Hallo, allerseits,
ich möchte das Thema nochmal aufgreifen, inzwischen (März 21) hatte ich mich an die Schiedsstelle der Sparkassen in Berlin gewandt, der Ombudsmann hat die Schlichtung mit Schreiben vom 5.5.21 abgelehnt, weil "diese von Rechtsfragen abhängig ist, welche für die Sparkassen von grundsätzlicher Bedeutung sind und es auf eine höchstrichterliche Klärung
ankommt, die noch nicht vorliegt. Das Verfahren wurde damit für beendet erklärt.
Inzwischen hat sich aber die Bafin damit befasst und im Juni 2021 eine sogenannte Allgemeinverfügung zur Zinsneuberechnung erlassen, gegen die von den Banken
Widerspruch eingelegt wurde.
Außerdem gibt es ja jetzt das Urteil des BGH vom 7.10.21 welches besagt, "die Sparkasse müsse die Zinsen des Vertrages neu berechnen und dabei die Prinzipien beachten, die der BGH weitgehend schon 2010 festgehalten hatte."
Die Frage ist nun, kann ich ich auf Grund der neuen Rechtsssprechung erneut einen Antrag auf Schlichtung stellen oder geht das nur einmal, die Gründe für die Ablehnung der Schlichtung durch den Ombudsmann sind ja jetzt weggefallen.
Gruss, aluchip!