Ich gebe zu bedenken, dass wir in Europa erstmals seit Jahrzehnten keinen Frieden mehr haben.
Wow, also gehört das Gebiet des ehem. Jugoslawien nicht zu Europa? hat die NATO etwa über Belgrad nur Konfetti anstatt Bomben abgeworfen?
Ich gebe zu bedenken, dass wir in Europa erstmals seit Jahrzehnten keinen Frieden mehr haben.
Wow, also gehört das Gebiet des ehem. Jugoslawien nicht zu Europa? hat die NATO etwa über Belgrad nur Konfetti anstatt Bomben abgeworfen?
Bitte einen Blick in 92a EStG werfen.
Die perfekte Verwendung für einen Riester der nicht gekündigt werden soll erfolgt möglichst dicht an der Zuteilungsphase in Form der Komplettentnahme zur (Teil)Ablösung eines Darlehens für die selbstgenutzte Immobilie.
Es wird ja sogar Beamten geraten sich zumindest für die ersten Jahre eine BU zu holen. Ich habe darauf verzichtet. Tendenziell wird mir beim Thema BU viel zu sehr mit den Ängsten der Menschen gespielt. Das ist eben ein großes Geschäft.
In den "ersten" Jahren, macht eine "Dienstunfähigkeitsversicherung" in meinen Augen durchaus Sinn. Es ist wichtig die Methodik des Mindestruhegehalts und damit die Größe der Absicherungslücke zu verstehen, dann lässt sich auch die eigene Angst einschätzen. Das ist von Bundesland zu Bundesland ggf. unterschiedlich. In meinem Fall hat es mir persönlich gereicht meine Arbeitskraft bis zum 55. Lebensjahr abzusichern. Da ich die DU schon mit Mitte 20, relativ gesund abgeschlossen habe, zahle ich aktuell 34€ pro Monat für 1000€ Absicherung.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Beschäftigte selbst über die Zusatzversorgung ähnlich gut gestellt sind wie Beamte, da bin ich aber nicht wirklich im Thema. Ich würde deshalb, sofern keine großen Vorerkrankungen vorliegen tendenziell zum Abschluss einer BU raten.
Was kosten denn Wohnung in vergleichbarer Größe und Austattung an Miete?
Warum ist 6 qm Verkaufen keine Option?
Da muss bei einem belasteten Grundstück immer der Gläubiger mitspielen. Möglich dass hier viel zu teuer gekauft, oder zu sehr auf Kante finanziert ist, so dass der Beleihungsauslauf das einfach nicht hergibt
Das Cashback der PB AmEx ist doch höher als das der Amazon Karte (0.75% vs. 0.5%). Warum "kein no brainer"? Einzige Problem ist halt, dass es ne Amex ist, die nicht überall genommen wird.
Hallo langerhans genau die Akzeptanz meinte ich mit kein no brainer. Man braucht halt noch deutlich häufiger eine Alternative als bei der Visa (die mittlerweile sogar die Bäckerei vor Ort nimmt).
Also wir (meine Frau und ich) werden nach Auslauf der Amazon Karte erstmal auf die schon länger vorhandene Payback Amex zurück greifen. Da ist das cashback zwar nicht so ein no brainer wie bei der Amazon Karte, aber durchaus auch interessant.
Ich versuche nun meinen 10 Jahre alten lebenslangen Schufa Zugang zu reaktivieren, hoffe das klappt und werde das im Auge behalten. Dann müsste der Score sich nun ja wieder heben.
Müsste klappen, hat es bei mir auch. Ich kann regelmäßig kostenlos den Score und die Historie checken. Habe auch so einen uralt Zugang (als es noch billig und dauerhaft war), den ich erst seit 2 Jahren wieder nutze und davor über viele Jahre nicht genutzt habe. Das jetzige Abo ist dagegen ja richtiger Wucher.
