Abofallen: WAP-Billing, Klingeltonabos & Co. Verbraucher aus Jena 27. Februar 2015 Ist wieder typisch. Verbraucherschutz sieht bei solchen Dingen anders aus. Warum muss ich es überhaupt deaktivieren. Es sollte nur durch eigenes Zutun erst aktiviert werden dürfen. Und dann auch nur für den einen Fall.Gruß aus Jena