Beiträge von GKV Rueckkehr

    Wenn gesagt wird, dass die Leiden im Alter zunehmen, stellt sich die Frage welche Leiden schon da sind.

    Die erste Frage wäre die, der Erreichbarkeit?

    Sollten Vorerkrankungen vorliegen. so weiß ein Experte ob und wie man noch den Versicherungsschutz erreichen kann.

    Die nächste Frage ist die der Finanzierbarkeit?

    Das gilt auch in Abhängigkeit der Frage, was man mit dem Versicherungsschutz erreichen will?

    Was ist denn jetzt der konkrete Absicherungswunsch und was soll damit erreicht werden?

    Geht es um Komfortzuschläge?
    Wahlleistung Unterkunft?
    Geht es um die Möglichkeit der privatärztlichen Wahlleistung?
    Welche Vorerkrankungen liegen vor?
    regelmäßige Einnahme von Arzneimitteln?
    Beschwerden??
    Diagnosen?

    Warum reicht ein Tag Arbeitslosigkeit nicht? Muss es mindestens ein Monat sein? Oder ist die Sperrzeit wegen des Aufhebungsvertrags das Problem?


    Warum sollte man solche Fragen beantworten?

    Die Antwort an sich bringt nichts, weil dann immer weiter gestochert werden würde.

    Es beginnt doch damit, dass zu Vorderst der letzte ESt-Bescheid zu prüfen ist - der liegt meiner Kenntnis nach nicht öffentlich vor, oder?

    Dann stellt sich die Frage, was regelmäßiges Einkommen ist? Denn ein Tag ohne Einkommen ist ja nicht regelmäßig, oder?

    Ich könnte auch über die Fiktion des nachgehenden Leistungsanspruches diskutieren. Aber mit wem und warum?

    Entweder man wird versicherungspflichtig in der GKV, oder nicht!

    Entweder es tritt Familienversicherung ein, oder nicht! In dem gefragten Fall nicht, das wurde ausgesagt und das ist auch nicht fraglich oder zu diskutieren!

    Wer zurück will, der muss entweder konstruieren oder hoffen, dass es passiert!

    Schwarmintelligenz ist weder hilfreich noch vorhanden und die meisten Artikel im Internet sind fehlerhaft oder unvollständig. Das ist auch der Tatsache geschuldet, dass man Vieles prüfen muss und das immer im konkreten Einzelfall. Jeder Fall ist anders.

    Und selbst wenn es Einem gelingt - ohne qualifizierte fachliche Beratung oder Prüfung - schwebt das Damoklesschwert der Nichtigkeit des Verwaltungsaktes über dem Geschehen.

    P.S.: eine Frage beantworten ist nicht die Lösung, weil ein Ratschlag sollte begründet sein und dieser Rat bedarf der vollständigen Prüfung jedes Details. Deswegen werden Menschen, die das können keine einzelne isolierte Frage beantworten!

    Dr. Schlemann ist kein Versicherungsberater, sondern ein Versicherungsmakler!

    Das ist ein Versicherungsvermittler!

    Der bekommt Provisionen (hier aber Courtage genannt) für die Vermittlung von Versicherungen und darf Verbraucher nicht gegen Honorar "beraten"!

    Sorry, aber was korrekturbedürftig ist, muss man auch klarstellen!

    Nach welcher Zeit als Angestellter könnte ich wieder in die Selbständigkeit - ohne die ges. Krankenkasse verlassen zu müssen?

    Aua, weil das tut weh. Das sollte man vorher prüfen. Auch ob und wie die Selbstständigkeit und die Tätigkeit als Arbeitnehmer bewertet wird.

    Entweder macht das ein professioneller Berater mit entsprechendem fachlichen Hintergrund oder man lässt es die Krankenkasse tun und steht im schlimmsten Fall vor den Scherben seines eigenen Handelns.

    Die Frage war unmissverständlich. Beratung tut Not.

    Beratung für kleine Honorare bieten wir an.

    Auch ein Coaching ist möglich.

    Vor den Angeboten, die oben angesprochen, muss ich warnen. Hier droht in vielen -Fällen Nichtigkeit des Verwaltungsaktes und diese Auslandsmodelle sind oft seht teuer - im vier- bis fünfstelligem EuroBereich. völlig unangemessen.

    Auslandsmodelle müssen wirklich zu 100% korrekt und real umgesetzt werden. Scheinarbeits- und -mietverträge sind keine nachhaltige Basis.

    3 Monate Ausland und dann 9 Monate ein 500 Euro Job in Deutschland sind auch nicht wirklich schlau.

    Herr Schlemann, Sie meinen aber nicht diese merkwürdige Veranstaltung in Kassel, oder?

    Der Eintritt der Versicherungspflicht ist oft ein Ausnahmetatbestand. Das wäre zu prüfen.

    Dazu muss man wissen, welcher Versicherer und welcher Tarif, ob erfolgsabhängige oder garantierte BRE?

    Wenn man es parallel fortführt müsste man das 3 Monate und einen Tag lang tun oder die Vorlage des Folgeversicherungsnachweises entsprechend § 205 Abs. 2 VVG verzögern.

    Ob das ein Laie rechtssicher schafft? Da habe ich Bedenken.

    Mein Freund Lange Oog hat mich eingeladen.

    Zitat

    Meine Frage nun: Wenn mein Mann seinen Betrieb abmeldet, kann er dann familienversichert bei mir sein, obwohl ich freiwillig gesetzlich krankenversichert bin, da ich s.o. über der Bemessungsgrenze liege.

    Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, dann geht das.

    Professionelle Beratung dazu bieten wir seit 2013.

    Seit dem haben wir pro Jahr ungefähr 200-300 Fälle begleitet.

    Unabhängig von der Technik möglicher Wege und möglichen Rechtsfolgen, wie z. B. die Nichtigkeit des Verwaltungsaktes, sind auch Themen wie die Erhaltung erworbener Rechte und gebildeter Anwartschaften zu beachten.

    Wovor wir warnen sind die Dienstleister in der Schweiz oder United Kingdom, die mit Auslandsmodellen und Scheinverhältnissen für Honorare oberhalb von 1.000 Euro bis in den fünfstelligen Bereich hin arbeiten. Diese Modelle sind oft nicht nachhaltig und rechtskräftig.