Es geht um VIEL Geld, um Existenzen und ggf LEBEN. Und ich sehe es nicht ein, daß diese Bande von meinem Geld aufs Urlaubskreuzfahrtschiff geht und ich zuhause bleibe....
Du hast Dein ganzes finanzielles Leben auf ein mögliches Erbe ausgerichtet und bist ruiniert, wenn Du es nicht bekommst? Oh wow!
Davon habe ich hier im Forum schon gelesen, aber meine Verträge sind nach meiner Recherche schon zu neu, da diese Fehler wohl nur bis 2007 galten..oder hab ich da etwas falsch verstanden?
Du solltest jedenfalls mal bei einer spezialisierten Kanzlei anfragen. Im Prinzip muss ja nur ein Formfehler gefunden werden (Widerrufsbelehrung, Dokumentation, etc...)
Schau am besten mal ob man die Verträge evtl. rückabwickeln kann. Es gibt Kanzleien die sich genau darauf spezialisiert haben. Dann könntest Du (sofern beim Vertragsabschluss Fehler nachgewiesen werden können) zumindest Deine eingezahlten Beiträge zurück erhalten.
Das ist nur mit Zustimmung des Vermieters möglich und wenn Deine Ex zustimmt. Mach Dir da keine zu großen Hoffnungen.
Du kannst den Mietvertrag nichtmal allein kündigen ;-)!
Ist das gute Recht der Bank. Sie muss weder einem Pfandtausch zustimmen, noch irgendwie sonst den Vertrag nachträglich abändern.
kirlbeck Es gibt noch ein paar wenige, kleine Privatbanken die auch Privatkundengeschäft betreiben, einfach mal schaun ob es da in Deiner Umgebung was gibt (das auch von den Konditionen für Dich passt). Da gibts auch in der Regel keine Computerstimme, sondern die Durchwahl zu einem persönlichen Berater.
Ratenzahlung kann sich bei 0% und Nachlass schon lohnen, hab ich auch schon gemacht. Es geht da wohl für den Verkäufer eher darum regelmäßig über einen bestimmten Zeitraum verlässlich Einnahmen zu generieren.
Gut für die Schufa ist es im übrigen auch.
Dazu finde ich leider nirgendwo Vergleichswerte. Was wäre denn ein günstiger Vertrag?
Es gibt zu allen Riesterverträgen ein Produktinformationsblatt in dem die Kostenausgewiesen sind. Ich bin "damals" von der DWS zur Condor Riesterrrente als Honorartarif (bei fiseba.de für 300€) gewechselt und eigentlich sehr zufrieden. Die Effektivkosten meines Vertrags liegen bei 0,84%. Es befindet sich bei mir noch das gesamte Vermögen in der Fondsanlage (Restlaufzeit 27 Jahre), allerdings derzeit etwa 70% im Wertsicherungsfonds (vermutlich wegen meinem hohen Übertrag von der DWS).
Die Condor hat ihr Riestergeschäft allerdings 2021 eingestellt.
Das ist eine Frage der persönlichen Einstellung.
Hängt auch von der internen Verzinsung und dem Rentenfaktor ab. 40% vom Jahresbeitrag sollten die Zulagen schon ausmachen. (Bauchgefühl)
Ich hab mir dazu vor einiger Zeit mal mal eine Excel Tabelle gebastelt, die ich hier anhänge. Ich denke da sind alle notwendigen Infos drin. auf die 40% kommt man nach Erreichen des Maximalbeitrags bei 2 Kindern nicht mehr ganz. Wenn jemand einen Fehler findet bitte melden.
Abbezahltes Eigentum ist bereits vorhanden. Sonst würde ich keine 1.000€ mtl. in den ETF einzahlen können
Modernisierung geht auch ;-). Ansonsten würde ich wie gesagt sofern die Kleinstbetragregelung nicht greift zumindest die 30% entnehmen.
Wenn man schon einen (vernünftigen, sprich günstigen) Riester hat und ordentlich Zulagen erhält kann man den auch weiterlaufen lassen.
