Beiträge von gspr

    Vom Mieter wurde ein am 31.1. die Angabe gemacht, dass ein Arbeitsvertrag besteht. Dieser Vertrag wurde zum 31.1. im beiderseitigen Einvernehmen aufgehoben. Ist das ein ausreichender Grund den Mietvertrag zum 1.3. aufzuheben. Ein Einzug hat noch nicht Stattgefunden