Beiträge von GKV Rueckkehr

    Muss mal sehen, kann und will nichts versprechen. Gibts da einen besonderen Bonus?

    Nein, es gibt keinen besonderen Bonus und die Frage ist doch hinfällig: bei Entfall der Beihilfe haben Sie kein außerordentliches Kündigungsrecht, ein Wechsel der PKV ist völlig sinnlos und wenn sie einen weiteren Versicherungsvermittler einschalten, dann will der doch auch nur etwas verkaufen, weil er sonst kein Geld für seine Bemühungen verdienen kann!

    Die Frage war doch geklärt!

    "Wo ist denn jetzt das Problem?

    Die DBV bzw. AXA, weil es keine DBV mehr gibt, hat doch Angebote.

    Ok - je nach Ausgangslage sind es teilweise komplexe Modelle, aber es gibt sie!

    Entweder wenden sie sich direkt an Ihre PKV oder an den zuständigen Versicherungsvertreter oder -makler oder lassen sich unabhängig - aber kostenpflichtig - von einem Versicherungsberater beraten, der sich mit PKV auskennt!

    Wo ist denn jetzt das Problem?

    Die DBV bzw. AXA, weil es keine DBV mehr gibt, hat doch Angebote.

    Ok - je nach Ausgangslage sind es teilweise komplexe Modelle, aber es gibt sie!

    Entweder wenden sie sich direkt an Ihre PKV oder an den zuständigen Versicherungsvertreter oder -makler oder lassen sich unabhängig - aber kostenpflichtig - von einem Versicherungsberater beraten, der sich mit PKV auskennt!

    Liebe/r GKV Rueckkehr , Du scheinst Dich ja hier auszukennen. Nun lebt das Forum davon, dass jemand Fragen stellt und Wissende ihr Wissen teilen. Eine individuelle Rechtsberatung im Einzelfall ist nicht möglich, die ist den Profis vorenthalten. Dafür werden sie bezahlt und dafür haften sie. Möchtest Du dem Fragesteller empfehlen, sich direkt an einen Profi zu wenden? Dann schreib das doch einfach.


    Ansonsten finde ich es schön, wenn wir hier Fragen von allgemeinem Interesse konstruktiv beantworten.

    Meine Empfehlung ist immer sich ausschließlich an einen Profi zu wenden, der so etwas hauptberuflich macht!

    Man kann Fragen nur dann beantworten, wenn alle Fakten des Falles vorliegen!

    Die Thematik ist komplex und immer nur bezogen auf den konkreten Einzelfall zu bearbeiten und zu beraten.

    Du hast recht, wir haben unterschiedliche Vorstellungen/ Meinungen. Aber das ist normal.

    Da bist Du aber nicht Alleine!

    Aber - bei welcher PKV ist er denn, weil es gibt ja bei einigen Gesellschaften Möglichkeiten Studenten günstig zu versichern!

    Ansonsten zur Frage: es gibt keine Unterstützung, außer BaFög, Grundleistung, etc.

    Möchtest Du genauer ausführen, warum und von welcher Gesellschaft dringend abzuraten ist?

    Ich habe die Gesellschaften aufgrund guter persönlicher Erfahrungen, oder guter Erfahrungen im Kollegenkreis, sowie Empfehlungen bei Stiftung Warentest in den Ring geworfen.

    1. nein!

    2. Kollegen und Freunde - weil die fachlich auch so versiert sind!

    3. PKV ist eine Entscheidung für das Leben!

    Beim Wechsel in der Gesellschaft ist nur für Mehrleistungen eine Risikoprüfung zulässig und ja, die gibt es dann bei Beamten.

    Der Bedarf ist bei Beamten ganz anders.

    Eine Anwartschaft ab Beginn ist in der Konstellation unzulässig - ein Optionstarif wäre ggf. möglich, aber nicht jeder bietet Wunschoptionen.

    Die Frage war, ob man es jetzt macht, weil man vielleicht in ein paar Jahren Professor wird oder auch nicht und ggf. auch nur auf Zeit oder ggf. auch für immer und die Antwort war nein.

    die aussage war, dass es professioneller Hilfe im sinne eines Coaching bedarf, weil hier eine Entscheidung getroffen werden müsste, die unter Umständen nicht einfach zu korrigieren ist. Dazu braucht es jemanden, der sich auskennt, der nichts vermitteln will und die Folgen unterschiedlicher Entscheidungen abbildet.

    Welcher Teilnehmer hier im Forum soll das denn können?

    Auf der Basis von Erfahrungen von Kollegen, die beruflich etwas ganz anderes gelernt haben und tun?

    aber man sollte später zumindest ohne Gesundheitsprüfung wechseln können, wenn die tarif halbwegs vergleichbar sind.

    Man kann nicht ohne Gesundheitsprüfung wechseln - also nicht den Versicherer!

    Und wenn man einen -Tarifwechsel beim Versicherer macht, dann geht das auch nicht ohne Risikoprüfung für Mehrleistungen und ansonsten sind es Minderleistungen. Es bedeutet aber, das es mehr als ein Tarifwerk/-system gibt.

