Hi Karl-Heinz
Willkommen im Forum!
Stell am doch am besten Deine Frage in einem der bereits existierenden Threads dazu:
Hammer Urteil gegen Banken. Gebühren für Girokonto nicht rechtens
oder
FAQ zum BGH Urteil Kontoführungsgebühren
LG
Hi Karl-Heinz
Willkommen im Forum!
Stell am doch am besten Deine Frage in einem der bereits existierenden Threads dazu:
Hammer Urteil gegen Banken. Gebühren für Girokonto nicht rechtens
oder
FAQ zum BGH Urteil Kontoführungsgebühren
LG
Hi!
Annika und Anja haben dazu vor einiger Zeit eine Podcast-Folge aufgenommen.. vll hilft das ja https://aufgeldreise.podigee.io/62-gemeinschaftsdepot
Finde, dass da einige sehr gute "Knackpunkte" erwähnt wurden
SachsenMartin genau - danke fürs taggen!!
Löschung eines Accounts führt die Moderation durch.
Siehe Forum-AGBs
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Mark371 wenn Du Deinen Account löschen möchtest, schreib uns kurz eine Mail an die genannte Adresse
Xenia Ist es möglich, diesen Thread zu schließen. Wir weichen m.E. stark vom eigentlichen Thema ab. Vielen Dank!
ich sehe das ähnlich!
Deshalb schließe ich nun den Thread
Hello!
Wir haben jetzt einen weiteren Thread zum BGH-Urteil:
FAQ zum BGH Urteil Kontoführungsgebühren
Der Thread ist vor allem für den Austausch und Eure persönlichen Erfahrungen, die ihr im Zusammenhang zur Rückforderung der Kontoführungsgebühren gemacht habt.
Und es sind noch zusätzlich die FAQs drin, die wir bisher von Euch erhalten haben.
Hallo Forum-Community!
Nachdem das Thema wahrscheinlich mehrere von Euch betrifft, möchten wir hier noch einen separaten Thread öffnen.
Hier könnt ihr Euch untereinander zu Euren Erfahrungen, Schwierigkeiten oder vll auch Erfolgen zur Rückforderung der Kontoführungsgebühren austauschen.
Vorab die FAQs, die wir bisher von Euch erhalten haben:
1. Gilt das Urteil auch, wenn Du das Kontomodell gewechselt hast?
Du kannst auf unterschiedliche Weise Dein Konto wechseln. Wenn Dir Deine Bank unterschiedliche Modelle anbietet und Du Dich für ein neues Modell entscheidest, dass Dir mehr bietet, hast Du mit dem Kontowechsel den neuen Gebühren zugestimmt. Das Urteil greift in solchen Fällen nur, wenn sich nach Deinem Wechsel die Gebühren verändert haben.
Hat Deine Bank aber neue Kontomodelle eingeführt und Dich einfach in ein neues, teureres Modell eingeordnet, sieht es anders aus. Sie hat Dein Schweigen als Zustimmung gewertet. Diese neu eingeführten Gebühren sind nach der BGH-Rechtsprechung also unwirksam. Es gelten die bei Kontoeröffnung vereinbarten Preise.
Studentenkonto - Wenn Du zunächst ein Studentenkonto hattest und die Gebühren sich nach Deinem Abschluss oder bei einem bestimmten Alter geändert haben, greift das Urteil nicht. Du wusstest bereits beim Eröffnen des Studentenkontos, dass die Gebühren nur für diesen Zeitraum so günstig sein würden. Mit dem Eröffnen hast Du also einer zukünftigen Erhöhung zugestimmt.
Aktionskonto - Einige Banken verlangen für das erste Jahr eine niedrigere Gebühr, das Konto wird danach teurer. Auch in solchen Fällen greift das Urteil unter Umständen nicht. Da Du bereits bei Kontoeröffnung wusstest, dass es später teurer wird, hast Du über die Vertragsbedingungen den neuen Gebühren zugestimmt.
2. Kannst Du die Gebühren auch zurückfordern, wenn Du das Konto schon gekündigt hast?
Du musst keine laufende Geschäftsbeziehung haben, wenn Du die Gebühren zurückforderst. Auch nach einer Kündigung kannst Du zu Unrecht kassierte Gebühren zurückverlangen – allerdings nur innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren.
3. Kannst Du die Gebühren auch bei Kreditkarten oder Depots zurückfordern?
Ja. Der Bundesgerichtshof hat über eine allgemeine Klausel zur Änderung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen entschieden. Hat Deine Bank mittels fingierter Zustimmung die Gebühren bei einer Kreditkarte oder einem Wertpapierdepot erhöht, dann ist auch eine solche Änderung unwirksam.
