Beiträge von aluchip

    Hallo, allerseits,


    ich möchte das Thema nochmal aufgreifen, inzwischen (März 21) hatte ich mich an die Schiedsstelle der Sparkassen in Berlin gewandt, der Ombudsmann hat die Schlichtung mit Schreiben vom 5.5.21 abgelehnt, weil "diese von Rechtsfragen abhängig ist, welche für die Sparkassen von grundsätzlicher Bedeutung sind und es auf eine höchstrichterliche Klärung

    ankommt, die noch nicht vorliegt. Das Verfahren wurde damit für beendet erklärt.


    Inzwischen hat sich aber die Bafin damit befasst und im Juni 2021 eine sogenannte Allgemeinverfügung zur Zinsneuberechnung erlassen, gegen die von den Banken

    Widerspruch eingelegt wurde.


    Außerdem gibt es ja jetzt das Urteil des BGH vom 7.10.21 welches besagt, "die Sparkasse müsse die Zinsen des Vertrages neu berechnen und dabei die Prinzipien beachten, die der BGH weitgehend schon 2010 festgehalten hatte."


    Die Frage ist nun, kann ich ich auf Grund der neuen Rechtsssprechung erneut einen Antrag auf Schlichtung stellen oder geht das nur einmal, die Gründe für die Ablehnung der Schlichtung durch den Ombudsmann sind ja jetzt weggefallen.


    Gruss, aluchip!

    Guten Tag,

    wir hatten von 1993 bis 2018 zwei Prämiensparpläne bei der Sparkasse, die auch bis zum Schluss durchgelaufen sind.

    Auf Grund der Berichterstattung über falsch berechnete Zinsen bei dieser Sparform, haben wir im Juli 2020 die Sparkasse

    Mittelthüringen aufgefordert, die Zinsen neu zu berechnen, dies wurde mit dem Hinweis auf Verjährung abgelehnt.


    Daraufhin haben wir im Dezember 2020 die Schlichtungsstelle der Sparkasse in Berlin zwecks Überprüfung des Sachverhalts

    angeschrieben, von dort kam heute dasselbe Ergebnis, in einer Stellungnahme einer Anwaltskanzlei der Sparkasse steht,

    das unsere Ansprüche verjährt währen.


    Einen Spruch vom Ombudsmann dazu gibt es nicht, den könnten wir extra noch anfordern, vermutlich läuft das aber

    auch auf dasgleiche Ergebnis hinaus.


    Mich würde nun mal interessieren ob das mit der Verjährung von bereits abgelaufenen Prämiensparverträgen rechtens ist.


    Gruss, aluchip.