Hi,
Punkt 1: Ja, grundsätzlich kann das Riester-Kapital für PV-Anlagen entnommen werden, wenn es die Anforderungen für die Maßnahme "Erneuerung der Heizungsanlage" erfüllt. Dazu ein PDF angehängt. Zitat daraus:
"Gegenstand der Förderung sind die Errichtung oder Erweiterung von Solarkollektoranlagen zur thermischen Nutzung, die mindestens einem der folgenden Zwecke dienen:
– Warmwasserbereitung,
– Raumheizung,
– kombinierte Warmwasserbereitung und Raumheizung.
Solaranlagen mit Kollektoren ohne transparente Abdeckung"