Beiträge von 68td

    Das verstehe ich jetzt nicht ganz.


    Ich bin nicht selbständig, sondern angestellt und rv pflichtig. Meine Frau ist verbeamtet und damit nicht rv pflichtig. Wird sind beide unmittelbar förder berechtigt. Ich habe keinen Riestervertrag. Da meine Frau die ganzen Zulagen bekommt, macht dieser wohl für mich auch keinen Sinn.


    Meine Erkenntnis war eigentlich, dass es sich lohnt den Vertrag meiner Frau weiterzuführen, er aber immer auf den Mindesteigenbetrag für die Zulagen anzupassen ist. Wenn dann die 3 Kinderzulagen wegfallen, müsste man wieder schauen ob eine Stilllegung sinn macht. Die 2100 Euro für die Steuer verdoppelt sich nicht bei gemeinsamer Veranlagung, wenn man nur einen Vetrag hat.


    Vielleicht kannst du mich korrigieren, wenn ich mich täusche.

    Danke für deine ausführliche Antwort!!!


    D.h. auch wenn das Produkt an sich schlecht ist, macht es für meine Frau (die die Zulagen bekommt) Sinn es noch weiterzuführen, da sie ja noch die Zulagen bekommt, solange es Elterngeld gibt. Dannach zu kündigen macht sicher wenig Sinn, da sonst die Zulagen weg sein.


    Meine Frau ist übrigens doch nicht rv pflichtig, da verbeamtet. War mein Fehler, sollte aber keine Rolle spielen.

    Super Danke!


    1. Das mit den 4% war mir bewusst. Es ging mir eher darum ob es zutrifft, dass es keinen Sinn macht mehr als das Minimum für die Zulagen einzuzahlen. Wenn ich dich recht verstehe, dann ist die Antwort "Nein".


    2. Du meinst, die Fonds müssen dann mindesten 3% bringen, damit überhaupt mal die Kosten ausgeglichen sind?


    3. Viele Beträge erhöhen sich ja bei der gemeinsamen Veranlagung. Der Gedanke war, dass sich dadurch auch die 2100 verdoppeln. Wenn aber auch bei gemeinsamer Veranlagung maximal 2100 geltend gemacht werden (auch wenn nur eine Person einen Vertrag hat) ist es klar.


    4. In wie fern war der eh so schlecht? Wenn ich jetzt nach 5 Jahren kündige, habe ich die ganzen Vertragskosten rausgeschmiessen.

    Oh, das ging ja schnell.


    rv-pflichtig sind wir beide (seit meinem Wechsel aus der Grenzgängertätigkeit nach DE). verbeamtet ist nur meine Frau.

    Einen Vertrag hat nur meine Frau.


    Frage 1: Wenn ich es richtig verstehe, dann sollten wir damit die Eigenleistung so gering wie möglich halten (Mindestbeitrag um die vollen Zulagen zu erhalten). Alles was wir darüber hinaus in den Riestervertrag schießen wird im Prinzip doppelt besteuert (beim Einzahlen und beim Auszahlen). Das heißt ich sollte nur 4% vom Bruttolohn des Vorjahres (aber maximal 2100 Euro) abzüglich der Zulagen einzahlen. Im Folgejahr der aktuellen Elternzeit sogar nur 60,- Euro Eigenleistung im Jahr. Habe ich das soweit richtig verstande?


    Frage 2: Hier im Forum habe ich nun noch gelesen, dass man auch die Produktkosten und die Renditeschmälerung durch die Beitragsgarantie berücksichtigen sollte. Die Produktkosten spielen bei einem Vertrag, der bereits 5 Jahre läuft wohl keine Rolle mehr. Die Renditeschmälerung?


    Frage 3: Die 2100 Euro die ich in der Steuererklärung angeben kann erhöhen sich für den Vertrag meiner Frau nicht, durch die gemeinsame Veranlagung. Diese gelten pro Person, oder?


    Frage 4: Da die gewählten Fonds natürlich auch Gebühren kosten habe ich mir die Frage gestellt, ob ein Vertragswechsel Sinn macht oder ob es Sinn macht in ein anderes Produkt der Allianz umzuwandeln.

    Hallo zusammen,


    die Seite Finanztip nutze ich schon länger um mich über das eine oder andere Finanzthema zu informieren und nicht blauäugig den Vertretern zu vertrauen. Nun habe ich eine Frage zu dem Riester Vertrag meiner Frau:


    Vor ein paar Jahren haben wir einen Vertrag bei der Allianz abgeschlossen: Invest Alpha Balance. Die Fonds darin hat uns ein Honorarberater ausgesucht. Dieser betreut unser Depot und hat gegen die Provision des Allianz Vertrages eine Zeitlang auf sein Honorar verzichtet.


    Wir haben mittlerweile 3 Kinder und damit übersteigen die Zulagen auf jeden Fall den steuerlichen Vorteil. Wenn ich es richtig verstehe, dann sollten wir damit die Eigenleistung so gering wie möglich halten (Mindestbeitrag um die vollen Zulagen zu erhalten). Alles was wir darüber hinaus in den Riestervertrag schießen wird im Prinzip doppelt besteuert (beim Einzahlen und beim Auszahlen). Das heißt ich sollte nur 4% vom Bruttolohn des Vorjahres (aber maximal 2100 Euro) abzüglich der Zulagen einzahlen. Habe ich das soweit richtig verstanden?


    Es macht mehr Sinn darüber hinaus in Fonds, etc. zu investieren, bzw. Hauskauf steht bei uns momentan auf der Agenda. Dannach ist kein Depot mehr vorhanden, meine Altersvorsorge aus der Schweiz ist weg und es bleibt noch die bAV, der Riester meiner Frau, die Beamtenpension und meine gesetzliche Rente (wobei ich nach 8 Jahre in der Schweiz erst seit einem Jahr einzahle...).


    Hier habe ich nun noch gelesen, dass man auch die Produktkosten und die Renditeschmälerung durch die Beitragsgarantie berücksichtigen sollte. Die Produktkosten spielen bei einem Vertrag, der bereits 5 Jahre läuft wohl keine Rolle mehr. Die Renditeschmälerung?


    Im Folgejahr eines Elternzeitjahres ohne Einkommen hätten wir auf 60 Euro Eigenleistung im Jahr gehen können. Bei den ersten beiden Kindern haben wir das versäumt, bzw. der Honorarberater meinte, wir müssten auf Grund der Elternzeit nichts anpassen (da er sich in der Regel nur mit Geldanlage beschäftigt, war ihm die Situation nach der Elternzeit evtl. nicht bekannt). Für unser 3. Kind haben wir nun noch die Möglichkeit dieser Anpassung.


    Die 2100 Euro die ich in der Steuererklärung angeben kann erhöhen sich für den Vertrag meiner Frau nicht, durch die gemeinsame Veranlagung. Diese gelten pro Person, oder?


    Da die gewählten Fonds natürlich auch Gebühren kosten habe ich mir die Frage gestellt, ob ein Vertragswechsel Sinn macht oder ob es Sinn macht in ein anderes Produkt der Allianz umzuwandeln.


    Wenn das Kindergeld mal wegfällt und meine Frau voll arbeitet müssten wir uns dann neuüberlegen ob sich das Weiterführen lohnt oder ob wir den Vertrag stilllegen sollten, aber das ist noch eine Weile hin ;).


    Vielen Dank schonmal für etwaige Kommentare hierzu.