiv oder negativ sein.

    Dann geht man ggf. - negativer Bescheid - in das Widerspruchsverfahren.

    Wenn man sich wegen Versicherungspflicht über ALG 1 doch eine Krankenkasse ausgesucht und angemeldet hatte, warum hat man da nicht ....??? Also gleich?

    Aber es tritt per Gesetz ein - hier offensichtlich rückwirkend!