    Debeka, HUK, LVM und Concordia ist ein bunter Strauß aus wirklich gut, gut bis mittelmäßig und dringend abzuraten.

    Wer berät einen denn da?Sorry, aber man sucht sich unabhängigen Rat und den gibt es nur dort, wo man die Beratung bezahlt. Nicht beim Versicherer, dessen Versicherungsvertreter, angestellten Außendienstmitarbeiter oder Versicherungsmakler und kaufen tut man dann dort, wo man laut Beratung wohl am Ehesten gut aufgehoben ist!

    Also Muenchner: das war jetzt nix bis wenig.

    bin mir nicht sicher, ob dieser Kommentar hilfreich ist. Wie lauten denn die richtigen Fragen?

    In Abhängigkeit vom konkreten Fall, sind es immer andere!

    Was bringt es also, wenn ich hier welche hinschreibe?

    Das ist wie ist "55" - ein ständig wiederholter Mythos mit dem Niveau eines schlechten Märchens!

    Wer das Sozialrecht kennt und beherrscht, wird wissen, welche es sind. Wer es nicht beherrscht, würde es gerne wissen - bringt aber nichts, weil es um Lösungen geht und um !"Was ist zu beachten"!

    Letzter Tip: Mal mit dem Thema nichtiger Verwaltungsakt beschäftigen und sich schlau machen, wie oft es alleine bei dem Thema darum geht!

    Oder einen SGB V Kommentar in die Hand nehmen und sich wundern, wie viele Seiten lang § 5 besprochen wird, bevor die einzelnen Absätze und Nummern in den Absätzen besprochen werden.

    Es gibt wenig Paragraphen zu denen es so viel Kommentierung gibt!

    Wahrscheinlich geht es um die Fragen nach dem Alter (Schon 55?) und dem Beginn der pKV ("Normale" oder "besondere" Verdienstgrenze?).

    Schon 55 ist eine Frage, die man stellen könnte, aber eigentlich ist sie irrelevant!

    Im Zusammenhang mit einer anderen Frage, könnte es relevant werden!

    Aber man fragt nicht nach alter, sondern nach Geburtsdatum - ich will kein Alter wissen, sondern ein Geburtsdatum!

    Das mit "welche JAEG" gilt ist schon relevant!

    Irgendwann landen die Fälle immer bei uns!

    Dann wenn es schief geht!

    Das schreit nach "fehlerhafter" Struktur weil bereits "JAEG" falsch verstanden wird!

    Es geht um die nächsten 12 Monate ab Beginn der Beschäftigung oder der Veränderung und nicht um dieses Jahr und auch nicht um ein Kalenderjahr!

    Aber hier läuft etwas ganz anderes schief ..... viel Erfolg! Laien fummeln im Sozialrecht ...... Wahnsinn!

    Und wieder werden Fragen nicht gestellt und deswegen auch nicht beantwortet oder beachtet!

    Es gibt bereits mehrere Bundesländer in denen das mit der pauschalen Beihilfe umgesetzt ist:

    Berlin, Brandenburg, Bremen, Thüringen und in Sachsen steht es im Koalitionsvertrag!

    In Schleswig Holstein, Rheinland-Pfalz und auch in Baden-Württemberg steht es zur Diskussion!

    Ansonsten ist die Basis für die Überlegung im Ansatz grundsätzlich schon falsch. Der Beitrag wird ja für jedes Eintrittsalter im Voraus für die restliche Laufzeit bemessen und die Kalkulation der Nicht-Beamten-Tarife unterscheidet sich regelmäßig gravierend!

    Dagegen steht alles unwahrscheinliche: wird man Professor? Wenn ja als BaP oder BaZ?

    Sie brauchen professionelle Hilfe!

    Das Studium ist nicht beendet, die Befreiung gilt und unter 20 Stunden in der Woche ist das Werkstudent!
    Es gibt ggf. ausnahmen, aber die Prüfung ist umfassend und aufwändig und sie werden kaum die dafür notwendigen Unterlagen hier einstellen wollen!

    Frage 1: nein, außer .....

    Frage 2: wenn man als Arbeitnehmer in der GKV krankenversicherungspflichtig wird, kann man sich sofort bei der GKV anmelden.
    Die PKV kündigt man später rückwirkend.

    Frage 3: die Frist sind drei Monate für ein rückwirkende Kündigung. Exakte Details findet man in § 205 Abs. 2 VVG.

    Frage 4: einen Nachweis Eintritt Versicherungspflicht oder Familienversicherung oder Anspruch auf Heilfürsorge.

    Bei einer freiwilligen Mitgliedschaft gibt es regelmäßig Stress!

    P.S.: wenn sie umbedingt wollen, dann kann man das basteln! Kostet aber Geld!

    Wenn man die Lösung nicht kennt oder nicht findet, dann wendet man sich an jemanden, der es beruflich macht!

    Wurde die Frage nach dem Geburtsdatum gestellt?

    Wurde gefragt, wie lange Sie exakt in der PKV versichert sind? Exakt meint ein Format tt.mm.jjjj inkl. der Angabe der konkreten Vorversicherung!