4. Musst Du nach dem Urteil Gebührenerhöhungen akzeptieren?
Wenn Deine Bank die Gebühren erhöht, musst Du die Änderungen nicht akzeptieren. Machst Du gar nichts, kann die Bank Dir die Gebühren nicht berechnen. Abhängig von ihrer Kundenstrategie wird sie dann entweder Dein Konto zu den bisherigen Gebühren weiterführen oder Dir eventuell kündigen.
5. Darf die Bank Dir kündigen?
Banken können Dir Dein Girokonto ohne Nennung von Gründen kündigen. Ausnahmen gelten nur, wenn Du ein Basiskonto hast. Auch bei Sparkassen kann die Kündigung für das Institut schwieriger sein, da in einigen Bundesländern die Sparkassengesetze festlegen, dass sie Dir ein Konto eröffnen müssen.
6. Sollest Du jetzt sofort die Gebühren zurückfordern?
Die Banken warten zurzeit auf die Urteilsbegründung. Wenn Du Dich jetzt schon an sie wendest, werden sie vermutlich zunächst abblocken. Durch die Verjährungsfristen hast Du auch Zeit. Du musst also nicht sofort aktiv werden.
7. Musst Du die Zinsen selbst berechnen?
Neben den zu viel gezahlten Gebühren kannst Du auch Zinsen von der Bank verlangen. Die kannst Du selbst berechnen, oben zeigen wir Dir den Rechenweg. Du kannst aber auch einfach von der Bank verlangen, dass sie die Zinsen berechnet. So haben wir es auch in unserem Musterschreiben gemacht.
8. Was machst Du als Commerzbank-Kunde?
Die Commerzbank hat in der Woche, in der das Urteil verkündigt wurde, ihre Schreiben zu kommenden Gebührenerhöhungen an ihre Kunden geschickt. Die Formulierung in diesen Schreiben ist nun nicht mehr rechtmäßig. Die Bank wartet die Urteilsbegründung ab.
Für Dich besteht zunächst kein Handlungsbedarf. Wir gehen aber davon aus, dass die Bank die Gebühren trotzdem erhöhen wird. Sie wird Dir also ein neues Schreiben mit einer neuen Formulierung schicken. Dann musst Du Dich entscheiden, ob Du so zufrieden mit der Bank bist, das Du bleiben willst und die Gebühren zahlst.
9. Kannst Du auch bei Deinem Geschäftskonto Gebühren zurückfordern?
Das ist noch unklar. Die Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch, die eine Überprüfung von allgemeinen Geschäftsbedingungen erlauben, gelten grundsätzlich auch gegenüber Geschäftskunden.
Aber: Der BGH stützt sich mit seinem Urteil auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Der wiederum nutzt die Richtlinie über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (Richtlinie 93/13). Das spricht gegen die Annahme, dass das BGH-Urteil auch für Geschäftskonten gilt.
10. Gilt das BGH-Urteil auch bei Negativzinsen?
Die Art und Weise, wie Deine Bank die Negativzinsen eingeführt hat, ist entscheidend. So haben viele Banken ihre Kunden angeschrieben und sie auf die Negativzinsen hingewiesen. Wenn die Kunden nicht reagiert haben, haben die Banken dann nicht einfach den Zins genutzt, sondern die Konten gekündigt. Das Urteil greift bei einer Kündigung nicht.
Bei Negativzinsen im Tagesgeldbereich sieht es in vielen Fällen anders aus. Sollten die Zinsanpassungen unwirksam sein, werden die Gerichte wohl eine „ergänzende Vertragsauslegung“ vornehmen und die Zinse anpassen. Dafür nutzen sie einen geeigneten Index. So sind sie auch bei Prämiensparverträgen vorgegangen. Allerdings hast Du mit einem Tagesgeldkonto einen Vertrag abgeschlossen, der bereits variable Zinsen enthielt.
(Quelle: https://www.finanztip.de/girokonto/bankgebuehren/ dort findet ihr sonst auch alle weiteren Details zum BGH-Urteil)
LG
Guten Morgen!
Ich wollte Euch kurz unseren Blog-Beitrag dazu dalassen, sozusagen als Status quo und unsere Einschätzung des Geschehens:
https://www.finanztip.de/blog/…viele-agbs-nun-ungueltig/
Und wenn jemand aus der Community überlegt sich die Gebühren zurückzuholen, kann gerne in unserem Ratgeber das Musterschreiben dazu runterladen (und wenn nicht, dann nicht )
Alles anzeigenIch nutze leider keine anderen Foren, aber das Navi in meinem VW Passat und Google, daher: Eine Echtzeitdatenbanksuche mit gerankten Vorschlägen, die man direkt anklicken kann nach Eingabe des zweiten Buchstabens.
