Beiträge von Moha

    Schade, dann sind meine Ideen ausgereizt. :(

    Meine Entscheidung steht ja auch ziemlich fest. Habe schon vieles recherchiert, lediglich eine konkrete Aussage über die steuerliche Behandlung bei vorzeitiger Kündigung eines Altvertrags, fehlt mir. Danke trotzdem an alle für eure Bemühungen!

    Vielen Dank erst mal an alle für die vielen Antworten!:thumbup:

    Welche Fonds-LV hast Du denn?

    Es ist eine fondsgebundene LV, die von der Gothaer betreut wird. Beim Fonds handelt es sich um den RWS Aktienfonds (WKN:976330), welcher zu hohe Kosten hat und die Performance lässt auch zu wünschen übrig.

    Die Kündigung einer derart alten Lebensversicherung sollte man nicht übers Knie brechen. Auch die Möglichkeit eines Widerrufs sollte geprüft werden, wenn man sich tatsächlich trennen will.

    Das will ich auch nicht! Beschäftige mich schon eine ganze Weile damit.

    Die Möglichkeit des Widerrufs besteht bei mir nicht. Dies ist schon abgeklärt worden.

    Allerdings wirst du bei vorzeitiger Kündigung/Rückabwicklung Steuern zahlen müssen.

    Genau, das ist der Punkt, den ich gern genau wissen möchte.

    Bei vorzeitiger Kündigung steuerfrei ausbezahlt und beendet oder aber versteuert?:/



    Hallo zusammen,


    ich bin neu hier und möchte gleich mal eine Frage stellen.

    Wußte gar nicht, dass es ein Forum gibt. Schaue meist die Videos auf Youtube.

    Mich beschäftigt schon seit geraumer Zeit meine Altersvorsorge.

    Habe eine Fondsgebundene LV aus dem Jahr 1999. Die Restlaufzeit wären 17 Jahre.

    Es ist schon gut was angespart, jedoch möchte ich den Vertrag gern kündigen und das Geld in ETF´s anlegen.

    Der Fonds hat keine gute Rendite und die Kosten, auch für den Todesfall, sind mir zu hoch.

    Ich würde gern wissen, ob ich bei Kündigung Steuern zahlen muß oder ob mir die angesparte Summe steuerfrei ausgezahlt werden kann. Ich habe diesbezüglich keine genauen Aussagen im Netz finden können.

    Ich weiß halt nicht genau, ob nach mind. 12 Jahren Laufzeit bei einem Altvertrag bei vorzeitiger Beendigung durch Kündigung steuerfrei ausgezahlt wird oder ob ich mit Steuern rechnen muß und nur am Laufzeitende die Steuerfreiheit gilt.

    Wäre super, wenn mir jemand eine verlässliche Antwort geben könnte.

    Vielen Dank!