    Sie sprechen ständig von der Bemessungsgrenze, also der besonderen JAEG, und eben nicht von der JAEG?

    Wurde gefragt ob Sie eine Gewerbe haben - da beginnt bei einer Photovoltaik-Anlage au dem Dach!

    Und ja - ich habe noch mehr Fragen! Die wirklichen habe ich immer noch nicht gefragt, weil ich den mitlesenden Schwarm nicht erhellen werde!

    Sie geben oben Werte Ihres Einkommens an und ich habe immer und sofort 2 - 4 weitergehende Fragen dazu?

    Und ja, ich habe in jedem Fall eine passende Lösung!

    Aber ich mache keine Ausschnittsberatung - ich mache entweder eine richtige Beratung, die vollumfänglich ist, oder ich mache nichts!

    Warum? Weil ich haften werde, für das, was ich tue und sage und das tue ich auch sehr gerne!
    Dazu bekomme ich alle Informationen oder ich tue es nicht!

    Ganz oder gar nicht, richtig und nicht so ein bisschen, rechtssicher und nicht bruchstückhaft!

    @cell_2k6

    Ich finde Deine Idee mit bAV wenig passend. Weil bAV hat auch wieder viele Aspekte, die man mit einem bAV-Experten besprechen sollte und man muss es sich eben auch gut überlegen, weil das ist eine langfristige Entscheidung!

    Das soll nicht heißen, dass man nicht eine langfristige Entscheidung bAV treffen kann oder soll - ich finde den Zeitpunkt unglücklich, weil das Kind noch nicht geboren ist!

    Eigentlich liegt die Lösung auf der Hand und alle dazu relevanten Aspekte sind sogar schon genannt. Nur die Lösung sieht keiner, weil sie keiner kennt - so ist es eben!

    Es sind eben nur noch drei Fragen zu stellen und zu beantworten und dann könnte ich sagen, wie es am Besten umgesetzt werden sollte - rechtssicher, kostengünstig, ohne wirtschaftliche Verluste oder Einbußen!

    Ja ja, ist schon klar, Du versuchst Dich gerade in vier geheimnisvollen Worten an Einzelfällen abzuarbeiten, die noch auf andere Weise nach 55 den Sprung in zB eine GKV-Familienversicherung geschafft haben. Es gibt da ja auch noch ein paar mehr Ausnahmeerscheinungen.


    Die Regel ist das aber nicht, die Regel ist nach wie vor - und es steht wirklich überall geschrieben - und es hat sich seit Jahren nichts daran geändert - das es fast unmöglich ist, mit 55 noch in die GKV zu wechseln.


    So seist Du selbst einer der wenigen zufriedenen GKV Rueckkehr er, ist dieses Glück doch vielen Leuten nicht zuteil geworden. ....... Das Ganze spielt hier in dem Thema vom Fragesteller übrigens gar keine Rolle.


    Die Aussage, dass das 55 Lebensjahr eine Schallmauer ist, ist falsch!

    Selbst 655 als Alterssangabe ist in der absolutistischen Form falsch!

    Und NEIN - es geht nicht um Einzelfälle!

    Es geht immer um die Gesamtschau im konkreten Einzelfall.

    Und was irgendwo und vor allem überall geschrieben ist, ist deswegen noch nicht richtig!

    Der hier zu Grund liegende Fall ist übrigens sehr langweilig und die Fragen einfach zu beantworten - aber ich antworte nur, wenn man mich für die Antworten bezahlt! Das ist ein grundsätzliches Prinzip - weil ich es alles ganz exakt und mit Rechtsgrundlagen weiß und beurteilen kann und vor allem auch darf!

    Ich will gar nicht viel Geld - ich bin sogar sehr preiswert - aber ich muss bei den meisten der Beiträge hier heulen - und weil es kostenlos eben nur tendenziell pauschalierte und nie richtige Aussagen gibt - weil sie nie exakt richtig sind, sind sie falsch - nehme ich eben Geld!

    Es ist übrigens auch sehr aufwändig ständig auf der Höhe der zeit zu sein und jede Regelung inkl. den Veränderungen zu kennen!

    Nur ein Punkt: Ihr vertretet hier die Ansicht, dass eine Person durch das Unterschreiten der JAEG kv-pflichtig wird - dabei habt ihr alle noch nicht die DREI entscheidenden Fragen gestellt, die vorrangig zu stellen sind!

    Die vierte und fünfte Frage ist tatsächlich bereits beantwortet.

    Dafür seid ihr aber schon - und das auch völlig unstrukturiert bei der Erhaltung von Rechten und Anwartschaften ...... aber das auch ohne Fragen zu stellen!

    Natürlich gibt es dazu sichere Auskünfte. Das ist kein Hexenwerk, wenn man fachlich versiert ist.

    In Deinem Fall vermischt Du mehrere unterschiedliche Aspekte und stellst offensichtlich die falschen Fragen - denn nur die korrekte Frage führt zur korrekten Antwort:

    Befreiung
    Versicherungspflicht
    Auswirkung in der Zukunft

    Wenn man es nicht ausprobiert, wird man nie Wissen, ob Rechtssicherheit möglich wäre!