Beiträge von PeterSTA

    Wir überlegen derzeit unsere Immobilie an unsere zwei Töchter zu überlassen. Die einmalige Überlassung unter lebenslangem Nießbrauch reicht mit den Steuerfreibeträgen nicht aus um diese Immobilie steuert frei zu überlassen.

    Es ist nur schrittweise möglich. Ich gehe davon aus , dass in diesem Fall bei 50% Schenkung im ersten Schritt der Verkehrswert zu halbieren ist und der Nießbrauchwert ebenso zu 50%.

    Sind die gleichen Werte für den Verkehrswert und den Nießbrauch heute ermittelt dann auch bei der zweiten Schenkung in 10 Jahren anzusetzen oder sind diese anzupassen?

    Danke