Was man niemals machen sollte: Sich einen Riester verrenten lassen!
Das beste Vorgehen ist also den Riester kurz vor Rentenbeginn gem. §92a EStG zu verwenden. Wenn das nicht möglich ist, Komplettauszahlung nach Kleinstbetragsregelung prüfen.
Ist auch das nicht möglich zumindest die möglichen 30% entnehmen.
Ich werde nicht ganz schlau daraus, wie man anhand der genannten AGB Ziffern einen Kündigungsgrund herleiten kann.
401.006_AGB_Amazon_VISA_Karte_202101 (lbb.de)
1. Kartenausgabe; vorläufiger Verfügungsrahmen
Die von der Landesbank Berlin AG ausgegebene Amazon.de VISA Karte ist eine Kreditkarte. Der Antragsteller muss bei Beantragung volljährig sein und seinen Wohnsitz in Deutschland haben. Der Kartenvertrag kommt erst mit Identifikation des Kartenantragstellers zustande. Die Amazon.de VISA Karte ist ausschließlich für den privaten Gebrauch vorgesehen. Abhängig vom Ergebnis einer vorherigen Bonitätsprüfung durch die Landesbank Berlin AG (nachfolgend „Bank“ genannt) wird dem Kartenantragsteller ein vorläufiger Verfügungsrahmen für die ausschließliche Verwendung für Einkäufe bei Amazon.de zur Verfügung gestellt. Die Bank behält sich vor, den vorläufig festgelegten Verfügungsrahmen der Amazon.de VISA Karte in Folge einer weiteren Bonitätsprüfung zu reduzieren oder den Kartenantrag abzulehnen. Bei Ablehnung des Kartenantrags werden bei Amazon.de getätigte Zahlungen zur sofortigen Zahlung fällig und per Lastschrift eingezogen. Der endgültige Verfügungsrahmen wird dem Karteninhaber mit Erhalt der Amazon.de VISA Karte mitgeteilt. Die Amazon.de VISA Karte wird pro Kunde nur einmal ausgegeben.
30. Amazon.de Bonusprogramm
Das Amazon.de Bonusprogramm ist Bestandteil dieses Kartenvertrags. Für Zahlungen mit der Haupt- oder Partnerkarte vergibt die Bank Prämienpunkte (nachfolgend „Amazon Punkte“ genannt), die auf dem Kartenkonto gesondert gutgeschrieben werden. Die Bank haftet nicht für den Zugang der Prämien. Die gesammelten Amazon Punkte können vom Haupt- oder Partnerkarteninhaber in Prämien eingelöst werden. Die Anzahl der Amazon Punkte, die auf den jeweiligen Kartenumsatz entfallen, deren Gültigkeit und die Prämiengestaltung sowie das Einlösungsverhältnis und die Einlösungsmodalitäten sind im Preis- und Leistungsverzeichnis geregelt. Amazon Punkte für Umsätze, die storniert werden, werden ebenfalls storniert. Erfolgt eine Begleichung der Kartenabrechnung nicht pünktlich, d. h. die entsprechende Lastschrift wird nicht bei der ersten Vorlage eingelöst, verfällt der Anspruch des Karteninhabers auf Gutschrift der Amazon Punkte in der betreffenden
Abrechnung – selbst im Fall späterer Zahlung. Die endgültige Gutschrift der von der Bank errechneten Amazon Punkte erfolgt nach pünktlicher Begleichung der Kartenabrechnung durch den Karteninhaber. Informationen zu den gesammelten Amazon Punkten werden in der Kartenabrechnung dokumentiert. Das reine Erzeugen von Amazon Punkten durch das Betreiben eines sogenannten „Überweisungskarussells“ oder sonstigen zirkulären Zahlungen, über die Amazon Punkte in hohem Umfang generiert werden, wird als betrügerische Absicht gewertet und kann zur Kündigung des Kartenvertrags durch die Bank führen. Eine Gutschrift der Amazon Punkte ist in diesem Fall ausgeschlossen.