Beiträge von Jan1985

    Hallo,


    Ich bin seit Januar 2019 selbstständig. Ich gehöre keiner selbstständigen Berufsgruppe an, die pflichtversichert in der GRV sein muss, habe mich jedoch dazu entschieden freiwillig in die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) einzuzahlen. Jetzt stellt sich bei mir die Frage, ob ich unmittelbar begünstigt bin da ich in die GRV einzahle und daher die staatlichen Zulagen beantragen kann. Im Internet findet man leider keine eindeutige Antwort oder den konkreten Paragraphen. Auf seriösen Seiten und Quellen liest man mal: Wer ist unmittelbar begünstigt? Selbstständige, die freiwillig in die Rentenkasse einzahlen oder aber genau das Gegenteil, dass nur Selbstständige, die pflichtversichert sind förderungsberechtigt sind. Selbst ein Anruf beim Finanzamt hat nicht geholfen. Hier warte ich noch auf einen Rückruf da die Sachbearbeiterin sich auch nicht sicher war.


    Es ist unglaublich verwirrend, wenn selbst seriöse Quellen dir genau das Gegenteil erzählen und selbst Behörden sich erst intern abstimmen müssen. Ist hier jemand zufällig, der in der gleichen Lage war und eine Antwort weiß?


    PS. Unabhängig der Zulagen werde ich meinen Riester-Vertrag ruhen lassen da die Kosten der Feuersozietät einfach frech überteuert sind, wenn ich nach 9 Jahren immer noch Vertriebskosten zahle, die alle Überschüsse auffressen...


    Danke & Gruß

    Jan