"a" nix passiert
"al" Vorschläge: Allianz Produktname x, Allianz Produktname y, Alligator, Aldi Süd
"all" Alles mit Allianz wird verstärkt angezeigt
"faz depot": die bewussten Fundstellen mit dem Ungeheuer von Loch Ness werden angezeigt ?
Idealerweise sind die Vorschläge auch getaggt mit dem Fundort.
Und ja, ich weiß, dass VW und Google als Benchmark unfair sind, aber ich bin kein IT-Experte, evtl. gibt es inzwischen solche Tools als kostengünstige Add-On für bestehende Datenbanken bzw Forensoftware?
Das klingt echt nach nem guten Feature!
Danke, ich nehms mal mit und schau ob und inwiefern das technisch realisierbar ist
@Vino Verde
Wenn Du die Löschung möchtest - wird erledigt. Aber wie gesagt, Deine themenbezogenen Beiträge und Dein Wissen sind ja super! Find ich schade, aber respektiert ich.
Aber ganz kurz bzgl. "öffentlich an den Pranger". Das war eigentlich nicht meine Absicht, aber ich möchte hier dennoch ganz deutlich und offen (und somit auch öffentlich) klarstellen, dass es einen gewissen höflichen und respektvollen Umgang hier im Forum gibt, an den sich alle halten sollten.
Hey @Vino Verde unterlass in Zukunft Aussagen, wie diese
So eine Art Tick - vll eine Zwangshandlung?
Fühlst Du dich manchmal vom Bankomaten gemobbt, wenn er mal wieder keine 5er parat hat?
oder
Ich bin ohne diese entscheidende Info- mea culpa, mea maxima culpa - davon ausgegangen, dass hier jdm. einen richtigen Hau und hab mir einen Spass draus gemacht. So what? Offensichtlich wurde der ironische Beitrag total ernst genommen. Egal.
Die sind weder höflich noch konstruktiv oder gewinnbringend für den Thread oder die Mitglieder.
Andere Teile Deiner Beiträge (die Themen-/Fragenbezogen sind) sind ja gut und berechtigt, aber Anspielungen auf den Geisteszustand anderer Forumsmitglieder wird von uns nicht weiter toleriert. Last call.
Liebe Grüße
Xenia
Hi Leute!
Erst mal Danke Euch allen
Und dieses Wochenende hab ich wirklich nicht reingeschaut - aber Lektion gelernt Sorry!
Aber bamf Du hast das doch eh super gelöst - einfach drunter geschrieben, dass Du das nicht ändern kannst und auf den richtigen Link verwiesen.
Also sorry nochmal!
Schönen Start Euch allen in die Woche!
Hey bamf !
Sorry, hab dieses Wochenende leider nicht ins Forum geschaut - der Link ist geändert und sollte nun so funktionieren wie beabsichtigt
Liebe Grüße
Xenia
Hi alle zusammen!
Nachdem hier auffallend nur gute Bewertungen abgegeben werden, wäre auch interessant zu wissen, ob jemand auch mal nicht so positive Erfahrungen gemacht hat?
Oder welche weiteren Versicherungen (z.B. auch für die Altersvorsorge) wurden Euch außer einer BU angeboten?
LG
Xenia
Kann Euch das im Moment nicht zeitnah versprechen, aber wir habens aufm Sender!
Hi!
Also ein Text-Update ist geplant, aber das Produktangebot hat sich in den letzten Jahren nicht wirklich verändert..
Spannend wirds dann, wenn, ob und inwiefern sich eine mögliche Riester-Reform in den nächsten Jahren auswirkt.
Hi DonkeeeyKong
Saidi macht nächste Woche (Dienstag) genau zu diesem Thema einen Podcast - vll hörst Du da mal rein..
Im Ratgeber ist aber auch vermerkt, dass eben umstrittene Branchen nicht immer ausgeschlossen werden können, weitere Details dazu erklärt Saidi in einem Video (
Liebe Grüße
Xenia
Leute..
Bitte konstruktiv und sachlich bleiben. Beleidigungen u.ä. werden hier im Forum nicht geduldet.
Status-Update:
Die zwei Threads "Greensill Bank Einzahlung" und "Greensill Bank geschlossen - Hilfe was passiert mit den Spareinlagen" wurden zusammengeführt.